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Wilayat-ul-Faqih aus der Sicht Imam Khomeinis


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Wilayat-ul-Faqih aus der Sicht Imam Khomeinis (q)

 

Übersetzer: Anonym

 

 

Bedingungen der Führerschaft

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Die benötigten Bedingungen, welche ein Führer in sich vereinen muss, stehen in direkter Verbindung mit der Beschaffenheit der Islamischen Regierung.

 

Wenn wir die allgemeinen Bedingungen außer Acht lassen, wie Klugheit, sowie angemessene Handhabung verschiedener Situationen, sollten zwei grundlegende Bedingungen vorhanden sein, und zwar Gerechtigkeit und Kenntnis über das Gesetz.

 

Selbst nach dem Ableben des heiligen Propheten Muhammad (s), als die Diskussionen über den Nachfolger begannen, gab es keine Debatte unter den Muslimen, darüber, dass sein Nachfolger ein kluger und rechtschaffener Mann sein sollte o.ä.. Hauptsächlich gab es zwei umstrittene Angelegenheiten:

 

1.) Da die islamische Regierung eine Regierung des Gesetzes ist, sollte die Person, die dies leitet ein umfangreiches Wissen über das Gesetz verfügen, wie es in Überlieferungen berichtet wird. Es ist für den Herrscher, sowie für jeden anderen, der die Stelle eines Amtes einnimmt oder einen Job hat, notwendig, sich so ein Wissen anzueignen; der einzige Unterschied ist, dass der Führer der Meistwissende sein sollte. Unsere unfehlbaren Imame (a) haben genau den gleichen Punkt benutzt – dass der Imam (der religiöse Führer) eine Überlegenheit gegenüber anderen haben muss – um ihr Imamat nachzuweisen.

 

Ebenso die Dinge, die schiitische Gelehrte ansprechen und kritisieren, fallen in diesen Rahmen, wenn sie sagen: der Khalif wusste nicht die Antwort auf eine bestimmte Frage über das islamische Gesetz, oder er beging bewusst eine Tat gegen das islamische Gesetz, deswegen war für dieses Amt nicht qualifiziert. (1)

 

Muslime erachten Gerechtigkeit und Wissen über das Gesetz als eine erforderliche Gegebenheit und grundlegendes Element, während andere Dinge weder bedeutsam noch notwendig sind. Zum Beispiel das Wissen darüber wie die Engel sind, oder welche die Charakteristika des Erschaffers (Allah) sind, haben nichts mit der Frage der Führerschaft zu tun.

 

Ähnlich ist es wenn wir annehmen, dass jemand alles über die Physik weiß und alle natürlichen Einflüsse erforscht hat, oder die Musik gut kennt, so wird er weder dafür qualifiziert sein ein Khalif zu sein, noch wird er die Priorität dafür erhalten – über diejenigen, die gerecht sind und Kenntnis über die islamischen Gesetze haben – das Amt des Führers zu besetzen.

 

Daher ist das, was tatsächlich zum Khalifat zählt – welches der Inhalt der Diskussionen und Gespräche während der Epoche des edlen Propheten (s) und unserer unfehlbaren Imame (a) war und welches bei allen Muslimen akzeptiert wird – ist, dass der Führer oder Khalif zunächst das islamische Gesetz kennen sollte und zum zweiten gerecht und ideal in beiden religiösen Glauben und Sitten sein muss.

 

Diese Tatsache wird mit dem Grund anerkannt, da die islamische Regierung eine Regierung des Gesetzes ist und nicht eine Regierung des Begehrens oder eine Diktatur.

 

Wenn der Führer nicht mit dem Gesetz vertraut ist, so wird er nicht fähig dazu sein Menschen zu führen. Da wenn er einer anderen Person im Taqlid folgt, wird dies seine Macht schwächen; und wenn er dies nicht tut, so wird er das islamische Gesetz nicht in den Einfluss integrieren können. Die Überlieferung, dass „die islamischen Rechtsgelehrte über den König herrschen" (الفقهاء حکام علی السلاطین) ist unbestritten. (2)

 

Wenn die Könige wirklich dem Islam folgen, sollten sie den islamischen Rechtsgelehrten folgen und sie nach ihrer Meinung fragen. Auf diese Art werden die Rechtsgelehrten selbst die wirklichen Herrscher sein, und darum sollte die Macht offiziell ihnen übergeben werden und nicht denjenigen, die dazu verpflichtet sind, Rechtsgelehrten zu folgen, wenn sie das Gesetz nicht kennen.

