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Ist Im Islam die Zwangsheirat erlaubt?


ZahraaC.

Empfohlene Beiträge

Bismillah,

salam.

 

natürlich nicht!

Man braucht das Einverständnis des Mädchens und auch vom Jungen zur Heirat, ansonsten ist so eine Ehe ungültig!

 

Möge Allah swt alle rechtleiten, die noch solche abscheuliche Traditionen durchführen.

 

wassalam

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom geehrte Schwester,

 

eine Ehe die aufgrund von Zwang, ohne Einverständniss des Mädchens geschlossen wurde, ist nach islamischen Rechtsschulen nicht gültig. Zumindest bei uns Schiiten nicht.

 

Wsalam,Mahdi

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Danke für eure Antworten

 

weis jemand warum diese Zwangsehe dann teilweise bis heute immernoch verbreitet ist und wie sie überhaupt entstand?

Diese Tradition ist mehr als abscheulich und ich kann nicht verstehen warum es eltern gibt die so etwas mit ihren Kindern machen

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Bismillah,

salam,

 

das zeigt einfach die Jahiliyyat mancher Menschen.

Verstehen werden ich diese Tat auch nie, man sieht, dass manche einfach die Heiligkeit der Ehe und den Sinn davon nicht verstanden haben.

Traurig..

wassalam

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

ein Mädchen oder eine Frau zu einer Eine zwingen - einfach krank! Das ist die beste Möglichkeit schon im Vornerein zu sehen wie es einmal in einer Ehe aussehen wird- die Frau hat null Rechte, und wird wie eine Sklavin behandelt- möge Allah SWT allen unseren geehrten Schwestern so ein Übel fernhalten.

 

Wsalam,Mahdi

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Nein nein man muss schon unterscheiden zwischen Zwangsehe und arrangierte Ehe in meinen Augen! Ich hab das früher nie differenziert, tue es aber heute eindeutig! Da gibts schon unterschiede wie das gehandhabt wird. Wobei ich sowieso dafür bin, das jeder frei wählen soll. Aber zwischen Zwang und arrangiert, liegt gerade eben der Unterschied das beim arrangieren die Frauen oder die Männer auch gefragt werden.

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Ich habe noch nie von einer zwangsehe gehört in der die Frau glücklich war wenn es das gibt dann ist das in meinen Augen glück.

Liebe sharh bei Arrangierten Ehen gibt es viele bei denen die Liebe in der Ehe wächst- die sind zum beispiel in Indien am meisten verbreitet.

Jedoch geht es bei meiner Frage um Frauen- die gezwungen werden jemanden gegen ihren willen zu heiraten.

 

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

ich auch nicht. Eine Zwangsehe kann nicht funktionieren, weil sie auf dem Unwillen der Frau basiert. Eine arrangierte Ehe kann jedoch sehr wohl funktionieren- vorrausgesetzt das Mädchen wird bevor die Heirat zu stande kommt wirklich vom Herzen überzeugt, und will diese Ehe- das man sich am Anfang nicht kennt und nicht mag das kann schon vorkomen- aber mit der Zeit lernt man sich kennen. Nur wenn eine Frau von Anfang an weiß sie will diese Ehe nicht, und sich davor sträubt, dann ist es auf keinen Fall übetrieben dagegen zu sein und das hat mit Teufel an die Wand malen auch sehr wenig zu tun- meine Meinung

 

Wsalam,Mahdi

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Fatima Özoguz

Salam,

ich würde nicht inmer den Teufel an die Wand malen. Es gibt viele Zwangsehen die funktionieren. Bestimmt kennt ihr auch einen solchen jemanden.

 

ehrlich gesagt , nein. Und arrangierte Ehen (wie auch meine) sind nicht mit Zwangsehen gleichzusetzen. Allerdings was heißt "vor allem die Frauen"? Zu einer Ehe gehören zwei. Auch junge Männer werden oft gezwungen, ihre Cousine zu heiraten, obwohl sie gar nicht wollen. Nur haben die halt mehr Möglichkeiten, dem zu entfliehen in dem sie sich außerhalb Liebschaften suchen, das kann die Frau nicht. Dass man das islamisch gesehen nicht darf, steht auf einem anderen Blatt.

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Salam,

ein Beitrag über dir habe ich doch geschrieben, dass ich arrangierte Ehen meinte und die Wörter verwechselt habe.

"Vor allem die Frauen" habe ich gar nicht benutzt daher verstehe ich nicht warum du dich so aufregst.

