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Organspende


Suchende

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Hallo,

wie sieht der Islam die Frage der Organspende und Blutspende?

Meine persönliche Meinung ist dazu etwas gespalten. Blutspende ok. Organspende, darüber bin ich mir von meinem Gefühl noch nicht sicher, ob ich das zulassen würde oder nicht.

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Hallo Suchende

 

Im Islam ist blutspende ok(ich habe noch nichts anderes gehört), da es nachproduziert wird, allerdings darf amn sein Blut nicht "verkaufen".

Organspende hingegegen nicht.

 

Alles Liebe

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Hallo,

so weit ich weiß darf man nur das aus dem Körper abgeben, was sich nachbildet.

Und nach islamischer Auffasung gehört der Körper nicht dem Menschen selbst, sondern seinem Schöpfer und deshalb hat man kein Recht (auch nicht nach dem Tod) etwas zu verschenken, was nicht einem selbst gehört.

Aber vielleicht können andere Geschwister besser antworten,vielleicht gibt es zu diesem Thema noch andere Meinungen und Gott weiß es besser!

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Vielleicht kann mir es noch jemand anders es mir noch etwas genauer erklären?

Ich denke, es ist einfach die Frage der Humanität, wenn ich tot bin und die Organe nicht mehr benötige, kann man doch einwilligen diese anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, damit diese noch länger leben können. Oder?

Nochmal zur Blutspende, Blut zu spenden ist in Ordnung, aber auch, welche anzunehmen?

Ich selbst habe das für mich ganz klar entschieden, ich spende Blut und wenn ich mal welches bräuchte, wäre ich froh es zu bekommen.

Gibts da auch unterschiedliche Ansichten?

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As-salamu alaikum

 

vielleicht hilft dir das weiter, ist aus den Fataawa von Imam Khamenei:

 

F. 206: Falls jemand von einer Krankheit befallen ist, und die Mediziner hilflos waren, ihn zu behandeln, und gemäß ihrer Aussagen er bald sicher sterben wird, ist dann das Entfernen von lebendigen Teilen aus seinem Körper, wie Herz, Niere usw. (bereits) vor seinem Ableben erlaubt, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen?

 

A: Falls das Entfernen von den Teilen aus seinem Körper zu seinem Sterben führt, dann ist das Urteil dazu wie das Urteil des Tötens, ansonsten besteht kein Hindernis dazu, sofern es mit seiner Erlaubnis erfolgt.

 

F. 207: Ist das Nutzen der Adern des Körpers einer verstorbenen Person und diese in den Körper einer kranken Person einzupflanzen, erlaubt?

 

A: Falls es mit Erlaubnis des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten oder mit der Erlaubnis seiner Bevollmächtigten nach seinem Ableben erfolgt oder davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängt, dann besteht kein Hindernis dazu.

 

F. 208: Besteht die Verpflichtung zur Entschädigungszahlung, wenn die Hornhaut (des Auges) vom Körper eines Verstorbenen entnommen und in den Körper eines anderen Menschen eingepflanzt wird, da dieses zumeist ohne die Erlaubnis der Angehörigen des Verstorbenen erfolgt? Und was ist der Betrag der Entschädigungszahlung für beide Augen und die Hornhaut mit Annahme der Verpflichtung zu dieser (Entschädigungszahlung)?

 

A: Das Entnehmen der Hornhaut vom Körper des verstorbenen Muslim ist verboten, und dies verpflichtet zur Entschädigungszahlung, deren Betrag 50 Dinar ist. Aber wenn es mit dem Zustimmung und Erlaubnis des Verstorbenen vor dem Ableben erfolgt, dann besteht kein Hindernis dazu, und es verpflichtet (dann) nicht zur Entschädigungszahlung

 

F. 209: Einer der Kriegsverletzten wurde an seinen Hoden verletzt, was dazu geführt hat, dass diese amputiert wurde und daraus seine Impotenz resultierte. Ist es dann für ihn erlaubt, dass er hormonhaltige Medikamente nutzt, um seine sexuelle Potenz und sein männliches Äußeres zu bewahren? Und wenn zusätzlich zum Erlangen der erwähnten Resultate (angestrebt wird), ihm die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu geben, (und hierfür) die einzige Methode in der Einpflanzung des Hodens einer anderen Person in seinen Körper besteht, wie ist (dann) das Urteil dazu?