 

2.) Ein Führer sollte perfekt in seinem religiösen Glauben und Sitten sein, gerecht und geistig nicht mit Sünden verschmutzt. Die Person, welche die Pflicht übernehmen möchte, das islamische Strafgesetz richtig anzuwenden, um die Muslime zu führen und die Ausgaben des Landes zu kontrollieren, und möchte, dass Allah, der Erhabene, ihm das Amt übergibt, die Handhabung der Angelegenheiten der Muslime zu führen, sollte kein Sünder sein, denn Allah, der Allmächtige erlaubt keinem Tyrannen solch eine Macht zu besitzen. (3) لاینال عهدی الظالمین).). Erst, wenn der Führer gerecht ist, wird er die Gerechtigkeit in einer Art vollziehen, in der er den Muslimen ihre Rechte gibt, Steuern richtig einsammelt und absetzt, und das Strafgesetz richtig anwendet. (4)

 

Es ist nicht notwendig ein Marja' zu sein

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Ich glaubte und glaube immer noch und ich beharre auf den Glauben, dass es nicht notwendig ist, dass ein islamischer Führer ein Marja' sein sollte. Ein gerechter Mujtahid von den ehrenhaften Experten gewählt – welche die Repräsentanten der gesamten Region sind – ist schon ausreichend. Wenn die Menschen die Experten auswählen, so dass sie den gerechten Mujtahid bestimmen, der sie führen soll, und diese Experten dann wirklich jemanden für den Posten der Führerschaft bestimmt haben, würde die Führerschaft so einer Person von den Leuten akzeptiert werden. Bei solch einem Fall, wird diese Person der Wali (Führer), welcher von den Menschen gewählt wurde und dessen Befehle und Anordnungen konsequent und rechtskräftig sind. (5)

 

Die Lehre der Führerschaft

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In der Anfangszeit des Islam, regierte die ideale islamische Regierung zweimal: Erstens zur Zeit des heiligen Propheten Muhammad (s) und zweitens als Imam Ali ibn Abi Taleb (a) in Kufa regierte. Sie waren die einzigen zwei Beispiele, bei denen die immateriellen Werte herrschten. In anderen Worten, es waren Regierungen der Gerechtigkeit, in denen die Regierenden niemals gegen das Gesetz verstießen. Während dieser zwei Perioden blieb eine Regierung des Gesetzes unter Kontrolle und vielleicht werden wir niemals wieder eine andere Regierung des Gesetzes mit solchen Qualitäten auf der ganzen Welt finden. Eine Regierung, dessen Wali al-Amr – heutzutage ‚König' oder ‚Präsident' – vor dem Gesetz, wie jeder andere Bürger, gleich gestellt war. So waren die Regierungen in der Anfangszeit des Islam.

 

In dieser Hinsicht gibt es eine Geschichte über Amir al-Mumineen, Imam Ali (a). In der Zeit seiner Herrschaft, welche sich auf das arabische Peninsula, Ägypten, Iran und viele anderen Gegenden erstreckte, während er derjenige war, der Richter auswählte, brachte ein Mann aus Jemen – welcher unter der Kontrolle dieser Regierung lebte – einen Rechtsprozess gegen den Imam (a) und Imam Ali (a) wurde vor den Richter geladen.

