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Darf der Vater das Kind nehmen?


islam für immer

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islam für immer

salam...

 

ich habe mal eine frage: wie ist das wenn ein mann und eine frau beide muslim sind ..aber nicht verheiratet sind leben hier in deutschland und haben ein gemeinsames kind. dann wollen sie sich trennen hat der vater trozdem das recht das kind zu sich zu nehmen??? weil die frau ja muslimin ist oder hat sie das recht weil sie ja das sorgerecht hier in europa hat ??? würde mich mal interressieren ....

 

masalam

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#salam#

#salam#

 

Entscheidend ist in diesem Fall das islamische Recht und nicht das unislamische Recht des Landes, in dem man lebt.

 

Ab einem bestimmten Alter, soweit ich mich erinnere ab 2 Jahren, hat der Vater das alleinige Sorgerecht. Es ist mustahab, wenn er das Mädchen bis zum 7. Lebensjahr bei der Mutter lässt.

 

So ist es aus der Sicht des Islams, wobei Einzelheiten von Marja' zu Marja' variieren können.

 

#salam#

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salam

 

der vater hat ab einem bestimmten alter des kindes das recht, es zu sich nehmen und aufzuziehen. wenn er darauf besteht, muss die frau diesem auch nachkommen, wenn er sagt es kann bei der frau bleiben, dann ist das auch ok.

 

für uns gelten die islamischen gesetze, die weltlichen haben keinen großen wert, und wenn sie gegen die islamischen gesetze verstoßen, haben wir uns auch nicht daran zu halten. demzufolge ist es egal, wer hier gerichtlich gesehen das sorgerecht hat, wenn der vater es so wünscht, dann muss die frau es hergeben, sonst verstößt sie gegen die scharia

 

wa salam

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salam...

 

ich habe mal eine frage: wie ist das wenn ein mann und eine frau beide muslim sind ..aber nicht verheiratet sind leben hier in deutschland und haben ein gemeinsames kind. dann wollen sie sich trennen hat der vater trozdem das recht das kind zu sich zu nehmen??? weil die frau ja muslimin ist oder hat sie das recht weil sie ja das sorgerecht hier in europa hat ??? würde mich mal interressieren ....

 

masalam

 

 

salam

ekine frage, wenn du schreibst nicht verheiratet - meinst du allgemein oder nur gestzlich nicht verheiratet? denn wenn sie nicht verheiratet sind - islamsich - und ein kind gezeugt haben dann haben sie eine sünd egmacht und leben auch in sünde, - ansonsten hat der vater das recht, aber auch nur wenn er definitiv in dr lage ist für das kind zu sorgen und es nicht zu vernachlässigen, -

 

fi aman illah wasalam Laila

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Salam,

wie ist es eigendlich,wenn der Vater zwar Moslem ist ,aber viel haram Taten begeht z.B alkohol trinkt ,nicht betet u.s.w und die Mutter sich an die Gesetze hält,bekommt dann trotzdem der Vater die Kinder?

 

salam

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Salam,

wie ist es eigendlich,wenn der Vater zwar Moslem ist ,aber viel haram Taten begeht z.B alkohol trinkt ,nicht betet u.s.w und die Mutter sich an die Gesetze hält,bekommt dann trotzdem der Vater die Kinder?

 

salam

 

#salam#

 

Der Vater, als der Verantwortliche des Kindes, muss das Kind versorgen und es darf kein schlechter Umgang mit ihm geschehen, sodass er vom Weg abkommt. Der Vater ist dafür verantwortlich und wenn er diese Verantwortung nicht tragen kann, aufgrund seiner schlechten Gesinnung und die richtige islamische Erziehung nicht gewährleisten kann, dann, denke ich, dass die Mutter da sehr gute Karten hat. Man müsste da ein islamischen Richter befragen.

 

wassalam

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Khademet Zainab

salam

 

@ Laila

 

also ich hab mir die frage auch schon gestellt, aber es ist besser wenn wir es nicht wissen. weil es für eine person auch haram ist von ihren haram-taten zu erzählen, weil es eine sache zwischen der person und Allah swt sein sollte

 

wenn diese person aber tatsächlich eine sünde begangen hat und nicht weiß wie sie Allahs vergebung erlangt.. dann sollte sie entweder mit einem sheikh oder einer person die sich gut mit dem islam auskennt privat reden..