 

A: Falls es möglich ist, einen Hoden in seinen Körper einzupflanzen, so dass dieser nach der Einpflanzung und Heilung zum lebendigen Teil seines Körpers wird, dann bestehen keine Bedenken hierzu seitens der rituellen Unreinheit und Reinheit sowie seitens der Fähigkeit zur Fortpflanzung und dem religionsrechtlichen Anschluss des Kindes an ihn. Und es ist auch zulässig, dass er hormonhaltige Medikamente verwendet, um seine sexuelle Potenz und sein männliches Äußeres zu bewahren.

 

F. 210: Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einpflanzung der Niere für die Rettung des Lebens eines Kranken überlegen sich die Ärzte, eine Nierenbank einzurichten, das bedeutet, dass viele Personen freiwillig die Niere verschenken oder verkaufen werden. Ist dann der Verkauf oder das Verschenken der Niere oder irgendeines anderen Körpergliedes freiwillig erlaubt? Wie ist das Urteil dazu bei der Notwendigkeit dazu?

 

A: Es gibt kein Hindernis zur Erwägung eines religiös Erwachsenen zu seinen Lebzeiten zum Verkauf oder Verschenken seiner Niere oder irgendeines Gliedes seines Körpers, damit Kranke Nutzen daraus ziehen. Es kann sogar sein, dass es zur Pflicht wird, falls davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängig ist, falls daraus kein Drangsal oder Schaden für die Person selbst entsteht.

 

F. 211: Einige Personen bekommen ein (derartiges) Unheil in ihr Gehirn, dass es nicht möglich ist, behandelt zu werden, so dass sie als Resultat daraus alle Aktivitäten, die vom Zentrum des Gehirns ausgehen, verlieren, und sie verbleiben in einem vollständigen Koma, so dass die Fähigkeit zum Atmen und Reflex gegenüber Licht und materiellen Quellen nicht (mehr) vorhanden ist. Und in solchen Zuständen ist grundsätzlich die Möglichkeit zur Rückkehr zu den erwähnten Aktivitäten in ihre natürlich Weise nicht (mehr) vorhanden. Und das Schlagen des Herzen des Kranken erfolgt selbständig, aber nur zeitweise und mit Hilfe einer künstlichen Beatmungsapparatur. Und dieser Zustand dauert bis zum vollständigen Abschied vom Leben - für mehrere Stunden oder mehrere Tage - und wird in der Medizin "Hirntod" genannt, der den Verlust und die Nichtexistenz jeglicher Art von Gefühl, Sinnen und bewusster Bewegung verursacht. Und auf der anderen Seite gibt es mehrere Kranke, deren Lebensrettung auf den Nutzen der Glieder des vom Hirntod Betroffenen abhängig ist. Ist dann der Nutzen der Glieder des Kranken, der vom Hirntod betroffen ist, erlaubt, um das Leben anderer Kranker zu retten?

 

A: Falls der Nutzen der Glieder des Körpers der die erwähnten Eigenschaften aus der Frage aufweist, für die Behandlung der anderen Kranken dann zur Beschleunigung seines Sterbens und des vollständigen Abschieds von seinem Leben führt, dann ist es nicht erlaubt. Ansonsten (falls das nicht der Fall ist), falls es mit seiner vorherigen Erlaubnis erfolgt, oder das benötigte Glied zu dem gehört, wovon die Rettung einer unantastbaren Seele abhängig ist, dann besteht kein Hindernis dazu.

 

F. 212: Ich möchte meine (Körper-)Glieder spenden und meinen Körper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben darüber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?

 

A: Die Nutzung einiger Glieder des Körpers eines Verstorbenen, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zulässig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom Körper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verstümmelung gültig ist, oder deren Amputation die Entwürdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gemäß dem Brauch bewirkt.

 

wassalam,

Fatima

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Salamu Alykum

 

Jetzt bin ich aber echt überrascht! Wäre interesannt zu wissen, was die anderen Marajie dazu sagen.

 

Vielen Dank Schwester Fatima für diese Fatwas!

 

Fie Amanillah

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  • 4 Jahre später...

#bismillah#

 

Hat jemand eine mehr detailierte Fatwa bezüglich der Ansicht von Sayyid Sistani (ha.)?

 

 

w #sas#

 

EDIT:

 

Ich habe einige Fragen aus dem Arabischen übersetzt.

 

An wen es interessiert:

 

Frage: Ist es zulässig, ein Organ von einen toten Menschen zu entnehmen, um das Leben anderer zu retten oder sie von Krankheiten zu heilen?