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Fatima Özoguz

1. rege ich mich nicht "auf",

 

2. War das in Bezug auf den Eingangsthread

 

Es ist sehr verbreitet das meist in Islamischen Ländern vorallem Frauen gewungen werden zu Heiraten.
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Mohamedal_hakim

Darf eine Frau gegen ihren Willen verheiratet werden?

 

Zwangsehe bedeutet, dass ein Mensch, egal ob weiblich oder männlich, unter Druck gesetzt wird, jemanden zu heiraten, den er sich nicht ausgesucht hat. Dieser Druck kann von einer einzelnen Person, der Familie oder von einer ganzen Community verursacht werden. In hierarchischen Familienstrukturen, in denen nur der Vater oder andere männliche Familienmitglieder etwas zu sagen haben und die Tochter keine Meinungsfreiheit genießt, entscheidet der Vater oder der Bruder über das Schicksal des Mädchens, wobei auch oft die Mütter treibende Kraft bei der Zwangsehe sein können.

Leider wird dieser unislamische Brauch von einigen Muslimen praktiziert. Die Handlung solcher Muslime wird dem Islam angelastet. Muslime, die ihre Kinder zu einer unfreiwilligen Ehe zwingen, handeln nicht im Sinne des Islams, vielmehr folgen sie vorislamischen Bräuchen. Leider findet oftmals eine Vermischung von kulturellen und religiösen Aspekten statt. So kommt es vor, dass unislamische Traditionen dem Islam vorgehalten werden, und genauso ist es auch mit der Zwangsehe. Die Zwangsehe ist ein Phänomen, welches schon zur Zeit der Unwissenheit (arabisch: Dshahilliya), welche die vorislamische Zeit meint, praktiziert worden ist. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, hat die Zwangsehe verboten. So heißt es in einer Überlieferung vom Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm:

 

,,Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten.“

Die Eheschließung ist im Islam das Fundament zur Gründung eines geheiligten Hauses einer geheiligten Familie. Gesunde Eheschließungen und Familien haben eine gesunde Gesellschaft als Konsequenz, denn die Ehe ist eine der relevantesten Faktoren für eine Gesellschaftsordnung. Sie soll auf Liebe und Freundschaft aufgebaut sein, und der Heilige Qur’an sagt dazu in der Sure ar-Rum, Vers 21: „Eines der Zeichen Gottes ist, dass Er für euch, aus euch selbst, Gattinnen schuf, auf dass ihr an ihrer Seite Ruhe und Frieden fändet und Liebe und Freundschaft zwischen euch sei“, was offensichtlich nicht der Fall ist, wenn man zur Ehe gezwungen wird. Freundschaft und Liebe, Herzlichkeit und Zuneigung können sich schlussendlich nur dann entfalten, nur dann heranreifen und von Bestand sein, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen, andernfalls werden sie verwelken und erlöschen …

Schließlich verliert im Islam der Ehevertrag seine Gültigkeit, wenn einer der Partner, sei es die Frau oder der Mann, nicht zu der Heirat einwilligt. Daher ist eine Zwangsehe im Islam annulliert und wer jemanden zur Zwangsehe anstiftet oder gar überredet, der hat eine schwere Sünde begangen.

Sie ist eine kulturelle Missentwicklung, und hat, und das muss nochmals deutlich dargelegt werden, absolut nichts mit dem Islam zu tun. Der Islam verurteilt die Zwangsehe aufs Schärfste und sieht sie als eine der größten Verbrechen an. Dass sie aber auftritt und praktiziert wird, kann unter anderem mit mangelnder Kenntnis über den Islam und daher mit Informationsdefiziten zusammenhängen.

 

Unterschied zwischen Zwangsehe und arrangierter Ehe:

 

Während man sich bei einer Zwangsehe den zukünftigen Lebenspartner nicht auswählen darf, hat man bei einer arrangierten Ehe die Möglichkeit zur Ablehnung oder zur Zustimmung. Arrangiert bedeutet lediglich, dass Familienangehörige, Bekannte oder Freunde, zwei Menschen miteinander bekannt machen mit dem Ziel, bei gegenseitiger Akzeptanz der betreffenden Personen eine Ehe anzustreben. Eine Überlieferung besagt: „Die beste Vermittlung ist das Vermitteln zwischen zwei Personen zur gesetzlichen Ehe, sodass sie nach dem Gesetz Gottes heiraten.“