 

Als Imam Ali (a) beim Gericht ankam, versuchte der Richter Imam Ali (a) Respekt zu zollen. Obwohl der Richter von Amir al-Mumineen (a) selbst auserwählt wurde, sagte der Imam (a): „Respektiere während der Beurteilung nicht nur eine Seite. Er und ich sollten gleich gestellt sein." Und nach dem der Rechtsspruch, welcher gegen Imam Ali (a) gesprochen wurde, akzeptierte er dies heiter. In solch einer Regierung sind alle vor dem Gesetz gleichgestellt, da das islamische Gesetz ein göttliches ist und alle – ob der Führer, der Prophet, der Imam oder die normalen Menschen – sind vor Allah, dem Erhabenen, gleich. (6)

 

Der Führer unter den Menschen

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Der islamische Führer war nicht wie ein König oder ein Präsident. Er kam und setzte sich unter die Menschen in einer kleinen Moschee in Madinah und lauschte ihren Worten. Diejenigen, die das Schicksal des Landes in ihren Händen hielten, trafen sich mit den normalen Bürgern, in der selben Moschee, auf solch eine Art und Weise, dass wenn jemand in die Moschee kam, er nicht zwischen dem Führer und normalen Regierungsbeamten der Bevölkerung unterscheiden konnte. Sie waren einfach wie normale Menschen in ihrem Kleidungsstil und ihrer Gemeinschaft. Gerechtigkeit wurde in solch einer Art angewandt, dass wenn ein Bürger aus der untersten Gesellschaftsstufe eine erlaubte Aktivität gegen die erste Person des Landes unternahm, der Richter den Führer dazu aufforderte zum Gericht zu kommen. (7)

 

Die Wilayah des Rechtsgelehrten ist gegen die Diktatur

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Im Islam ist es das Gesetz, welches herrscht. Der edle Prophet (s) folgte ebenfalls dem Gesetz, dem göttlichen Gesetz. Er konnte nicht dagegen verstoßen. Allah (swt) sagt, womit er den heiligen Propheten (s) anspricht: "Und hätte er irgendwelche Aussprüche in Unserem Namen ersonnen, Wir hätten ihn gewiß bei der Rechten gefasst" (8).

 

Wenn der Prophet (s) ein Diktator war, weil er Menschen bestimmte Dinge vorschrieb, wobei er hierbei seine komplette Macht benutzte, dann könnte ein Rechtsgelehrte ebenfalls ein Diktator sein. (9) Ein Rechtsgelehrte wird niemals machthaberisch werden. Ein Rechtsgelehrte mit einem solchen Charakter ist gerecht. Diese Art der Gerechtigkeit unterscheidet sich von der sozialen Gerechtigkeit. Die Gerechtigkeit der Rechtsgelehrten, ist so, dass wenn er nur einmal lügt, oder er nur einen einzigen Blick auf eine nicht-mahram Frau wirft, er nicht mehr als gerecht erachtet werden kann. So eine Person kann und tut auch nicht gegen das Gesetz verstoßen. (10)

 

Macht des Führers und der Regierung

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Wenn eine berechtigte Person mit diesen zwei Eigenschaften aufsteigt und an die Macht kommt, so wird sie die gleiche Wilayah (Authorität) erlangen, wie die des edlen Propheten Muhammad (s), darauf bezogen, dass sie die Angelegenheiten der Gesellschaft leitet. Und daher ist es nötig, dass alle Menschen dem Führer Folge leisten. Das Verständnis, dass die staatliche Macht des heiligen Propheten (s) höher war, als die von Imam Ali (a), oder dass die Amtsbefugnisse von Amir al Mumineen (a.) mehr sein sollten, als die eines Rechtsgelehrten, ist einfach falsch. Natürlich waren die moralischen Qualitäten des Propheten Muhammad (s) allgemein die besten, und danach die von Amir al-Mumineen (a). Allerdings im höchsten Rang der moralischen Grundsätze zu sein, erhöht einem nicht die Amtsbefugnisse. Allah, Der dem Prophet (s) und den unfehlbaren Imamen (a) solche Befugnisse gegeben hat, wie das Mobilisieren und den Aufruf der bewaffneten Macht/Armee, Anweisungen geben, Abgaben einsammeln, und diese auf der Basis des Interesses der Muslime einzusetzen, gab die selben Befugnisse dieser Regierung, mit nur einem Unterschied, und zwar, dass Er selbst keine Person für diesen Posten auserwählt hat, jedoch ihm einen allgemeinen Titel gab, welcher „der gerechte islamische Rechtsgelehrte" lautet.

