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Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen


Muhsin ibn Batul

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

Oft ist es so, dass einige Fragen mehrmals von verschiedenen Geschwistern im Forum gestellt werden, und die Moderatoren dadurch viele Threads löschen müssen. Da sich anscheinend viele schwer damit tun die Suchfunktion (richtig) zu benutzen, möchte ich hier mit der Zeit eine Zusammenstellung der am häufigst gestellten Fragen reinstellen, in der weiterführende Links zu den Themen, sowie Fatwas (Rechtsgutachten) unserer Großgelehrten zu finden sind. Die Zusammenstellung wird mit der Zeit aktualisiert, und zunächst werde ich nur die Meinung von Imam Khamenei (H) zu den Themen posten, inshaAllah wird es in Zukunft erweitert.

Inhaltsverzeichnis:

  • (Unterhaltungs)-Musik
  • Selbstgeiselung (sich blutig schlagen)
  • Rauchen (Zigaretten, Wasserpfeife)
  • Bilder vom Propheten (s.) und seiner Ahlulbayt (a.) malen/aufhängen
  • Bart rasieren
  • Zeitehe (Mut'ah)
  • Tattoos
  • Kartenspiele
  • Zinsen
  • Selbstbefriedigung

(Unterhaltungs-)Musik

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Was unterscheidet die erlaubte Musik von der verbotenen Musik und ist klassische Musik erlaubt? Es wäre schön, wenn Sie uns

einen Maßstab dafür geben?

Antwort: Diejenige (Musik), welche nach Ansicht des Brauchs als vergnügende [lahã], stimulierende Musik gewertet wird, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und Falschheit [batil] eignet, ist eine verbotene Musik, ohne Unterschied dabei zwischen klassischer und anderer Musik, und die Bewertung dieser Thematik ist der üblichen (am Brauch orientierten) Ansicht des religiös Erwachsenen überlassen. Und eine Musik, die nicht derartig ist, ist an sich zulässig.

 

Frage: Was ist gemeint mit vergnügender [lahã] stimulierender Musik? Und was ist der Weg zur Unterscheidung vergnügender stimulierender von anderer Musik?

 

Antwort: Die vergnügende [lahã] stimulierende Musik ist diejenige, die den Menschen von der Art her aus seinem natürlichen Zustand herausbringt, aufgrund dessen, was sie an Eigenschaften beinhaltet, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und des Ungehorsams

eignen. Und maßgebend für die Bewertung der Thematik ist der Brauch.

 

(Aus: Antworten auf Rechtsfragen)

Weiterführende Links zum Thema:

 

:)http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=11752&hl=

#salam# http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=10469&hl=

#rose# http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=11001&hl=

Selbstgeiselung (sich blutig schlagen)

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Zu Aschura werden einige Zeremonien veranstaltet wie das Schlagen auf den Kopf mit dem Schwert - was als (trommelndes) Schlagen [ta t.b§ r] bezeichnet wird - und dem Barfußlaufen auf Feuer und glühender Kohle, was psychische und körperliche Schäden verursacht. Zudem führen solche Handlungen zur Verunglimpfung der Schia - der Rechtsschule der Zwölfer-Schia - in der Ansicht der (islamischen) Wissenschaftler, der Angehörigen der (anderen) islamischen Rechtsschulen und der Welt, und möglicherweise folgt daraus die Entwürdigung der Rechtsschule (der Schia). Wie ist Ihre geehrte Meinung dazu?

Antwort: Das, was von den erwähnten Angelegenheiten Schaden für den Menschen oder die Schwächung der Religion und der Rechtsschule (der Schia) bewirkt, ist verboten, und die Gläubigen sind verpflichtet, dies zu unterlassen. Und es ist nicht zu bestreiten, dass vieles dieser erwähnten (Angelegenheiten) zum schlechtem Ruf und zur Schwächung für die Rechtsschule der Leute des Hauses (des Propheten) [ahl-ul-bayt] - a. - bei den Menschen führt. Und dieses gehört zu den wesentlichsten Schäden und größten Verlusten.

 

Frage: Ist das (trommelnde) Schlagen (mit dem Schwert auf den Kopf) [ta t.b§ r] im Geheimen erlaubt, oder ist Ihre (oben erwähnte) geehrte Fatwa allgemein gültig?

