IJB_76 Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Assalamu alaykum, ich möchte eine Antwort auf die Fatwa von Ayatollah Khomeini, wo es über den Schenkelverkehr mit einem Säugling geht. wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Salam aleikom, Was soll man da gross antworten? Du musst erstmal eine Frage stellen. Ich sollte dazu sagen dass dies eim gefundenes Fressen fuer die Salafis ist. Denm was man Imam Khamenei vorwirft simmt nicht. Daher wäre ich dir erstmal dankbar wenn du mir diese fatwa mit nimmer und register raussuchst und dZu einefrage stellst. Wasalam mahd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NurunnisaFatima Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Bismillah Al'Rahman Al'Rahim Salam 3alaikum Nachdem ich die Frage gelesen habe, habe ich mal gesucht und die schwerster meint wohl diese Fatwa : In seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe)schreibt Imam Khomeini (möge er in Frieden Ruhen) Punkt 12: Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei die Ehe von Dauer oder befristet. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist. http://www.leader.ir/tree/view.php?parent=n6910&catid=13 Wa Salam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Es gibt diese Antwort von Imam Khamenei dazu:"Bezüglich der Angelegenheit der Erlaubnis einer Ehe mit einem kleinen (Mädchen), so ist dies eine Angelegenheit über die man sich einig ist unter Shiiten und Sunniten, außer Einigen. Was jedoch gemeint ist, mit der Erlaubnis der Befriedigung, so ist damit gemeint, dass es keinen Beweis gibt, der für ein Verbot spricht, d.h. der Rechtsgelehrte findet keinen Beweis und keinen religionsrechtlichen Nachweis und nicht, dass diese Tat verlangt oder religionsrechtlich gut (empfohlen) ist. Und dies finden wir bei vielen Rechtsgelehrten der islamischen Konfessionen. So gibt es viele Angelegenheiten, welche (zwar) erlaubt sind und bei denen es kein Beweis für deren Verbot gibt, jedoch keiner verrichtet sie (diese Taten)." http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/57050-ayatollah-khomeini-vorwurfe-oder-realitaet/ Dort findest du noch weitere Erklärungen. NurunnisaFatima reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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