 

und nicht hier in der öffentlichkeit

mal abgesehen davon das es auch ihren ruf schaden würde.. ist es an sich auch haram es überhaupt zu erzählen

 

salam

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salam

 

@ Laila

 

also ich hab mir die frage auch schon gestellt, aber es ist besser wenn wir es nicht wissen. weil es für eine person auch haram ist von ihren haram-taten zu erzählen, weil es eine sache zwischen der person und Allah swt sein sollte

 

wenn diese person aber tatsächlich eine sünde begangen hat und nicht weiß wie sie Allahs vergebung erlangt.. dann sollte sie entweder mit einem sheikh oder einer person die sich gut mit dem islam auskennt privat reden..

 

und nicht hier in der öffentlichkeit

mal abgesehen davon das es auch ihren ruf schaden würde.. ist es an sich auch haram es überhaupt zu erzählen

 

salam

 

salam alaykum

ja da hast du absolut recht, ich wollte auch gar keine offene antwort oder gar eine hier im forum, verzeih, ich bin oft zu rationell im denken, das passiert mir immer wieder #bismillah# , also entschuldigt meine frage, ich wollte eigentlich sagen, wenn er nicht dafür sorge trägt oder sich um das kind nicht richtig kümmert wie es sein sollte, dann sollte es aufjedenfall zur mami

 

danke nochmal für den hinweiß

 

fi aman illah wasalam Laila

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  • 3 Monate später...

salam

 

ich kenne so ein fall bei einer freundin. ihr mann ist im libanon und sie hier in deutschland. die beiden haben eine 1 jährige tochter, sie ist zurzeit bei der mutter.

der vater versucht im libanon unten sie sehr sehr schlecht beim richter zumachen,damit er seine tochter kriegt sobald sie im libanon auftaucht.

obwohl es umgekehrt ist. die mutter ist gläubig und möchte sie nach dem islam erziehen. und der vater trinkt , betet nicht und verhält sich kein bisschen wie ein moslem.du musst aufpassen, sehr viele männer warten bis ihre frauen bzw ex frauen in den libanon mit den kindern fliegen damit sie ihre geimeinen spielchen treiben... wo ist dein mann zurzeit?

 

wa salam

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Salam!

 

Nun, rein Rechtlich da Du als Mutter das alleinige Sorgerecht hast darf der Kindsvater das Kind nicht einfach so zu Sich nehmen. Denn jede noch so kleine Angelegenheit müsste von Dir als Erziehungsberechtigte unterzeichnet werden. Alles Amtliche sowiso aber auch Arztbesuche unterschrift zu einer OP zur Einschulung zur Anmeldung im Kindergarten u.s.w. Sollte der Vater die Vaterschaft anerkannt haben und eventuell das Sorgerecht mit Dir teilen liegt es an Euch beiden bei wem sich das Kind aufhält für den Fall müsst aber trotzdem Ihr beide für alle Amtlichen und Gesundheitlichen Dinge unterschreiben und Euch einigen. Für den Fall das Du dein Kind bei Dir behalten möchtest und der Vater das Sorgerecht vor Gericht erstreiten will liegen die Fälle bei 90% zu gunsten der Mutter.

Ich habe gerade soeinen Fall in der Familie und da ist es so das beide Parteien noch vor der Geburt eintragen liessen das Sorgerecht zu teilen. Nun haben Sie sich getrennt und der Kindsvater wollte das Alleinige Sorgerecht beantragen und das Kind zu sich nehmen. Dieses war zu der Zeit bei der Mutter. Nun hat das Gericht entschieden das das Kind bei der Mutter bleibt und Sie das Gesundheits und Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind behält um Medizinische Dinge besonders im Notfall allein zu Entscheiden. Aber das geteilte Sorgerecht bleibt bestehen. In dem Fall ist das Kind 2,5 Jahre alt.

 

Ausser der Kindsvater ist in einem Land in dem das Islamische Recht greift und Du überlässt Ihm das Kind wird es wohl eher bei Dir als Mutter bleiben müssen sofern Du das willst und dein Sorgerecht nicht aufgeben möchtest.