Antwort: Das (trommelnde) Schlagen (mit dem Schwert auf den Kopf) [ta t.b§ r] wird zusätzlich dazu, dass es nach dem Brauch nicht als Äußerungsform von Leid und Trauer gewertet wird, und dass es in der Zeit der Imame (a.s.) und (auch) danach nicht stattgefunden hat, sowie dass dafür keine Unterstützung der Reinen weder in besonderer noch in allgemeiner Weise überliefert wurde, in der jetzigen Zeit als eine schlimme Schwächung für die Rechtsschule gewertet, so dass es in keinem Fall erlaubt ist.

 

(Aus: Antworten auf Rechtsfragen)

Weiterführende Links zum Thema:

#rose#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=11527&hl=

#rose#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=15490&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=12911&hl=

 

Rauchen (Zigaretten, Wasserpfeife)

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Ist der Verkauf und Kauf von Tabak erlaubt sowie das Rauchen davon?

 

Antwort: Der Verkauf, Kauf und die Verwendung von Tabak an sich ist zulässig, aber wenn dabei ein relevanter Schaden bei jemandem eintritt, dann ist es ihm nicht erlaubt, diesen zu rauchen und dafür zu kaufen.

 

(Aus: Antworten auf Rechtsfragen)

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9195&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=183&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9182&hl=

 

Bilder vom Propheten (s.) und seiner Ahlulbayt (a.) malen/aufhängen

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Wie ist der Fall, die Gesichter der Ahlul Beyt (as) zu zeichnen, zu betrachten? Ist es auch erlaubt das Gesicht des Propheten (sas) zu zeichnen? Und wenn ja, darf ich sie an die Wand hängen? Wie ist die Aussage zu betrachten, dass Engel nicht in Räume / Häuser eintreten, wenn Bilder auf der Wand hängen?

Antwort: Aus (religions-)rechtlicher Sicht gibt es an sich keine Bedenken. Das heisst, dass dies keine Beleidung oder erniedrigendes Handeln nach allgemeiner Ansicht nach sich zieht, oder den Status dieser Koryphäen/Erleuchteten (as) schmälert.

 

Aus: Leader.ir

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=15900&st=0

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=23068&st=0

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=7234

 

Bart rasieren

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Wo ist die Begrenzung des Bartes, deren Haare belassen werden müssen? Und sind die beiden Seiten des Gesichtes darin enthalten?

Antwort: Innerhalb dieser (Begrenzung des Bartes) ist etwas von den Seiten des Gesichtes von dem was sich neben dem Bart befindet, enthalten, und maßgebend ist die Glaubwürdigkeit nach dem Brauch als Bart und dessen Verbleib (als Bart).

 

Frage: Was ist die Begrenzung für die Haare des Bartes, die belassen werden müssen bezüglich Länge und Kürze?

 

Antwort: Es gibt keine bestimmte Begrenzung dafür, sondern der Maßstab ist die Glaubwürdigkeit nach dem Brauch als Bart, und es ist verpönt [makruh], was über die Faust der Hand hinausgeht.

 

Frage: Ist das Rasieren des Bartes als Frevel [fisq] zu zählen?

 

Antwort: Es ist verboten [haram], den Bart zu rasieren als Vorsichtsmaßnahme [ihtiyat] und daraus resultieren die Folgen und Urteile bezüglich Frevel [fisq] als Vorsichtsmaßnahme.

 

(Aus: Antworten auf Rechtsfragen)

Weiterführende Links zum Thema:

 

#bismillah#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=19451

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=14239&mode=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=1403

 

Zeitehe (Mut'ah)

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Fragen (über die Zeitehe):

  1. Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht auf Arabisch
    sagen kann?
  2. Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört?
  3. Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe?
  4. Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere?
  5. Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben?