Erst wenn nun von beiden Seiten Interesse am anderen besteht, kommt es zu einer Kennlernphase, in denen sich Mann und Frau austauschen können, um herauszufinden, ob diese Person tatsächlich der geeignete Ehepartner ist oder nicht. Der Islam sieht hier ein Treffen in Anwesenheit einer dritten Person vor. Sie kann eine enge weibliche Vertraute des Mädchens sein oder ein männlicher Verwandter, mit dem sie keine Ehe eingehen kann (arabisch: Mahram). Das Beisein einer dritten Person ist wichtig, um Fehler zwischen den beiden Heiratswilligen zu vermeiden, wie der illegitime Körperkontakt zweier unverheirateter Personen. Wenn sich dann beide Parteien mit Sicherheit wollen, finden die weiteren Schritte statt: eine Verlobungsfeier. Nachdem die Verlobungszeit, deren Dauer das Paar selber festlegt, endet, kommt es dann zur Eheschließung. Am selben Tag der Hochzeit besteht für das Paar immer noch die Möglichkeit, diese Ehe nicht einzugehen, wenn sie einander nicht mehr wollen.

 

Weitere Beträge lesen auf: http://www.islam-unterricht.de/

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  • 11 Monate später...

Darf eine Frau gegen ihren Willen verheiratet werden?

 

Zwangsehe bedeutet, dass ein Mensch, egal ob weiblich oder männlich, unter Druck gesetzt wird, jemanden zu heiraten, den er sich nicht ausgesucht hat. Dieser Druck kann von einer einzelnen Person, der Familie oder von einer ganzen Community verursacht werden. In hierarchischen Familienstrukturen, in denen nur der Vater oder andere männliche Familienmitglieder etwas zu sagen haben und die Tochter keine Meinungsfreiheit genießt, entscheidet der Vater oder der Bruder über das Schicksal des Mädchens, wobei auch oft die Mütter treibende Kraft bei der Zwangsehe sein können.

 

Leider wird dieser unislamische Brauch von einigen Muslimen praktiziert. Die Handlung solcher Muslime wird dem Islam angelastet. Muslime, die ihre Kinder zu einer unfreiwilligen Ehe zwingen, handeln nicht im Sinne des Islams, vielmehr folgen sie vorislamischen Bräuchen. Leider findet oftmals eine Vermischung von kulturellen und religiösen Aspekten statt. So kommt es vor, dass unislamische Traditionen dem Islam vorgehalten werden, und genauso ist es auch mit der Zwangsehe. Die Zwangsehe ist ein Phänomen, welches schon zur Zeit der Unwissenheit (arabisch: Dshahilliya), welche die vorislamische Zeit meint, praktiziert worden ist. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, hat die Zwangsehe verboten. So heißt es in einer Überlieferung vom Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm:

 

,,Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten.“

Die Eheschließung ist im Islam das Fundament zur Gründung eines geheiligten Hauses einer geheiligten Familie. Gesunde Eheschließungen und Familien haben eine gesunde Gesellschaft als Konsequenz, denn die Ehe ist eine der relevantesten Faktoren für eine Gesellschaftsordnung. Sie soll auf Liebe und Freundschaft aufgebaut sein, und der Heilige Qur’an sagt dazu in der Sure ar-Rum, Vers 21: „Eines der Zeichen Gottes ist, dass Er für euch, aus euch selbst, Gattinnen schuf, auf dass ihr an ihrer Seite Ruhe und Frieden fändet und Liebe und Freundschaft zwischen euch sei“, was offensichtlich nicht der Fall ist, wenn man zur Ehe gezwungen wird. Freundschaft und Liebe, Herzlichkeit und Zuneigung können sich schlussendlich nur dann entfalten, nur dann heranreifen und von Bestand sein, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen, andernfalls werden sie verwelken und erlöschen …

Schließlich verliert im Islam der Ehevertrag seine Gültigkeit, wenn einer der Partner, sei es die Frau oder der Mann, nicht zu der Heirat einwilligt. Daher ist eine Zwangsehe im Islam annulliert und wer jemanden zur Zwangsehe anstiftet oder gar überredet, der hat eine schwere Sünde begangen.

Sie ist eine kulturelle Missentwicklung, und hat, und das muss nochmals deutlich dargelegt werden, absolut nichts mit dem Islam zu tun. Der Islam verurteilt die Zwangsehe aufs Schärfste und sieht sie als eine der größten Verbrechen an. Dass sie aber auftritt und praktiziert wird, kann unter anderem mit mangelnder Kenntnis über den Islam und daher mit Informationsdefiziten zusammenhängen.

