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Aufgabenverteilung in einer Ehe


sharh

Empfohlene Beiträge

Salam,

ich höre immer "der Mann kann auch mal im Haushalt mithelfen." Gegen diese Aussage habe ich nichts.

Damit das aber alles fair abläuft sollte die Frau nicht typische Männerarbeiten erledigen?

Was sagt ihr dazu?

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Salam

 

Köperlich anstrengend kann die Hausarbeit durch aus sein die Wäsche trägt sich nicht alleine in die Waschmaschine, auf die Wäscheleine,zum Bügelbrett und dann in den Kleiderschrank.

Meinem Mann macht es garnichts aus,das Geschirr zu spülen im Gegenzug hämmere ich die Nägel in die Wand und stell die Wohnung um :)

Das soll nicht heissen das er ständig spült,es ist vielmehr so das er die Arbeit sieht und mithilft.

 

wasalam

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Salamu Aleikum

 

Also das der Mann zur Putzfrau zuhause wird, finde ich natürlich nicht angemessen.

Aber wenn er ab und zu mal hier und da hilft wäre es sehr hilfreich.

Und wenn er mal etwas zum bauen kauft, helfe ich auch gerne mit es aufzubauen und was zu reparieren.

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Salam alaikum liebe Geschwister im Islam,

Nachstehender Text sollte hier schon mal gepostet sein, steht schon mal im MM-Forum, da Br. Yavuz Özoguz viele der Textstellen zusammen getragen hat, nochmals vielen Dank.

 

 

Die Frau ist unabhängig für ihre eigenen Unternehmungen jenseits der Kindererziehung (z.B. Handel) und hat nur so die Zeit bzw. die Mittel, den Mann effektiv in seinem Kampf für eine gerechte, frei Gesellschaft zu motivieren.

schon mit Eintritt in die Pubertät wird eine Muslima voll klagefähiges Rechtssubjekt und hat wie jeder Muslim selbstverständlich die freie Wahl ihrer Entscheidungen und damit volle Verantwortung vor Allah, die ihr niemand abnehmen kann.

 

Die Frau kann über ihr Vermögen frei verfügen

Die Ehe geht ausschließlich von der Frau aus, diese äußert zuerst ihre Zustimmung zu Ehe., dannach erst der Mann.

 

Die Morgengabe gehört der Ehefrau allein. Niemand kann /darf sie in der Verwendung beeinflussen.

 

Die Frau hat das Recht auf einen standesgemäßen Lebensunterhalt, auf Wohnung und Kleidung , selbst wenn sie an sich vermögend und wirtschaftlich völlig unabhängig ist.

Sie hat sogar darüber hinaus das Recht, für die von ihr erbrachten Leistungen im Hause und sogar für das Stillen der Kinder vom Manne Geld zu verlangen.

Der Mann hat kein Recht, der Frau über ihre Verpflichtungen hinaus die geringsten Befehle zu erteilen. Ihre Verpflichtungen erschöpfen sich darin, sein Eigentum, seinen Lebensbereich und ihre Treue zu schützen.

Der Vorzug der Männer besteht im Beruf, durch den er für die Familie auf legale Weise Geld verdient. Wer unter den Männern keinen Beruf hat, ist dem Range der Frau gleichgestellt. Die hier und an einer anderen Quranstelle (Sure2, Vers 22) angesprochene Höherstufung des Mannes bezieht sich im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtungen und Verantwortungen lediglich auf die Vorrangigkeit derjenigen Personen, welche dies auf sich nehmen, und hat weder mit Ungleichheit im recht noch im Wert etwas zu tun.

 

Die Schutzpflicht des Mannes gegenüber der Frau erschöpft sich aber nicht in der wirtschaftlichen Belastung. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sie vor der Belästigung seitens fremder Männer zu schützen. Im Falle einer ständigen, nicht nur einmaligen Verletzung ihrer religiösen Pflichten (Nuschuz d.h. sich gegen den Mann auflehnen indem sie - öffentliche Unkeuschheit begeht/Fahischa Mubaiyina)- nur in diesem Falle, wen das Zusammenleben dadurch unerträglich wird, wird dem Manne, um einer Scheidung vorzubeugen, die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zu ergreifen, die von Ratschlägen bis zur Trennung im Bett reichen.

Hier meinen die Gelehrten einstimmig, daß die Beschimpfung, jegliche Mißhandlung und sogar nicht schmerzende Schläge gegenüber der Frau wegen jeder Art weltlicher und alltäglicher Streitfragen verboten (haram) sind, und bemühen sich, das Auftreten selbst des ersten Falles weitgehend auszuschließen. Die Charakterisierung nicht-schmerzender Schlag soll grundsätzlich jede Art von Schlägen aufheben.