Antworten:

  1. Sofern der Vertrag nicht richtig in arabischer Sprache abgeschlossen werden kann, gibt es keine Bedenken, dies in Deutscher Sprache zu machen
  2. Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen.
  3. Es beruht auf die gegenseitige Abmachung.
  4. Dies reicht nicht aus.
  5. Wenn der Mann und die Frau selbst den Zeitehe-Vertrag rezitieren wollen, so sollte die Frau, nach dem sie sich beide auf die Zeitdauer und mahr (Brautgabe) geeinigt haben folgendes sagen:

"Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)"

 

Dann sagt der Mann: "Ich habe akzeptiert"

 

Wenn sie den Auftrag anderen Personen geben wollen, um dies für sie zu machen, so sagt die beauftragte Frau zuerst dem beauftragten Mann:

 

"Ich verheirate meinen Repräsentanten mit deinem Repräsentanten für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)."

 

Dann sagt der beauftragte Mann daraufhin: Ich stimme der Beauftragung auf diese Weise zu.

 

Aus: Fatwa Nr.: 46772e

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=20326&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=24643&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=29&hl=

 

Tattoos

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Auf einigen meiner Körperteile gibt es Tätowierungen, und einige sagen, daß meine rituelle Vollkörperreinigung und rituelle Waschung und (somit auch) mein rituelles Gebet ungültig sind, und von mir kein rituelles Gebet angenommen wird. Ich bitte Sie, mich bei dieser Angelegenheit zu leiten.

 

Antwort: Wenn die Tätowierung lediglich eine Farbe ist, und es auf der äußeren Haut nichts gibt, was das Wasser von dieser (Haut) abhält, sind die rituelle Waschung und rituelle Vollkörperreinigung gültig . Und das rituelle Gebet ist (in diesem Fall) unbedenklich.

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=3163&hl

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=17568&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=26426&hl=

 

Kartenspiele

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Frage: Wenn Personen ohne (Wett-)Bedingung in ihrer Freizeit Kartenspiel betreiben, und sie denken (dabei) nicht an Glücksspiel oder daran, einen Gewinn zu erhalten, weder von nah noch von fern, sondern diese Handlung ihrerseits allein zur Unterhaltung und zum Vergnügen erfolgt, ist es dann (dennoch) als verboten anzunehmen, und dass diese Personen etwas Verbotenes begehen? Und wie ist das Urteil zur Anwesenheit bei Treffen zum Kartenspiel, um (dabei) zuzuschauen?

 

Antwort: Kartenspiel (mit Spielkarten), die nach dem Brauch als Glücksspiel-Utensilien gewertet werden, ist grundsätzlich verboten. Und die freiwillige Teilnahme an einem Treffen, an dem Glücksspiel oder mit deren Utensilien gespielt wird, ist nicht erlaubt.

 

Frage: Wie ist das Urteil zum Spielen mit denUtensilien des Glücksspiels wie Karten und Ähnliches am Computer?

 

Antwort: Das Urteil dazu ist das (gleiche) Urteil (wie) zum Spielen mit den Utensilien des Glücksspiels selbst

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=2987&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=1050&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=7149&hl=

Zinsen

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Fragen: Steht das Verbot des Zinses für alle natürlichen und juristischen Personen im gleichen Maß fest, oder gibt es Ausnahmen in einigen speziellen Fällen

 

Antwort: Zins ist im Allgemeinen verboten mit der Ausnahme des Zinskredits zwischen einem Vater und seinem Sohn und des Zinses, den der Muslim von einem Nichtmuslim nimmt.

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=21894&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=15950&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=10444&hl=

Selbstbefriedigung

Fatwas von Imam Khamenei (H):

 

Spoiler:
Fragen: Ist Selbstbefriedigung erlaubt? Was kann man gegen Selbstbefriedigung tun?

Antwort: Mastrubation (Selbstbefriedigung) ist verboten (haram) und eine große Sünde. Es wird in einer Überlieferung von Imam Ali (a.): Einmal wurde eine Person beim Mastrubieren erwischt und er wurde zu Imam Ali (a.) gebracht. Der Imam bestrafte ihn durch Schläge auf seine Hände, bis sie rot wurden; danach sorgte er dafür, dass er auf Kosten der Regierung heiratet.

 

In einer anderen Überlieferung heißt es: " "Mit drei Gruppen wird Gott am Auferstehungstag nicht sprechen, sie von Seinem Erbarmen ausschließen, ihnen keine Bereinigung gewähren und sie schwer strafen. Einer von ihnen ist jener, der sich selbstbefriedigt."

