Akila-Zeinab Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Liebe Geschwister, Ich wollte gerne wissen, wie es ist wenn mir jemand etwas schenkt und ich weiß, dass sein Geld haram ist. Also zum Beispiel verdient diese Person ihr Geld durch Verkauf von Alkohol oder sowas. Wie ist das Urteil darüber wenn ich weiß, dass dieses Geschenk vom Haram-Geld stammt. Vielen Dank wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruffy Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 selam wie ich weiß wenn es nicht geklaut sein sollte ist es nicht haram und falls das geschenk durchs haramgeld gekauft sein sollte denke ich mir mal dass es nicht problematisch für sdich sein sollte weil er die sünden tragen wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ceresin Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Salam Ich bin mir wirklich nicht sehr sicher, aber mir wurde gesagt, dass wenn ich die Sicherheit habe, dass das Geld haram ist, darf ich das Geschenk nicht annehmen. Mir ist sowieso dann ganz übel, wenn ich weiß, dass dieses Geschenk durch eine Haram-Tat gekauft werden konnte.. Vllt weiß jemand mehr ?! Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, So kenn ich es auch... wenn man aber nicht sicher ist, darf man es annehmen. Es ist also in dieser Hinsicht ein Unterschied ob ein Teil des Geldes eines Menschen Haram ist oder sein gesamtes Geld. Aber zur Sicherheit sollte man den entsprechenden Marja fragen. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Unser Br. Muhsin würde jetzt sagen: Die Frage wurde bereits an das Büro des Marjaas weitergeleitet (Leid)er befindet er sich grade in Hamburg.Ich wünsche ihm dort natürlich gute Unterhaltung... Möge Allah (swt) ihn reichlich für all seine Mühen belohnen. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, Amin inschallah. Aber der Prophet(s.a.a.s) und die Imame(a.s) haben uns beigebracht immer Stellvertreter zu ernennen, im Falle der Abwesenheit Die Frage wurde schon an das Büro des Imams geschickt! Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Das hätte ich mir ja auch denken können! Einfach vorbildlich ... Möge Allah (swt) auch dich reichlich lohnen Bruder ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Akila-Zeinab Geschrieben 26. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, Amin inschallah. Aber der Prophet(s.a.a.s) und die Imame(a.s) haben uns beigebracht immer Stellvertreter zu ernennen, im Falle der Abwesenheit Die Frage wurde schon an das Büro des Imams geschickt! Wassalam! Vielen Dank Bruder. Möge Allah swt dich reichlich belohnen. wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Issa Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, Amin inschallah. Aber der Prophet(s.a.a.s) und die Imame(a.s) haben uns beigebracht immer Stellvertreter zu ernennen, im Falle der Abwesenheit Die Frage wurde schon an das Büro des Imams geschickt! Wassalam! Lieber Bruder Stellvertreter, Und wie wäre es wenn man etwas Erbt. Und die Person ist dafür bekannt das er, obwohl er Moslem ist, sein Geld unter anderem mit Verkauf von Alkohol und Schweinefleisch verdient hat. Zb. Pizza Geschäft. Dies würde mich sehr Interessieren. Ich dachte das passt gut hier rein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, Die Frage wurde ebenfalls weitergeleitet. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 29. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Assalam Alaikoum, FatwaNr: 126466 Frage: Ist es erlaubt ein Geschenk anzunehmen, wenn man weiss, vermutet oder zweifelt, dass es nicht aus haram Geld gekauft wurde? Und was sollte man machen, wenn es einem peinlich ist das Geschenk abzulehnen. Ist es erlaubt es anzunehmen und es weiterzuspenden? Antwort: Wenn er Gewissheit hat, dass es aus Haram Geld erworben wurde, dann ist es nicht erlaubt es anzunehmen und wenn man es annimmt dann muss man das Geld den Menschen zurückgeben, denen es (in Wirklichkeit) gehört, wenn man das überhaupt weiss und kann, ansonsten spendet man es an die Bedürftigen mit Erlaubnis des religiösrechtlichen Richters(Oberhauptes) als Vorsichtsmaßnahme. Doch im Falle des Zweifels darf man es annehmen und benutzen. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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