Wir sind nun Mal in Deutschland und da greift erstmal das Deutsche Recht vor dem Islamischen.

 

ws Salime

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#bismillah#

#salam#

 

Wir sind nun Mal in Deutschland und da greift erstmal das Deutsche Recht vor dem Islamischen.

 

Das gilt nur, wenn das deutsche Recht dem islamischen nicht widerspricht und man gezwungen ist, etwas zu machen, was islamisch noch erlaubt wäre.

 

Im Falle der Scheidung greift hier also zuerst das islamische Recht und eine geschiedene Mutter muss sich an die islamischen Regeln halten, was das Sorgerecht der Kinder angeht. Tut sie ihrem Ex-Mann Unrecht und nimmt ihm sein Recht, dann hat sie gesündigt und wird sich dafür vor Gott rechtfertigen müssen. Umgekehrt natürlich genauso.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Wenn ihr das Sorgerecht islamisch gesehen nicht zusteht, wieso klagt sie es dann ein? Und nehmen wir an, sie tut es und sie bekommt das alleinige Sorgerecht, obwohl es islamisch gesehen dem Vater zu steht. Darf sie ihm das Kind nach den deutschen Gesetzen nicht trotzdem überlassen?

 

#salam#

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Salam!

 

Der Fall ist ja so das die Eltern nicht Verheiratet waren. das Kind also Unehelich geboren wurde. In dem Fall liegt hier in Deutschland das Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Wenn der Kindsvater nun das Sorgerecht seinerseits einklagen will wird zu 90% für die Mutter das Sorgerecht ausgesprochen. aber natürlich kann Jede Mutter wenn Sie will ihr Sorgerecht an den Vater abtreten was aber auch Gerichtlich festgelegt werden sollte.

Der Fall in meiner Familie war der das der Vater nach der trennung das volle Sorgerecht einklagen wollte aber das Sorgerecht zu gleichen Teilen bestand obwohl Sie nicht Verheiratet waren. Und da hat der Richter was den Aufenthalt des Kindes anging zu gunsten der Mutter geurteilt und das Sorgerecht aber auf Beide zu gleichen Teilen belassen . Der Vater hat demnach weder das Recht sein Kind mit aus dem Land zu nehmen noch darf Er für Dinge wie Schule Kindergarten OPs ohne die Einwilligung der Mutter über das Kind bestimmen.

Auch wenn das nach dem Islamischen Recht nicht korrekt sein Mag und wahrscheinlich auch sehr selten von den Vätern eingefordert wird kenn ich kaum eine Mutter die ihr Kind bei einer Trennung dem Vater überlässt.

 

ws Salime

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#salam#

 

Der Vater, als der Verantwortliche des Kindes, muss das Kind versorgen und es darf kein schlechter Umgang mit ihm geschehen, sodass er vom Weg abkommt. Der Vater ist dafür verantwortlich und wenn er diese Verantwortung nicht tragen kann, aufgrund seiner schlechten Gesinnung und die richtige islamische Erziehung nicht gewährleisten kann, dann, denke ich, dass die Mutter da sehr gute Karten hat. Man müsste da ein islamischen Richter befragen.

 

wassalam

 

 

#salam#

 

Wenn der Vater keine vollumfängliche Versorgung des Kindes garantieren kann, gibt es durchaus Ausnahmeregelungen. Zur Versorgung gehört auch eine religiös korrekte und moralisch und ethisch mit dem Islam im Einklang stehende Erziehung und ein nach diesem Vorbild gerichtetes Leben des Vaters. Ist der Vater für islamrechtlich gesehen verwerfliches Verhalten bekannt, während die Mutter die Religion aber vernünftig praktiziert und vorlebt, so kann das Sorgerecht auf sie übertragen werden, auch nach islamischem Recht.

 

Schriftlich habe ich dazu nichts, aber es beruht auf einer Aussage von Sayyed Muhammad Saeed al Hakeem.