 

Damit dir geholfen wird, eine schlechte Angewohnheit abzugewöhnen musst du dich wirklich dazu entschließen es nicht noch einmal zu tun, nach dem du Allah den Erhabenen um Hilfe gebeten hast, und auf Ihn vertraust und die Unfehlbaren (a.) - ohne hoffnungslos zu sein - anflehst. Außerdem solltest du dich mit jenen Gottesdiensten beschäftigen, welche dich näher zu Allah swt bringen, wie das Gebet, Fasten, Lesen des Qurans, und die Beteiligung in religiöse Treffen. Das Vermeiden von verdorbenen Treffen und Leidenschaften, welche etwas (die Gelüste) entfachen könnte ist nützlich in dieser Hinsicht.

 

(Aus: Fatwa Nr.: 56053e)

Weiterführende Links zum Thema:

 

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=1669&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=1708&hl=

#pfeilrechts#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=515&hl=

 

Es folgt noch:

  • Taqleed/Wilayat ul Faqih
  • Geschlechtsverkehr
  • ...

Fortsetzung folgt...

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#salam#

 

Silvester feiern

 

Fatwas von Imam Khamenei (H):

Spoiler:
Weiterführende Links zum Thema:

Frage: Ist es erlaubt, an Silvester mit Feuerwerkskörpern zu spielen? Bitte beachten Sie, dass dies Geldverschwendung ist

Antwort: Wenn dies zu schwerwiegenden Folgen führen könnte oder anderen Schaden könnte, ist es nicht erlaubt.

 

Frage: Kann ich ein Familienfest am zweiten Tag in Muharram feiern? Ist es erlaubt, verpönt oder verboten?

Antwort: Es ist empfehlenswert (mustahab), dass die Heiligkeit des Monats Muharrams und die Todestage der unfehlbaren Imame (a.) beachtet werden. Außerdem wenn sie so handeln, um bewiesenermaßen die Heiligkeit dieser Anlässe zu verachten oder zu schänden, würde es verboten (haram) sein.

#salam#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=19172&hl=

:)http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=20903&hl=

#salam#http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=10132&hl=

 

Weihnachten feiern

 

Fatwas von Imam Khamenei (H):

Spoiler:

Frage:

Weihnachten: Dies ist der Tag, an dem der Geburtstage von Hz. Issa dem Messias begangen wird. Innerhalb der allgemeinen Kultur hat es mehr eine kommerzielle und säkulare Botschaft des Teilens und den Armen zu helfen, als dass es eine religiöse Bedeutung hätte im Sinne der Dreieinigkeit und Allah Partner (beizugesellen). Es ist auch zu beachten, dass dass der Tag, an dem es gefeiert wird und einige seiner Rituale direkt auf dem heidnischen, römischen Fest des des Sonnengottes basieren. Ist es einem Muslim erlaubt:

 

a) Die Christen zu beglückwünschen und ihren eine Grußkarte zukommen zu lassen?

b) Praktizieren der nicht-religiösen Praktiken wie einen kleinen Baum mit Lichtern und Dekoration im Haus aufzustellen?

c) in die Kirche zu gehen zwecks Da´wah oder aus Neugier?

 

Antwort:

a) Es gibt kein Hindernis, ihnen eine Grußkarte zu schicken zu dieser Gelegenheit. Doch es sollte so getan werden, dass Sie sie ermutigen, an den wahren Lehren des Propheten Jesus (a.s.) festzuhalten wie den Bedürftigen zu helfen, ein rechtschaffenes Leben zu führen usw.

b) Es gibt kein Hindernis , den Geburtstag des Propheten Jesus (a.s.) zu feiern. Aber einen Weihnachtsbaum aufzustellen und zu schmücken, würde eine falsche Ideologie fördern und darin resultieren, dass man ihre Kultur nachahmt.

c) An sich gibt es keine Bedenken dabei, solange es nicht zu Verderbnis führt.

 

Frage: Ist es zulässig, Weihnachten zu feiern (zu praktizieren) ?

Antwort: Generell gesagt ist es nicht zulässig falsche Kulturen oder eine falsche Religion zu verbreiten.

Weiterführende Links zum Thema:

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