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Jobcenter und Erstausstattung


mahdi_mohajjer

Empfohlene Beiträge

Bismillah ar Rahman ar Raheem

 

Salam aleikom geehrte Geschwister,

 

ich würde gerne wissen woran das Jobcenter es fest macht, ob es jemandem Erstausstattung und eine Wohnung gewährt oder nicht. Dass es mit den finanziellen Hintergründen und der Arbeitsstelle zu tun hat ist mir klar, aber woran wird zum Beispiel festgemacht ob so ein Antrag abgelehnt wird, und dürfen die so einen Antrag überhaupt ablehnen?

 

Wenn man z.B. zum Monatsende aus der Jobcenter-Unterstützung raus ist, weil die Eingliederungsvereinbarung aufgrund von Arbeitsfindung abläuft kann mann dann dennoch eine Fortsetzung der Leistungen beantragen, damit man quasi Erstausstattung und einen Umzug gewährt bekommt?

Und wenn ja, was sind die Dokumente außer Lohnabrechnung und Kontoauszuüge, die das Jobcenter dafür brauchen würde?

 

Vielleicht kann mir das ja jemand erklären...ich befinde mich gerade in einer Zwickmühle

 

Wsalam,Mahdi

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Salam

 

Es gibt im Forum eine Schwester die sich sehr gut damit auskennt,inshallah wird sie deinen Beitrag lesen und kann dir weiterhelfen.Ich werde sie mal darauf aufmerksam machen:-)

 

wasalam

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Salam

Ich habe das hier gefunden:

 

Paragraf 24 Abs.3 SGB2

 

"... Leistungen [z.B. für Erstausstattung] werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf ... jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird."

 

Also: Grundsätzlich kann man eine Erstausstattung auch ohne Alg2-Bezug bekommen. Dabei wird aber das Einkommen der nächsten 6 Monate berücksichtigt.So habe ich als Nichtjuristin es jedenfalls verstanden.

 

Beantragen kannst du alles, es darf natürlich aber ggf. auch abgelehnt werden.Es wird auf die Höhe deines Gehalts ankommen.Jedenfalls kann es schon sein, dass du vielleicht nach und nach dir eine Einrichtung kaufen musst, wenn du zu über dem Satz liegst.

Die anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten lieber Bruder.Möge Allah t dich segnen.

 

Fi aman illah

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Salam!

Im "Erwerbslosen Forum" kannst du dich intensiv mit diesen Themen befassen.

Dort gibt es etliche Leute, die dir weiterhelfen und wissen, wie man mit dieser Problematik um geht.

In diesem Forum gibt es sogar eine extra Spalte für ausländische Mitbürger.

Habe dort gute Erfahrungen gemacht, denn die Leute dort haben dasselbe erlebt.

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