 

 

السؤال: هل يجوز نقل الأعضاء من انسان متوفى لزرعها للمرضى المحتاجين لإنقاذ حياتهم أو تخليصهم من المرض؟

 

Antwort: Es ist zulässig, die Organe eines toten Muslims zu entnehmen, wenn sein Herz und seine Lunge nicht mehr arbeiten und es auch bestätigt ist, das es nicht mehr möglich ist diese zum Arbeiten zu bringen, und das, um das Leben eines anderen Muslim zu retten. Und sonst, wenn das Nutzen dieses Organs keine lebensrettende Maßnahme ist, so ist es aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme nicht zulässig, auch wenn der Tote damit beauftragt hat.

Es ist hinzuzufügen, dass wenn der Tote nicht damit beauftragt hat, dass eine „Gegenleistung" erstattet werden muss, die im Interesse des Toten ausgegeben werden muss.

 

 

الجواب: يجوز قطع عضو الميت المسلم اذا توقفت رئتاه وقلبه عن العمل توقفا نهائيا لا رجعة فيه وذلك في خصوص ما اذا توقف حفظ حياة مسلم آخر عليه ولا يجوز في غير ذلك حتى لو أوصى بالقطع ليلحق ببدن الحي في غير ما يتوقف الحياة عليه على الأحوط وجوبا في هذا الفرض ومع ذلك ففي فرض الجواز يثبت على القاطع الدية تصرف في مصالح الميت نفسه. نعم اذا اوصى الشخص بذلك فلا دية في قطعه.

- - - - - - - - -

 

Frage: Ist es erlaubt Organe von einen Menschen zu entnehmen, bei den zwar Hirntod diagnostiziert wurde, er aber mithilfe von Geräten und Medikamenten noch atmet?

 

السؤال: في حال جواز نقل الأعضاء من الوفيات، هل يجوز نقل الأعضاء من شخص ثبت لدى الأطباء (بعد إجراء فحوصات خاصة ودقيقة) موته دماغياً مع استمرار التنفس والنبض بالأجهزة الصناعية والأدوية؟

Antwort: Es ist nicht erlaubt, denn er gilt als lebend und wenn das zu seinen Tod führen sollte, so ist es als Mord anzusehen.

 

الجواب: لا يجوز ويعتبر حيا فاذا تسبب ذلك في موته فيعتبر الفاعل قاتلا.

- - - - - - - - -

 

Frage: Ist es erlaubt eine Niere, für eine finanzielle Gegenleistung, zu spenden, um ein dringendes Bedürfnis zu begleichen

 

السؤال: هل يجوز التبرع بکلية مقابل مبلغ لسد حاجة مالية ملحة؟

Antwort: Es ist erlaubt.

 

الجواب: یجوز.

Quelle: http://sistani.org/local.php?modules=nav&nid=5&cid=67&hl=%CA%C8%D1%DA

 

 

w :O

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Salam,

 

wie das Thema Organspende aus moslemischer Sicht aufgefasst wird, würde mich auch sehr interessieren. Zudem was bisher geschrieben wurde, fällt mir auf, daß gerade der Hirntod unterschiedlich interpretiert wird. Es müsste doch aber je nach islamischem Land ein einheitlich festgelegtes Verfahren geben, wann und wie Organe gespendet werden dürfen.

Mangels Kenntnis entsprechender Sprachen kann ich schlecht danach recherchieren. Aber vielleicht kann das jemand von euch? Oder kennt sich in seinem/ihren Land aus, wie das da gehandhabt wird.

 

Würde nur bei Herzstillstand und nicht bei Hirntod gespendet werden dürfen, dann wären unter anderem Herz, Lungen, Leberspenden etc gar nicht möglich, weil das Blut in den Organen schon geronnen ist. Mich würde eine genauere, theologische Begründung warum das erlaubt, oder nicht erlaubt ist, interessieren.

 

 

Grüße

Karolin

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Salam,

 

wie das Thema Organspende aus moslemischer Sicht aufgefasst wird, würde mich auch sehr interessieren. Zudem was bisher geschrieben wurde, fällt mir auf, daß gerade der Hirntod unterschiedlich interpretiert wird. Es müsste doch aber je nach islamischem Land ein einheitlich festgelegtes Verfahren geben, wann und wie Organe gespendet werden dürfen.

Mangels Kenntnis entsprechender Sprachen kann ich schlecht danach recherchieren. Aber vielleicht kann das jemand von euch? Oder kennt sich in seinem/ihren Land aus, wie das da gehandhabt wird.

