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Frage über das Thema mut´a


Natiq Azeri

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Asselamu Aleykum

 

Ich will über das Thema ,,Zeitehe [mut'a], Genussehe" einige Dinge wissen.

Ein Bruder hat mir gesagt mut´a Ehe darf nur mit Witwen und geschidenen Damen schließen , ansonsten braucht man die Erlaubnis des Vaters ( weibliche Seite).

Eine andere Bruder hat mir gesagt, mann brauche die Erlaubnis des Vaters nicht und man dürfe mit den Damen der Ahl-u Kitab mut´a schließen. Spielt Jungfräulichkeit von das Mädchen eine Rolle?

 

Jetzt bin ich verwirrt .Wer hat jetzt Recht ?

 

Könnte ihr bitte ein klare Antwort bzw. Fetwa über das Thema von Sayyid Ali Chamene´i mit Code geben?

 

 

 

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Salam

Die Erlaubnis des Vaters braucht man wenn es sich bei dem Mädchen um eine Jungfrau handelt. Dad dient dem Schutz des Mädchens. Eine Frau in einer Ehe ist fuer Zeitehe tabu und eine Witwe erst erlaubt zur Zeitehe nachdem die Wartezeit nach einer Ehe vergangen ist.

 

Ensha Allah konnte das helfen

 

Wasalam Mahdi

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