Natiq Azeri Geschrieben 20. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2014 Asselamu Aleykum Ich will über das Thema ,,Zeitehe [mut'a], Genussehe" einige Dinge wissen. Ein Bruder hat mir gesagt mut´a Ehe darf nur mit Witwen und geschidenen Damen schließen , ansonsten braucht man die Erlaubnis des Vaters ( weibliche Seite). Eine andere Bruder hat mir gesagt, mann brauche die Erlaubnis des Vaters nicht und man dürfe mit den Damen der Ahl-u Kitab mut´a schließen. Spielt Jungfräulichkeit von das Mädchen eine Rolle? Jetzt bin ich verwirrt .Wer hat jetzt Recht ? Könnte ihr bitte ein klare Antwort bzw. Fetwa über das Thema von Sayyid Ali Chamene´i mit Code geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 20. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2014 Salam Die Erlaubnis des Vaters braucht man wenn es sich bei dem Mädchen um eine Jungfrau handelt. Dad dient dem Schutz des Mädchens. Eine Frau in einer Ehe ist fuer Zeitehe tabu und eine Witwe erst erlaubt zur Zeitehe nachdem die Wartezeit nach einer Ehe vergangen ist. Ensha Allah konnte das helfen Wasalam Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Natiq Azeri Geschrieben 20. August 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. August 2014 Bruder Hast du Fatwa ? Darf man mit eine Dame mut´a schließen die nicht mehr Jungfrau ist , auch wenn sie noch nicht verheiratet ist ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 20. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2014 Salam Ja das gehr Wegen der fatwa such mal im berreich Rechtsgutachten.. Wasalam mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Natiq Azeri Geschrieben 20. August 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. August 2014 ok danke akhi wasalam Natiq Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 22. August 2014 Melden Teilen Geschrieben 22. August 2014 Diese Fatwa könnte dich vielleicht auch interessieren: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/33820-erlaubnis-des-vaters-trotz-unrechtmaessiger-entjungferung/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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