 

Würde nur bei Herzstillstand und nicht bei Hirntod gespendet werden dürfen, dann wären unter anderem Herz, Lungen, Leberspenden etc gar nicht möglich, weil das Blut in den Organen schon geronnen ist. Mich würde eine genauere, theologische Begründung warum das erlaubt, oder nicht erlaubt ist, interessieren.

 

 

Grüße

Karolin

 

#heul#

 

Bei dem Rechtsurteil von Sayyed Sistani steht bei der Frage, dass jemand einen Hirntod erlitt, er mittels Geräte aber noch am leben ist, und deswegen ihm keine Organe entnommen werden dürfen. Ist derjenige aber tot, dann gilt das Urteil wie bei den anderen Rechtsurteilen.

 

Und im Koran steht (sowie in der Thora): 5:32 Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für Gewalttat im Land -, so soll es sein, als hatte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.

 

Das Erhalten von Leben hat im Islam unbedingte Priorität.

 

wassalam

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Salam,

 

Bei dem Rechtsurteil von Sayyed Sistani steht bei der Frage, dass jemand einen Hirntod erlitt, er mittels Geräte aber noch am leben ist, und deswegen ihm keine Organe entnommen werden dürfen. Ist derjenige aber tot, dann gilt das Urteil wie bei den anderen Rechtsurteilen.

 

Genau da liegt eben das ethisch/theologische "Problem". Ab wann ist jemand Tod?

Der Hirntod ist ein unumkehrbares Phänomen. Es sind keine Hirnströme mehr nachzuweisen, es existiert kein Bewusstsein mehr und alle Funktionen, die das Hirn reguliert wie Atmung, Kreislauf etc. sind erloschen. - Es sei denn, diese Funktionen werden von Machinen künstlich aufrechterhalten. - Nur lebt dann die Person, oder ist sie tod?

In von Deutschland, anderen westlichen Ländern und der Türkei weiß ich, daß wenn der Hirntod unabhängig von verschiedenen Ärzten zweifelsfrei nach festgelegtem Standard festgestellt ist, die Person für Tod erklärt wird. An Maschinen bleibt sie nur noch, wenn eine Organspende in Frage kommt. Das hat den einfachen Grund, daß Organe wie Herz, Lunge, Leber etc. nur ganz kurz ihre Funktion unterbrechen dürfen, sonst sind sie nicht zu transplantieren.

 

Mir ist dabei nicht ganz klar was Sistani, andere Geistliche oder der Islam als Tod erklärt. So wie ich das jetzt verstehe erkennt Sistani nur den Herztod (der dem Hirntod zwangsläufig folgt, wenn ihn keine Maschine verhindert) als Tod des Menschen an.

Gibt es noch andere Meinungen? - Das hieße ja, daß bei Einhalten seiner Lehrmeinung keine Organe wie Herz, Leber, Lunge verpflanzt werden könnten - sofern ich ihn richtig verstehe.

 

Salam

Karolin

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#heul#

#lol#

Das ist genau die Grenzscheide zwischen der einseitig materialistischen und der religiös-ganzheitlichen Betrachtungsweise des Lebens einschließlich des Sterbens. Der sogenannte "Hirntod" ist eine Erfindung der modernen Apparate-Medizin, die das Leben des menschlichen Individuums und seiner Seele mit der Gehirnfunktion gleichsetzt, d.h. die Seele auf das Hirn reduziert. Sind folglich im EEG keine Hirnströme mehr meßbar, gilt eine Person nach ca. 30 Minuten für "tot".

 

Wenn man überhaupt davon sprechen kann, daß die unsterbliche Seele einen "Sitz" im Körper hat, dann ist dies das Herz. Dies ist auch die islamische Lehre, und deshalb gilt im Islam ausschließlich der Herztod als wirklicher Tod des Menschen! Und dies wird in der klassischen christlichen Philosophie genauso gesehen.

 

Das hat aber für die Frage der Organtransplantation zur Konsequenz, daß eine solche entweder nur dann erfolgen kann, wenn der Patient diese Transplantation überlebt (wenn also kein lebensnotwendiges Organ verpflanzt wird), oder wenn er zuvor eindeutig den Herztod gestorben ist. Der Herztod stellt aber einen biologischen Zeitpunkt dar, zu dem die lebenswichtigen Organe, die verpflanzt werden sollen, schon in die durch Sauerstoffmangel usw. eingeleitete Degeneration gegangen sind. Damit ist im Endeffekt die Transplantation lebenswichtiger Organe nach islamischem Recht nicht möglich. Denn da der Patient noch nicht wirklich verstorben ist, schließt die Organentnahme den Mord an ihm ein.

