Katharina Geschrieben 8. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2014 Salamu alaikum, wenn ein Junge die körperlichen Voraussetzungen der religiösen Reife erfüllt (oder zumindest in Teilen erfüllt), gehört, damit er als *religiös reif* bezeichnet werden kann, noch eine gewisse Reife des Verstandes dazu? Nun gibt es Jungen, die deutlich vor dem 15. Lebensjahr körperliche Anzeichen der Reife haben, manche sogar einige Jahre vorher. Wie muss ihr Verstand beschaffen sein, dass sie zum Beten und Fasten verpflichtet sind? Wenn ein Junge religiös erwachsen ist, vor seinem 15. Lebensjahr, welche Folgen hat das für ihn? Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MahdiM Geschrieben 8. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2014 Salam Alaikum, sobald nur eine Bedingung der religiösen Reife erfüllt ist, gilt er als religiös reif und er muss seine religiösen Verpflichtungen wie Beten, Fasten, usw. verrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shiatul Muntazar Geschrieben 9. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 9. August 2014 Salam Aleikum, Zum heiraten braucht man eine religiöse Reife des Verstandes und eine körperliche Reife. Für die religiöse Pflichten braucht man nur die körperliche Reife. Wa Aleikum Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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