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Zusammenstellung zur Zeitehe (Mut'ah)


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

#as#

 

Zusammenstellung zur Zeitehe (Mut'ah)

 

Für Fragen bitte die schon vorhandenen Threads über die Zeitehe nutzen

 

1. Der Vertrag:

 

Bei der Form der Eheschließung für eine Zeitehe muss mindestens die Zeitdauer als auch die Brautgabe vertraglich festlegt werden. Zusätzlich zu den im Ehevertrag für die permanente Ehe möglichen Sondervereinbarungen, kann bei der Zeitehe auch eine Einschränkung der Sexualität vereinbart werden.

 

Nach der Festlegung der Einzelheiten sagt die Frau idealerweise in arabischer Sprache:

 

zeitehe2.gif

"zawwadschtuka nafsii fii muddatil ma´luma ´ala ´l mahril ma´lum." (Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Zeitdauer für die festgesetzte Brautgabe)

Der Mann antwortet dann:

zeitehe3.gif

"qabiltu" (Ich habe akzeptiert)

Damit sind beide verheiratet!

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Muhsin ibn Batul

#as#

 

2. Oft gestellte Fragen:

Fragen:

  1. Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht auf Arabisch sagen kann?
  2. Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört?
  3. Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe?
  4. Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere?
  5. Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben?

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Imam Khamene'i

 

Fatwa Nr.: 46772e

 

Antworten:

  1. Sofern der Vertrag nicht richtig in arabischer Sprache abgeschlossen werden kann, gibt es keine Bedenken, dies in Deutscher Sprache zu machen
  2. Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen.
  3. Es beruht auf die gegenseitige Abmachung.
  4. Dies reicht nicht aus.
  5. Wenn der Mann und die Frau selbst den Zeitehe-Vertrag rezitieren wollen, so sollte die Frau, nach dem sie sich beide auf die Zeitdauer und mahr (Brautgabe) geeinigt haben folgendes sagen:

"Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)"

 

Dann sagt der Mann: "Ich habe akzeptiert"

 

Wenn sie den Auftrag anderen Personen geben wollen, um dies für sie zu machen, so sagt die beauftragte Frau zuerst dem beauftragten Mann:

 

"Ich verheirate meinen Repräsentanten mit deinem Repräsentanten für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)."

 

Dann sagt der beauftragte Mann daraufhin: Ich stimme der Beauftragung auf diese Weise zu.

 

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Ayatollah Sistani:

 

Antworten:

  1. Für eine Person, welche die Heiratsformel nicht auf Arabisch aufsagen kann, ist es erlaubt, dies in einer Sprache aufzusagen, welche die Bedeutung (des Ehevertrags) beibehalten würde, selbst wenn er jemanden dafür beauftragen könnte, dies auf Arabisch zu sagen.
  2. Bei der Heirat ist es notwendig, dass eine jungfräuliche Frau, egal ob Muslima oder von der Ahlul Kitaab, die Einwilligung ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits einholt, wenn sie nicht eigenständig ist. Allerdings ist es aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme verpflichtend, das Einverständnis einzuholen, auch wenn sie eigenständig ist.
  3. Es gibt kein Problem hierbei
  4. Es gibt kein Problem hierbei
  5. Die Heiratsformel lautet wie folgt: Die Frau sagt zum Mann: "Zawwaj-tuka nafsi bi mahrin qadruhu (x) li muddati
    (x) - Ich gebe mich dir zur Ehe für die Brautgabe von (x) für die Zeitdauer von (x).". Der Mann antwortet dann: "Qabiltut tazweej - Ich akzeptiere die Heirat." (Für das x wird die festgesetzte Brautgabe und die festgesetzte Zeitdauer angegeben."

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Ayatollah Fadlallah:

Antworten:

  1. Es ist erlaubt(dies auf Deutsch zu sagen), wenn die Bedeutung mit dem Inhalt des Ehevertrags identisch ist.
  2. Wenn sie noch nicht reif ist, so benötigt sie die Erlaubnis ihres Walis (Vormund).
  3. Der Ehefrau gebührt durch den Ehevertrag die Brautgabe, und wenn sie damit einverstanden ist, die Zahlung zu verschieben, so gibt es kein Problem. Und aufjedenfall hat es keinen negativen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags, wenn die Brautgabe und die Zeitdauer erwähnt wird.
  4. Dies reicht nicht aus, es darf nur Geld oder ehrlicher Gewinn sein.

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