 

Wassalam

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#salam#

 

Wenn der Vater keine vollumfängliche Versorgung des Kindes garantieren kann, gibt es durchaus Ausnahmeregelungen. Zur Versorgung gehört auch eine religiös korrekte und moralisch und ethisch mit dem Islam im Einklang stehende Erziehung und ein nach diesem Vorbild gerichtetes Leben des Vaters. Ist der Vater für islamrechtlich gesehen verwerfliches Verhalten bekannt, während die Mutter die Religion aber vernünftig praktiziert und vorlebt, so kann das Sorgerecht auf sie übertragen werden, auch nach islamischem Recht.

 

Schriftlich habe ich dazu nichts, aber es beruht auf einer Aussage von Sayyed Muhammad Saeed al Hakeem.

 

Wassalam

 

Salam

 

Das ist ja sehr beruhigend!

 

Aber wie sieht es denn aus, wenn der Vater zwar religiös lebt und somit islamisch gesehen das Recht auf das Sorgerecht hat, aber der Mutter die Kinder vorenthalten will, also den Kontakt unterbinden möchte. Welche Rechte hat die Mutter denn dann noch?

 

Ehrlich gesagt bin ich sehr froh, dass ich meine beiden Kinder bei mir habe! Sie entstammen nicht einer islamischen Ehe und ich hab das alleinige Sorgerecht. Aber auch wenn sie einer islamischen Ehe entstammen würden, wäre es mir sehr schwer gefallen bzw. eigentlich unmöglich gewesen, auf meine Kinder zu verzichten!

 

Wasalam

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#salam#

 

Auch wenn die Kinder nach einer Scheidung beim Vater leben und er das Sorgerecht hat, hat er - islamisch gesehen - nicht das Recht, die Kinder der Mutter vorzuenthalten, im Gegenteil, er muss einen umfangreichen und regelmäßigen Kontakt ermöglichen.

 

Die Kinder brauchen ihre Mutter, und eine liebende Mutter wird nie ohne ihre Kinder leben können. Die Regel, dass der Vater sie aufnehmen soll, beruht einfach darauf, dass er tendenziell eher in der Lage ist, sie auch materiell zu versorgen und sich zudem gegenüber einer eventuellen neuen Frau eher durchsetzen kann. Währenddessen haben Frauen - einfach wegen der Gesellschaft - nach einer Scheidung ohnehin schon oft Probleme, eine neue Ehe einzugehen, was noch erschwert wird, wenn der neue Mann die Kinder mit aufnimmt un versorgen muss. Außerdem ist sie oft nicht so sehr in der Lage, sich dem Mann gegenüber durchzusetzen, was besonders in körperlichen Auseinandersetzungen entscheidend sein kann. Und ist die Frau weiterhin allein stehend, wird es für sie ganz einfach schwer, die Kinder zu versorgen, da sie dann i.d.R. wieder auf Versorgung durch ihre Familie angewiesen ist und somit abhängig von der Gnade Anderer.

 

Das ist natürlich nicht allgemeingültig und man darf es nicht pauschal so sagen, es ist eher eine Tendenz, beruhend auf einem traditionellen Rollenverständnis.

 

Die Regelung ist letztlich einfach zum Schutz und zum Wohle der Kinder so aufgestellt. Wenn der Vater aber wirklich ein Gläubiger ist, wird er nie auf die Idee kommen, seine Kinder der Mutter vorzuenthalten, da er den Wert seiner Exfrau als Mutter zu schätzen wissen wird, auch wenn ihre Ehe vielleicht nicht funktioniert hat. Hier haben Probleme zwischen den Elternteilen nichts zu suchen, sondern nur das Wohl der Kinder.

 

Wassalam

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Die Regelung ist letztlich einfach zum Schutz und zum Wohle der Kinder so aufgestellt. Wenn der Vater aber wirklich ein Gläubiger ist, wird er nie auf die Idee kommen, seine Kinder der Mutter vorzuenthalten, da er den Wert seiner Exfrau als Mutter zu schätzen wissen wird, auch wenn ihre Ehe vielleicht nicht funktioniert hat. Hier haben Probleme zwischen den Elternteilen nichts zu suchen, sondern nur das Wohl der Kinder.

 

Salam

 

Danke für deine Antwort. Daran sieht man wieder mal, dass die islamischen Regeln vom Prinzip immer die besten sind. Schade nur, dass sie durch die Schwächen der Menschen selten wirklich richtig umgesetzt werden.

 

Wasalam

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  • 4 Jahre später...

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