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Scharia - Was ist das?


André

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In der jüngst wieder heftig geführten Diskussion um ihre Anwendung ist weiterhin zu beachten, dass neben der scharî’a immer schon – z.B. im Bereich von Handel und Gewerbe – ein Gewohnheitsrecht bestanden hat. Hinzu kommt jenes Recht, das die Herrscher – etwa bei allen Angelegenheiten der Staatssicherheit – seit alters selbst gesprochen haben. Wenn also Islamisten neuerdings so heftig die „Wiedereinführung“ der scharî’a als allgemein gültigen Rechtsmaßstab fordern, verlangen sie etwas, das es im Islam bisher noch gar nie gegeben hat. Abgesehen davon verstehen sie unter einer Re-Islamisierung der Jurisprudenz oft in extremer Verkürzung nur eine oberflächliche, wenn auch umso rigorosere Anpassung in symbolträchtigen und publikumswirksamen Einzelaspekten wie dem Auspeitschen oder der Verschleierung, weil sie mit der außerordentlichen Kompliziertheit und Komplexität der scharî’a insgesamt und ihrer hohen juristischen Qualität überhaupt nicht vertraut sind.

(Weiss, Walter M., Schnellkurs Islam, DuMont Buchverlag 1999, S.42/43)

 

 

Herr Prof. Dr. Lutz Berger lehrt am Seminar für Orientalistik der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Für die Sendereihe "Islam im Brennpunkt" äußerte er sich in dem Zweiteiler zum Thema: Scharia - Das islamische Recht.

 

http://www.youtube.com/watch?v=WXyudsCjuGQ

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Religionen im Gespräch im Haus der Religionen Hannover. Am 13. Dezember 2012 diskutierte Dr. Mathias Rohe, Direktor des Zentrums für Islam und Recht in Europa an der Universität Erlangen-Nürnberg, mit dem Religionswissenschaftler Dr. Ibrahim Salama von der Universität Osnabrück über das Thema "Scharia. Eine Gefahr für das deutsche Recht?".

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