 

Der Mediziner, der vom Dogma des Hirntodes ausgeht, steht eigentlich jedesmal, wenn ein transplantationswilliger und -fähiger Patient vor ihm liegt und seine Hirnfunktion komplett ausfällt, vor der dramatischen Entscheidung, entweder konsequent lebensverlängernde Maßnahmen und damit einen vielleicht langwierigen Komazustand einzuleiten, oder den letztlich unvollendeten Sterbeprozeß durch die Organtransplantation abzukürzen. Das ist ein ethisches Dilemma, für das es keine befriedigende Lösung gibt, denn das eine menschliche Leben wird gegen das andere aufgewogen. Insbesondere wenn man dabei bedenkt, daß die quantitative Lebenserwartung eines Menschen mit Niereninsuffizienz durch die Spenderniere gar nicht wirklich verlängert wird, sondern meistens nur die Qualität seiner verbleibenden Lebensfrist verbessert wird.

 

Der Islam läßt dieses Dilemma gar nicht erst zu. Das macht die Heilung und Linderung menschlichen Leidens und Sterbens nicht einfacher, aber es bahnt einen geraden Weg, auf dem es keine Diskussionen über die von Menschen gesetzte Begrenzung des Lebens geben kann.

Alle Betroffenen im Umkreis des Todes sehen sich darauf verwiesen, in dieser Grenzsituation nur noch bei Allah ta'ala ihre Hilfe zu suchen.

Das Herz ist das Zentrum der menschlichen Seele, ihres Glaubens und ihres Lebens; und dabei ist dieses Herz genau jenes "Stück Fleisch", in dem "Gott wohnen" kann, wie es in einem Hadith heißt.

;)

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salam

 

also mir hat mal ein sheikh gesagt (weiß nicht welcher gruppierung er angehört) das wenn man blut spendet (wie es in d-land üblich ist, wo man geld dafür bekommt) das dies als verkauf des blutes angesehen wird und haram ist.

wenn man sein blut aber gitb ohne geld anzunehmen, dann ist dies eine gute tat und soll sogar mehr hasanat bekommen als beim spenden von geld.

 

ob das jetzt so stimmt wie der sheikh sagte weiß ich nicht. aber wäre schön man eine fatwa dazu bekommen könnte. am besten ich schicke mal ne frage an sistanis büro.

 

salam

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#heul#

#lol#

 

Also Imam Khamenei erlaubt laut dieser Fatwa den Verkauf von Organen:

 

F. 210: Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einpflanzung der Niere für die Rettung des Lebens eines Kranken überlegen sich die Ärzte, eine Nierenbank einzurichten, das bedeutet, dass viele Personen freiwillig die Niere verschenken oder verkaufen werden. Ist dann der Verkauf oder das Verschenken der Niere oder irgendeines anderen Körpergliedes freiwillig erlaubt? Wie ist das Urteil dazu bei der Notwendigkeit dazu?

 

A: Es gibt kein Hindernis zur Erwägung eines religiös Erwachsenen zu seinen Lebzeiten zum Verkauf oder Verschenken seiner Niere oder irgendeines Gliedes seines Körpers, damit Kranke Nutzen daraus ziehen. Es kann sogar sein, dass es zur Pflicht wird, falls davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängig ist, falls daraus kein Drangsal oder Schaden für die Person selbst entsteht.

 

;)

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die Rettung der unantastbaren Seele

 

#heul#

Mich interessiert schon seit längerer Zeit, was Imam Khamenei in diesem Zusammanhang eigentlich unter der RETTUNG DER UNANTASTBAREN SEELE versteht??

Gibt es dazu nähere Erläuterungen?

Heißt es vielleicht, daß das Leben ein Menschen verlängert werden soll, damit der betreffende Mensch noch eine besonders wichtige religionsrechtliche Verpflichtung erfüllen kann?

Oder wie ist es sonst zu verstehen?

#lol#

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Salam zusammen

 

Das ist genau die Grenzscheide zwischen der einseitig materialistischen und der religiös-ganzheitlichen Betrachtungsweise des Lebens einschließlich des Sterbens. Der sogenannte "Hirntod" ist eine Erfindung der modernen Apparate-Medizin, die das Leben des menschlichen Individuums und seiner Seele mit der Gehirnfunktion gleichsetzt, d.h. die Seele auf das Hirn reduziert. Sind folglich im EEG keine Hirnströme mehr meßbar, gilt eine Person nach ca. 30 Minuten für "tot".

