Shia-Forum Geschrieben 9. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Januar 2009 Nachdem uns die Nachricht erreicht hat, dass die öffentliche Ausstrahlung des Senders "Al-Manar TV" verboten wurde, haben wir uns Gedanken darüber gemacht, ob dieses Verbot auf für Internetforen gilt, wo Video-Ausschnitte aus dem Sender gezeigt, oder Verlinkung zu solchen veröffentlicht werden. Eine Schwester hat sich für uns beim Innenministerium erkundigt und erhielt den Verweis auf den Gesetzartikel 9 Abs. 2 mit der Erklärung, dass auch Internetforen davon betroffen sind, da die Verbreitung von Mitschnitten des Senders in die Kategorie "öffentliche Ausstrahlung" zählen und somit verboten ist und eine Straftat darstellt. Die Programminhaltestellen nach Angaben des Bundesministeriums des Innern einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung dar und erfüllen u. a. den Verbotstatbestand nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes. Das Verbot umfasst nicht die Ausstrahlung oder den Empfang des Senders, sondern lediglich seine öffentliche Ausstrahlung in Hotels oder Teestuben sowie ein Betätigungsverbot in Deutschland. Aufgrund dessen sind wir bemüht alle Threads, die solches enthalten zu säubern und ggb. zu löschen. Da das Posten solcher Videos negative Konsequenzen sowohl für das Forum als auch für euch bedeuten kann, wird jeder, der dieses Verbot ignoriert von uns verwarnt und bei Wiederholung aus dem Forum ausgeschlossen. Das Shia-Forum Team Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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