sharh Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Schokolade ist Halal, doch wird sie falsch eingesetzt, könnte man davon krank werden, wobei sie an sich nichts schlechtes ist, sondern erlaubt. Salam, wem seine Interpretation ist das? Hier steht nichts von ÜBERTREIBUNG der Zeitehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sharh Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam, ich frage.mich aber warum nicht ALLE Gelehrten das verbieten? Musa al Kazim hat es doch verboten. Salam, diese Frage ist noch offen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlJa3fariyy Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam, wem seine Interpretation ist das? Hier steht nichts von ÜBERTREIBUNG der Zeitehe. Interpretation wäre es, wenn ich aus "mach dich damit nicht unrein" ein Verbot herleiten würde. Ich habe lediglich ein Beispiel genannt, welches unterstützt, dass die Herleitung eines Verbotes abwegig ist. Der Wortlaut alleine birgt weder ein Verbot noch einen Widerspruch zum Qur'an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Murtadha Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam, diese Frage ist noch offen. Salam alaykum, Weil jeder Mujtahid seinen eigenen Ijtihad betreibt. Dadurch kann man nach hinzufügungen der Quellen und deren Beruteilungen, zu unterschiedlichen Rechtsurteile kommen. Wie gesagt neben Sayyed Ayatillah Ali as-Sistani (h) ist es auch nach seinem Lehrmeister Sayyed Ayatillah Abul Qasim al Khoi (ra), nicht gestattet mit solch einer Frau eine Zeitehe einzugehen, außer sie hat bereut und eine Prostituierte, welche immer noch als solche arbeitet hat sicherlich nicht bereut. Es sei noch angemerkt, dass gemäß Sayyed Sistani in diesem Rechtsfall kein Unterschied gemacht wird zwischen einer Prositituierten, die durch Zina geld verdient und einer Frau, die einfach nur berüchtig ist für Zina. Die Zeitehe, darf nicht mit Frauen vollzogen werden, welche berüchtigt sind für Zina, ob diese Frau auch nebenbei ihr Geld damit verdient oder nicht ist in diesem Fall zweitrangig. Wassalamu alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ali-abu-hassan Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Nur mal so zum Verständnis... Müsste da nicht stehen haram??? Warum steht da nur verwerflich/tadelnswert??? Salam Es ist nicht haram. Aber es ist unmöglich im bordell zeitehe zu machen weil die frau mit der du die zeitehe eingehen willst mindestens 3 monate und 10 tage mit niemand anderen sexuell aktiv war. Also sollte die frau im bordell seid 3 Monaten und 10 Tagen nichts sexuelles gemacht haben könntest du es theoretisch tun. Aber viel Glück beim finden solch einer frau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sharh Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam alaykum, Weil jeder Mujtahid seinen eigenen Ijtihad betreibt. Dadurch kann man nach hinzufügungen der Quellen und deren Beruteilungen, zu unterschiedlichen Rechtsurteile kommen. Salam, kann man aber nur zu unterschiedlichen Rechtsurteile komnen, wenn sich die Hadithe widersprechen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Murtadha Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam, kann man aber nur zu unterschiedlichen Rechtsurteile komnen, wenn sich die Hadithe widersprechen? Salam alaykum, Nein, nicht nur. Es sind viele Faktoren, die ausschlaggebend sind, verehrter Bruder. Auch die früheren Gelehrten, waren nicht immer der gleichen Meinung bei einer Mas'ila. Auch bzgl. des Ilm al Rijal gibt es Unterschiede. Z.b. stuft Allamah X Überlieferer Y, als stark ein oder authentisch, wohingegen ihn ein andere Alim, als schwach oder Erfinder klassifiziert. Und diese Klassifizierung erfolgt ebenfalls wegen hinzuziehung unterschiedlicher Kriterien. Das ist aber bei allen islamischen Rechtschulen der Fall. Nehmen wir z.b. das Schach spielen. Manche Maraji verbieten es, weil sie das zu den Utensilien des Glückspiels zählen, andere wiederum zählen es nicht zu den Utensilien des Glückspiels und erlauben das. Es sind verschiedene Quellen die herangezogen werden, um ein Rechtsurteil zu fällen. Welche diese alle sind, das weiß ich nicht. Es werden z.b. Ahadithe hinzugenommen, Qur'an Verse und Qur'an Exegesen, wie auch die Logik oder die Meinungen der frühen Gelehrten. Ijma (Konsens) und so weiter. Aber ich glaube, da können dir andere Geschwister mehr darüber sagen. Frage z.b. Br. as-Sadr was Ayatollah as-Sayyed Kamal al Haydari hinzuzieht von den Quellen um eine Fatwa zu fällen. Der kennt sich bestens aus mit der Risala von Sayyed al Haydari (ha) aus. Hoffe konnte dir einwenig helfen. Wassalamu alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sharh Geschrieben 5. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2013 Salam, ja danke Bruder. Das hat mir schon geholfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ali-abu-hassan Geschrieben 7. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2013 Nur mal so zum Verständnis... Müsste da nicht stehen haram??? Warum steht da nur verwerflich/tadelnswert??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 10. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2016 Salam alaykom, Ich bin beim suchen über dieses Thema gestolpert und mir wurde ganz unwohl dabei! Tut mir sehr leid für das was ich sage und das ich dieses "Thema" in den fordegrund gebracht habe. Aber eure Antworten(nicht alle) die ihr dem Gesperrten Bruder gegeben habt , waren sehr sehr schlecht. Inscha Allah das es so was nicht mehr geben würd. Ya Zahra(sa) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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