 

Nur als Anmerkung am Rande: (Das Thema "Seele", ihr Verständnis und Sitz wäre im Grunde einer eigenen Diskussion würdig). Die Naturwissenschaft ansich kennt die Seele nicht. Sie kennt zwar die Psyche. Der Glauben an eine Seele ist eher etwas philosophisch-theologisches. Auch ihr Sitz und zumeist der Glaube, daß sie unsterblich ist - an ihr kann also zumindest aus dieser Sichtweise schlecht der Tod definiert werden.

 

Wenn man überhaupt davon sprechen kann, daß die unsterbliche Seele einen "Sitz" im Körper hat, dann ist dies das Herz. Dies ist auch die islamische Lehre, und deshalb gilt im Islam ausschließlich der Herztod als wirklicher Tod des Menschen! Und dies wird in der klassischen christlichen Philosophie genauso gesehen.

Ja, das wird es. Wobei es demnach so wäre, daß wenn das Herz stirbt nicht auch die Seele stirbt. Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, daß quasi mit dem Tod des Herzens auch die "Beseelung" des Menschen aufhört und dieser erst dadurch "richtig" tot ist.

 

Da ist der Hirntod ein wirkliches Dilemma. Dadurch das der Hirntod zwangsläufig und immer mit dem kurz darauf folgenden Herztod verbunden war, stellt sich diese Problematik erst seitdem durch die Medizin dieser Prozess unterbrochen werden kann. Damit wären wir bei der Frage, was muß sein, damit ein Mensch tot ist?

 

 

Der Herztod stellt aber einen biologischen Zeitpunkt dar, zu dem die lebenswichtigen Organe, die verpflanzt werden sollen, schon in die durch Sauerstoffmangel usw. eingeleitete Degeneration gegangen sind. Damit ist im Endeffekt die Transplantation lebenswichtiger Organe nach islamischem Recht nicht möglich.

 

Ich habe heute nachmittag mal ein wenig recherchiert, demnach vertreten muslimische geistliche, genau wie christliche, die Auffassung, daß Organspende ein Akt der Nächstenliebe ist und die Religion nicht im Widerspruch dazu steht. Leider habe ich auf muslimischer seite noch keine theologische Begründung für diese Aussage gefunden.

 

Der Mediziner, der vom Dogma des Hirntodes ausgeht, steht eigentlich jedesmal, wenn ein transplantationswilliger und -fähiger Patient vor ihm liegt und seine Hirnfunktion komplett ausfällt, vor der dramatischen Entscheidung, entweder konsequent lebensverlängernde Maßnahmen und damit einen vielleicht langwierigen Komazustand einzuleiten, oder den letztlich unvollendeten Sterbeprozeß durch die Organtransplantation abzukürzen.

 

Um die Frage nochmal aus einer anderen Sicht zu beleuchten: Sind diese Maßnahmen überhaupt lebensverlängernd?! Sind sie nicht eher todesverhindernd? Der Sterbeprozess ist durch den Hirntod bereits unumkehrbar eingetreten. Die Einwilligung eines Menschen, daß andere etwas so persönliches wie den eigenen Sterbeprozess unterbrechen dürfen, damit anderen das Leben gerettet werden kann, ist letztenendes immer eine persönliche Entscheidung - daher auch mein Interesse, was die Religion(en) dazu sagen.

 

 

+++++++

 

also mir hat mal ein sheikh gesagt (weiß nicht welcher gruppierung er angehört) das wenn man blut spendet (wie es in d-land üblich ist, wo man geld dafür bekommt) das dies als verkauf des blutes angesehen wird und haram ist.

wenn man sein blut aber gitb ohne geld anzunehmen, dann ist dies eine gute tat und soll sogar mehr hasanat bekommen als beim spenden von geld.

 

Das ist hier auch so eine Grauzone am Rande der Legalität. Im Grunde ist es Verboten für die Blutspende Geld zu erhalten. Aus einem einfachen Sicherheitsaspekt: Personengruppen, die sich in Kreisen aufhalten, in denen man an Geld kommen muß und die gleichzeitig vermehrt über das Blut übertragbare Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C haben, sollen dadurch ferngehalten werden (auch wenn selbstverständlich das Blut vorher getestet wird!) Bei der Organspende ist es allerdings strikt per Gesetz verboten. Alleine schon um solche Verzweiflungstaten zu verhindern, daß Menschen aus Armut eine ihrer Nieren verkaufen.