 

Dazu kommt die Möglichkeit, der Frau bei der Eheschließung das Scheidungsrecht einzuräumen, falls der Mann ohne ihr Einverständnis eine zweite Frau nehmen würde, dieses wird im Ehevertrag verankert.

 

Es ist keine einzige Rechtsschule im Islam bekannt, bei der die Ehefrau zur Hausarbeit verpflichtet werden kann! Und gemäß allen uns bekannten Rechtschulen ist die Hausarbeit (das heißt die vollständige Versorgung der Frau, der Familie, der Kinder, des Hauses sogar die Sicherstellung der Milch für das eigene Kind) eine PFLICHT für den Mann!!

Es ist doch selbstverständlich, dass eine Ehefrau viele dieser Arbeiten gerne übernehmen wird, aber ihr steht ein LOHN dafür zu. Der Mann, der das Geld für alles erwirtschaftet, ist verpflichtet, seiner Frau einen Lohn dafür zu zahlen (sei es viel oder wenig, je nach Vermögen, wenn ich jetzt nicht falsch informiert bin, beträgt dier 15% -20% des Nettoeinkommes des Mannes), über den die Frau frei verfügen kann. Es ist doch nicht einzusehen, dass der Mann, der 8 Stunden am Tage arbeiten und ein freies Wochenende hat, am Ende des Monat einige Markt für sich "selbst" zur Verfügung hat, aber die Frau, die 20 Stunden am Tag arbeitet und kein Wochenende hat von den "Gnaden" des Mannes abhängig ist. Das wäre Unterdrückung und der Islam läst keine Unterdrückung zu. Der Mann ist verpflichtet sie zu "entlohnen" und selbstverständlich nach vermögen im Haushalt zu helfen.

 

Dadurch ist die Hausarbeit im Islam auch gesellschaftlich und wirtschaftlich aufgewertet! Der Grund, warum jede kleine Sekretärin in Deutschland sich "wertvoller" fühlt als eine Hausfrau und Mutter hängt auch damit zusammen, dass sie einen "eigenen" Lohn erhält. Der Islam aber hat ein System, in dem die "Heim"-Arbeit mit einem hohen Wert ausgestattet ist.

Kann der Mann diesen Lohn nicht zahlen, so bleibt er diesen Lohn bis zum Jüngsten Tag schuldig! Gott bewahre uns Männer vor dieser großen Last.

 

In der Regel wird kaum eine ihren Mann liebende Ehefrau diese Situation "ausnutzen", da sie ja dadurch auch die Liebe verlieren könnte, aber gleichzeitig kann so kein Mann seine Frau unterdrücken, denn es steht ihm nicht zu, dass sie seine Hemden bügelt, seine Kleider näht, seine Wäsche wäscht, ihm beköstigt usw. usw....

 

Es ist auch ein Drama unserer Zeit, dass die muslimischen Männer ihre Rechte sehr gut kennen (z.B. bezüglich Sexualität, Ausgeherlaubnis erteilen, letzt Entscheidung fällen Aufenthaltsort bestimmen, usw.) aber vergessen, dass es zu jedem Recht im Islam eine dazu im Gleichgewicht stehende Pflicht gibt.

 

Die Grossen zeigen es uns. Sie stehen auf im Zimmer, wenn ihre Frau das Zimmer betritt, um sie zu ehren und zu grüßen, sie küssen ihre Töchter vor aller Augen mit großer Liebe, sie gewähren ihren Frauen die islamische Versorgung und die finanzielle Freiheit (und arbeiten dafür auch etwas mehr, ggf. Überstunden), damit die Frauen niemals das Gefühl bekommt, ihre Hausarbeit sei etwas Minderwertiges. Und mit dieser Liebe, Achtung und Respekt "leiten" sie die Familie gemeinsam zu Paradies. Das ist mit "Führungsrolle" des Mannes gemeint und nicht eine Art Paschatum.

 

Das islamische Recht sieht es nicht vor, daß Frauen sich vom sozialen Leben abkapseln. Teilweise ist es sogar Pflicht für die Frau, sich nicht im Haus aufzuhalten, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben, der Kindererziehung nachzugehen, gerecht zu werden. Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Vielmehr muß bei der Auswahl der Orte, zu denen man geht, beachtet werden, ob der Islam den Aufenthalt in solchen Orten ausdrücklich verbietet. Dies gilt aber für Mann und Frau.

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