 

Wenn wir sagen, dass nach der Verborgenheit [des Imam der Zeit (aj)] die Macht, welche der Prophet (s) und die Imame (a) hatten, dem gerechten Rechtsgelehrten gegeben wird; sollte niemand dies missverstehen, in dem er denkt, dass die Position des Rechtsgelehrten die gleiche wie die der Imame (a) und des Propheten (s) ist, da die Rede hier nicht von einer Position, sondern von Pflichten und Kompetenzen ist. Die Wilayah, welches die regierende Macht und das Führen eines Landes, sowie die Durchführung der heiligen islamischen Gesetze bedeutet, ist eine sehr schwere und wichtige Aufgabe. Es bietet der Person keine ausgefallene Position oder Stelle, um sie in eine höhere Klasse gegenüber den normalen Leuten zu stellen. In anderen Worten: Wilayah, was das Regieren, Gesetze durchführen und die Führung eines Landes bezeichnet, ist nicht eine Ehre, wie viele denken, sondern eher eine schwere und bedeutende Verantwortung.

 

Unter den Angelegenheiten, dass der Rechtsgelehrte seine Verantwortung akzeptieren sollte, ist die Durchführung des islamischen Strafgesetzes. Die Frage hier ist, gibt es einen Unterschied zwischen dem Propheten Muhammad (s), den unfehlbaren Imamen (a) und dem Rechtsgelehrten in Bezug auf das Ausführen des Strafgesetzes? Wenn die Position eines Rechtsgelehrten niedriger ist, sollte er ein schwächeres Urteil fällen? Sollten die Anzahl der Peitschenschläge bei einem(/r) Ehebrecher/in – welche 100 betragen – 150 betragen, wenn dies vom edlen Propheten (s) ausgeführt wird, und 100, wenn der Richter Amir al-Mumineen (a) ist und nur 50 betragen, wenn der Richter ein Rechtsgelehrte ist? Oder ist es der verwaltende Führer, dem die Verantwortung gegeben werden sollte, das göttliche Strafgesetz einzusetzen, mit keinem Unterschied, ob es der Prophet (s.) ist; Imam Ali (a.), sein Vertreter, oder ein Rechtsgelehrte in Basrah oder Kufah; oder heutzutage ein islamischer Rechtsgelehrte.

 

Der edle Prophet (s) sowie Amir al-Mumineen (a) waren ebenfalls dafür verantwortlich Abgaben einzusammeln, Khums, Zakat, Jizyah und Steuern für das Land. Wie viel Zakat sollte der Prophet Muhammad (s) nehmen? Sollte er – irgendwo – zweifach so viel nehmen, wie er wo anders nimmt? Was würde Imam Ali (a) tun, wenn er Khalif werden würde? Was ist mit dir, wenn du der Richter deiner Zeit wirst und Einfluss darauf hast? Unterscheidet sich die Wilayah des Propheten (s), mit Respekt zu dieser Angelegenheit, von der von Imam Ali (a) und der eines Rechtsgelehrten? Allah der Erhabene, hat den Propheten Muhammad (s) als den Wali (Führer) aller Muslime berufen, und so lange er lebte, hatte er die Kontrolle selbst über Amir al-Mumineen (a). Als der Prophet (s) verstarb, hatte Imam Ali (a) die Kontrolle über alle Muslime, selbst über den nächsten Imam. Dies bedeutet, dass seine staatlichen Befehle von allen befolgt werden mussten und er war fähig dazu, regionale Führer einzusetzen und abzusetzen.