 

Eine Frage als Nichtmuslim am Rande:

Wie entstehen denn solche Fatwas generell? Gibt es da zu jedem Thema Fachspezialisten die mit beraten oder entscheiden ein/mehrere Geistliche alleine

 

Salam

Karolin

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#heul#

#lol#

 

Die Naturwissenschaft ansich kennt die Seele nicht. Sie kennt zwar die Psyche. Der Glauben an eine Seele ist eher etwas philosophisch-theologisches. Auch ihr Sitz und zumeist der Glaube, daß sie unsterblich ist - an ihr kann also zumindest aus dieser Sichtweise schlecht der Tod definiert werden.

Doch gerade an der Seele, die ja im Körper inkarniert ist, muß der Tod definiert werden - woran denn sonst? Die Definition des Todes ist keinesfalls eine Sache, die ich den Naturwissenschaftlern überlassen würde. Denn diese kennen, wie Du richtig sagst, eine selbständige Seele gar nicht bzw. wollen sie nicht kennen, weil sie weder im Reagenzglas noch auf einem Computerbildschirm darstellbar ist. Materialismus ist genauso eine Glaubenssache wie Religion, nur viel trauriger...

 

Wobei es demnach so wäre, daß wenn das Herz stirbt nicht auch die Seele stirbt. Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, daß quasi mit dem Tod des Herzens auch die "Beseelung" des Menschen aufhört und dieser erst dadurch "richtig" tot ist.

Exakt so meine ich es! Genauer gesagt: wenn das Herz aufhört zu schlagen, reißt die Verbindung zwischen dem sterblichen Körper, der bis zur Auferstehung im Grabe liegen bleibt, und der unsterblichen Seele, die in eine andere Bewußtseinsform wechselt, Barzakh genannt (Zwischenwelt).

 

Ich habe heute nachmittag mal ein wenig recherchiert, demnach vertreten muslimische geistliche, genau wie christliche, die Auffassung, daß Organspende ein Akt der Nächstenliebe ist und die Religion nicht im Widerspruch dazu steht. Leider habe ich auf muslimischer seite noch keine theologische Begründung für diese Aussage gefunden.

Hier geht es ja nicht um Organspende an sich, sondern um eine solche, die die lebensnotwendigen Organe betrifft, und da sind Dir ja die Fatwas bekannt. Nächstenliebe ist aus der Sunna des Propheten saaw. begründet, und diese gründet auf der Barmherzigkeit Allahs. Dafür braucht es keine komplizierte "Theologie".

 

Um die Frage nochmal aus einer anderen Sicht zu beleuchten: Sind diese Maßnahmen überhaupt lebensverlängernd?! Sind sie nicht eher todesverhindernd? Der Sterbeprozess ist durch den Hirntod bereits unumkehrbar eingetreten. Die Einwilligung eines Menschen, daß andere etwas so persönliches wie den eigenen Sterbeprozess unterbrechen dürfen, damit anderen das Leben gerettet werden kann, ist letztenendes immer eine persönliche Entscheidung - daher auch mein Interesse, was die Religion(en) dazu sagen.

 

Inshaallah gibt es eben doch seltene Ausnahmen von dieser "Unumkehrbarkeit", gibt es auch heute noch Scheintod-Fälle und ähnliches. Ob daher der Sterbeprozeß unumkehrbar verläuft oder nicht, kann der Mensch aufgrund eines EEG nicht zu 100% entscheiden; er hat nur eine Statistik für sich, die vielleicht für 99% plädiert. Die Hirntod-Festlegung ist nicht das Ergebnis einer wissenschaftlichen Erkenntnis, sondern eine willkürliche Festlegung zugunsten der Transplantationsmedizin und daher auch erst historisch sehr spät formuliert worden.

Die christlichen Kirchen haben unter dem Druck der Öffentlichkeit in sehr vielen Fragen (Schutz des ungeborenen Lebens, Homosexualität usw.) ihre traditionellen Positionen preisgegeben oder mit Weichspüler abgeschwächt, und der Islam steht heute am Pranger, weil er es nicht tut. Die Absegnung des Hirntodes gehört für mich mit dazu.