 

Unterschied zwischen Zwangsehe und arrangierter Ehe:

 

Während man sich bei einer Zwangsehe den zukünftigen Lebenspartner nicht auswählen darf, hat man bei einer arrangierten Ehe die Möglichkeit zur Ablehnung oder zur Zustimmung. Arrangiert bedeutet lediglich, dass Familienangehörige, Bekannte oder Freunde, zwei Menschen miteinander bekannt machen mit dem Ziel, bei gegenseitiger Akzeptanz der betreffenden Personen eine Ehe anzustreben. Eine Überlieferung besagt: „Die beste Vermittlung ist das Vermitteln zwischen zwei Personen zur gesetzlichen Ehe, sodass sie nach dem Gesetz Gottes heiraten.“

Erst wenn nun von beiden Seiten Interesse am anderen besteht, kommt es zu einer Kennlernphase, in denen sich Mann und Frau austauschen können, um herauszufinden, ob diese Person tatsächlich der geeignete Ehepartner ist oder nicht. Der Islam sieht hier ein Treffen in Anwesenheit einer dritten Person vor. Sie kann eine enge weibliche Vertraute des Mädchens sein oder ein männlicher Verwandter, mit dem sie keine Ehe eingehen kann (arabisch: Mahram). Das Beisein einer dritten Person ist wichtig, um Fehler zwischen den beiden Heiratswilligen zu vermeiden, wie der illegitime Körperkontakt zweier unverheirateter Personen. Wenn sich dann beide Parteien mit Sicherheit wollen, finden die weiteren Schritte statt: eine Verlobungsfeier. Nachdem die Verlobungszeit, deren Dauer das Paar selber festlegt, endet, kommt es dann zur Eheschließung. Am selben Tag der Hochzeit besteht für das Paar immer noch die Möglichkeit, diese Ehe nicht einzugehen, wenn sie einander nicht mehr wollen.

 

Weitere Beträge lesen auf: http://www.islam-unterricht.de/

 

#salam#

 

Wäre es möglich, die Hadithe mit Originaltext und Quellenangaben zu posten? Ich bräuchte diese möglichst umgehend.

 

#salam#

 

Hasan

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As Salamu aleikum,

 

Die beste Vermittlung ist das Vermitteln zwischen zwei Personen zur gesetzlichen Ehe, sodass sie nach dem Gesetz Gottes heiraten.“ (Imam Ali as) Al-Kafi, vol. 5, p. 331

قال أمير المؤمنين (عليه السلام): أفضل الشفاعات أن تشفع بين اثنين في نكاح حتى يجمع الله بينهما.

 

Für "Die beste Vermittlung ist das Vermitteln zwischen zwei Personen zur gesetzlichen Ehe, sodass sie nach dem Gesetz Gottes heiraten.“ steht bei Google zwar Sunan al-Aqwal wa al-Af'al Nr. 25644, aber unter dieser Nummer ist ein anderer Hadith.

 

wassalam

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Der malikitischen Rechtsschule zufolge ist es erlaubt ein jungfräuliches Mädchen zu verheiraten, wenn nur ihr Vater der Ehe zustimmt. Das könnte eine Ursache sein.

 

#salam#

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Der malikitischen Rechtsschule zufolge ist es erlaubt ein jungfräuliches Mädchen zu verheiraten, wenn nur ihr Vater der Ehe zustimmt. Das könnte eine Ursache sein.

 

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#salam#

Sieht so aus.

 

Ansonsten habe ich übrigens die richtige Nummer mitgeteilt bekommen. Es handelt sich bei

 

إذا أراد أحدكم أن يزوج ابنته فليستأمرها‏

“Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten.”

 

um einen automatisierten Zahlendreher beim Wechsel von arabischer und deutsche Tastatur usw.. Die richtige Nummer des Hadith ist 44652.

 

Es handelt sich dabei um eine Überlieferung mit leichten Variationen gemäß Abū l-Qāsim Sulaimān ibn Ahmad al-Lachmī at-Tabarānī nach Abu Musa, als sahîh eingestuft: u.a. in Kanz al-’Ummâl fî Sunan al-Aqwâl wal-Af’âl [so der vollständige Name des Buchs] von ’Alâ‘ ad-Dîn 'Alî al-Muttaqî bin Hussâm ad-Dîn al-Hindî al-Burhân Fawrî, Nr. 44652; al-Djâmi' al-Kabîr von Djalâl ad-Dîn as-Suyûtî, Nr. 1228; Sahîh wa Da'îf al-Djâmi' as-Saghîr von al-Albâni, Nr. 300; Musnad ar-Rûyânî, Nr. 494, 510; Musnad Abî Ya'lâ al-Mausilî, Nr. 7180, 7229; ...

 

Danke für die große Hilfe!

 

#salam#

 

Hasan

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