Murtadha Geschrieben 5. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2010 Bismihi ta'ala, a salamu aleikum wa rahmatullah, aus gegebenem Anlass, und vor allem auch weil die Gültigkeit des Fastens im Monat Ramadan davon abhängt - hier eine Erklärung der Vorgehensweise bei der Ganzkörperwaschung: Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, zwischen denen man frei wählen kann: A. Al Ghusl al tartibi (die geordnete Form der Ganzkörperwaschung): Link zu einer Video-Erklärung (shabir.tv) Deutschsprachige Erklärung von eslam.de: Nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah], wird die eigentliche rituelle Vollkörperreinigung beabsichtigt. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen, als Zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen, und als drittes der linke Körperteil genauso. Dabei wird der Schambereich [aura] bei beiden Seiten mitgewaschen. Anschließend gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Form gibt es Unterschiede in Anhängigkeit der Rechtsschule. B. Al Ghusl al irtimasi (die Form des Eintauchens): Link zu einer Video-Erklärung (shabir.tv) Deutschsprachige Erklärung von eslam.de: Bei der eintauchenden Weise wird der ganze Körper nach der entsprechenden Absicht [niyya] vollständig ins Wasser eingetaucht und bewegt. wa salamu aleikum wa rahmatullah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alawi Geschrieben 5. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2010 Bruder, kannst du mir genauer erklären wie die Ganzkörperwaschung durch Eintauchen gehandhabt wird? Reicht ein einfaches Eintauchen in Wasser? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Umm ali Geschrieben 19. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2012 Salamu 3alykoum Muss man nicht beim Al Ghusl al tartibi etwas sagen während man sich wäscht?? ma salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 19. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2012 slm nein für die Gültigkeit des Ghusl reicht die gefasste Absicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Husayni Geschrieben 19. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2012 Hier ist auch ein Video mit deutsche Untertitel: wa'salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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