Ein persönlicher Sterbeprozeß sieht für mich anders aus!! Solange das Blut strömt, das Herz schlägt und Sauerstoff in die Zellen einströmt, ist die Seele im Körper; und ob jemand, der vorausverfügt hat, seine Organe zu spenden, in diesem Moment seines Sterbens nicht doch lieber von seinen Angehörigen umgeben wäre als von Ärzten, die ihn als Ersatzteillager benutzen und seine personale Existenz verleugnen, das ist noch sehr die Frage, über die man allerdings keine Spekulationen anstellen sollte. Ich meine damit, daß sich der Begriff der Nächstenliebe auch sehr mißbrauchen läßt!

 

Die Naturwissenschaft sollte sich einerseits darauf besinnen, daß sie viele Dinge nicht weiß und auch niemals wissen wird, und andrerseits der oder den Religionen das Recht zugestehen, aus der Quelle der Offenbarung ein persönlich verpflichtendes Wissen zu schöpfen. Heutzutage tritt aber die Mehrheit der Wissenschaftler so auf, als wären sie tendenziell im Besitz des reinen und gültigen Wissens (obwohl die Halbwertszeit ihrer "Erkenntnisse" oft unter 5 Jahren liegt) und als könnten sie den "Aberglauben" der Religionen und der Spiritualität mit ihren "Methoden" außer Kraft setzen.

;)

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#heul#

Ja, das wird es. Wobei es demnach so wäre, daß wenn das Herz stirbt nicht auch die Seele stirbt. Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, daß quasi mit dem Tod des Herzens auch die "Beseelung" des Menschen aufhört und dieser erst dadurch "richtig" tot ist.

 

Nein, also wenn ich dem guten Bruder zuvor kommen darf. Der Körper ist nur ein Instrument der Seele. Die Seele ist der Reiter und der Körper das Reittier. Wenn der Körper stirbt, bleibt die Seele bestehen, denn sie ist unsterblich, nur kann sie ohne Instrument im Diesseits keine Taten mehr vollbringen und sei es auch nur durch Nachdenken, damit Erkenntnisse gewinnt. Wenn der Körper stirbt, werden der Seele alle Schleier enthüllt und sie sieht alles wahrhaftig. (Das ist jetzt nun ein anderes Thema hehe).

Das Herz, welches als Synonym für die Seele gilt, ist nicht dieser Muskel in unserem Körper, im Sinne dass, wenn es nicht mehr schlägt unsere Seele auch nun nicht mehr existiert.

Ich habe heute nachmittag mal ein wenig recherchiert, demnach vertreten muslimische geistliche, genau wie christliche, die Auffassung, daß Organspende ein Akt der Nächstenliebe ist und die Religion nicht im Widerspruch dazu steht. Leider habe ich auf muslimischer seite noch keine theologische Begründung für diese Aussage gefunden.

 

Wie gesagt, hat das Erhalten eines Lebens höchste Prorität, wenn ich ein Leben erhalte, ist es so, als hätte man die ganze Menschheit erhalten. Dem Menschen wurde hier im Diesseits die Chance gegeben, sich zu vervollkommenen, sich zu veredeln und das im Angesicht des Leids und Schwierigkeiten, denn nur durch Schmerz wird man größer, wie Adalbert Stifter sagte.

Eine Frage als Nichtmuslim am Rande:

Wie entstehen denn solche Fatwas generell? Gibt es da zu jedem Thema Fachspezialisten die mit beraten oder entscheiden ein/mehrere Geistliche alleine

 

Also dass der Rechtsgelehrte Helfer hat, bin ich mir ziemlich sicher, denn der Weg bis es zu einem Rechtsurteil kommt ist lang und "streng", sofern das Urteil nicht explizit im Koran oder der Tradition des Propheten (sas) steht. In der shiitischen Jurisprudenz gilt die Vernunft als einer der vier Hauptquellen. Damit sind Grundsätze verbunden wie, dass alles was die Vernunft gebietet auch das Gesetz gebietet (und andersrum auch), oder dass die Vernunft immer Weisheit und das Wohlergehen der Leute beinhaltet. Hat also das Gesetz keine detaillierte Aussage über einen bestimmten Sachverhalt gemacht bzw. kann der Rechtsgelehrte (sie studieren Jahrzehnte) sie nicht absolut nicht finden, dann kommen die rechtskundigem Beweise zum Einsatz und die beinhalten 4 Grundsätze; der Grundsatz des Freiseins, der Weitergeltung, der Vorsicht und der freien Wahl. Sie sind der Schlussfolgerung aus dem Gesetz (rechtsfinderische Beweise) aber dennoch untergeordnet.

 

wassalam

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