 

Genau wie der edle Prophet (s) die Verantwortung hatte, die Regeln anzuwenden, und das islamische System aufzubauen, und Allah (swt) ihn zum Führer und Gebieter der Muslime machte, so sollte ein gerechter Rechtsgelehrte ebenfalls ein Führer und Gebieter sein, die göttlichen Regeln anwenden, und sich dabei bemühen das islamische Sozialsystem aufzubauen. (11)

 

Herrschaft ist ein primäres Gesetz und hat Priorität vor sekundären Gesetzen

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Wenn die Macht der Regierung mit dem Bereich des göttlich sekundären Gesetzes erachtet werden würde, so würde die Delegation der Regierung und die absolute Wilayah des Propheten Muhammad (s) eine bedeutungslose Erscheinung sein. Die Herrschaft, welche ein Teil der absoluten Wilayah des Propheten Muhammad (s) ist, zählt zu den primären islamischen Gesetzen und hat Vorrang vor dem gesamten sekundären Bereich, mit eingeschlossen das Gebet, das Fasten und die Pilgerfahrt nach Mekka. Der (islamische) Führer kann eine Moschee oder ein Haus zerstören, welches eine Straße blockiert und dem Eigentümer den Preis dafür (für das Haus) zahlen. Er kann ebenfalls vorläufig die Moschee sperren – wenn notwendig – oder eine Moschee abreißen, wenn sie nachweislich der Öffentlichkeit schadet, sofern der Schaden anders nicht verhindert werden kann. Die Regierung kann einstimmig ein (Shar'i) Abkommen aufheben, welches die Regierung selbst mit den Leuten abgemacht hat, wenn gemerkt wird, dass dies gegen das Interesse des Landes oder des Islams wirkt. Die Regierung ist ebenfalls fähig dazu, irgendeine Tätigkeit zu stoppen, sei es ein Gottesdienst oder nicht, wenn erkannt wird, dass dies gegen das Gute im Islam ist. Die Regierung kann sogar vorläufig verbieten die Hajj zu vollziehen, welche zu den wichtigen göttlichen Pflichten gehört, wenn belegt wird, dass dies gegen das Interesse des islamischen Landes ist. (12)

 

Wilayah und das Besitzrecht

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Im Islam ist es erlaubt Eigentum zu besitzen, jedoch ist dies durch gewisse Beschränkungen begrenzt. Die Begrenzung des Eigentums gehört ebenfalls zu den Angelegenheiten, dessen Befugnis der Rechtsgelehrte durch seine Wilayah erhält.; welche (Wilayah des Rechtsgelehrten) ist bedauerlicherweise, für uns nicht klar. Trotz der Tatsache, dass das Eigentum durch den geistlichen Gesetzgeber respektiert wird, hat der Wali-al-Amr (der Führer der Muslime) die Macht das Eigentum zu begrenzen oder selbst es zu beschlagnahmen, wenn er merkt, dass so ein Eigentum gegen den Nutzen des Islams und der Muslime wirkt. (13)

 

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Fußnoten:

 

1. Bihar ul-Anwar – vol. 25, p. 116; Nahj ul-Balaaghah, p. 588, sermon 172; al-Ihtijaaj – vol. 1, p. 229.

2. Mustadrak al-Wasā'il – vol. 17, p. 321; Kitāb al- Qaḍā' – characteristics of a judge, chapter 11, tradition no. 33.

3. The Glorious Qur'an, Chapter Baqarah: 124.

4. Wilayat-e-Faqih – p. 58-61.

5. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 21, p. 129, date: 29/4/1989.

6. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 10, p. 168-169, date: 8/11/1979.

7. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 3, p. 54, date: 9/11/1978.

8. Reference to the blessed verses 44-46 of the chapter Haqqah of the Qur'an which says:

(وَلَوْ تَقَوَّلَ عَلَيْنَا بَعْضَ الأَقَاوِيلِ * لأَخَذْنَا مِنْهُ بِالْيَمِينِ * ثُمَّ لَقَطَعْنَا مِنْهُ الْوَتِينَ (

An if he had fabricated against Us some of the sayings, We would certainly have seized him by the right hand. Then, we would certainly have cut off his aorta.

9. Ṣaḥīfah-e-Nūr , vol. 10, p. 29, date: 21/11/1979.

10. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 11, p. 133, date: 28/12/1979.

11. Wilayat-e-Faqih – p. 92-93.

12. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 20, p. 170, date: 6/1/1988.

13. Ṣaḥīfah-e-Nūr, vol. 10, p. 138, date: 5/11/1979.

 

Quelle: http://www.leader.ir...p?p=leader_imam

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