Nordlicht6578 Geschrieben 17. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 17. März 2007 Beim rumstöbern im Koran stieß ich in der Sure 24 auf folgenden Vers: 2. Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. Und laßt nicht Mitleid mit den beiden euch überwältigen vor dem Gesetze Allahs, so ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen. Nun hatten wir vor Tagen dieses Thema und es war wohl mehrheitlich die Meinung,dass auf Ehebruch die Todesstrafe anzuwenden wäre. Was gilt nun? [/code] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 17. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 17. März 2007 Hallo beides gilt. Dieser Vers bezieht sich auf Unzüchtige, die nicht verheiratet sind. miteinander sowieso nicht, sonst wäre es ja keine Unzucht, sondern ich meine, dass sie keinen Ehepartner haben. Todesstrafe ist für einen Unzüchtigen, der eine (n) Ehepartner (in) hat. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordlicht6578 Geschrieben 17. März 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. März 2007 Salam Fatima, gibt es hiewrzu einen Koranvers? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karim Geschrieben 18. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2007 Salam In Sura 24 geht es nach der zweiten Aya, weiter und zwar folgendermaßen Der Mann, der Unzucht begangen hat, darf nur eine Frau, die Unzucht begangen hat, oder eine Polytheisten heiraten. Die Frau, die Unzucht begangen hat, darf nur ein Mann, der Unzucht begangen hat, oder ein Polytheist heiraten. Den Gläubigen ist dies verboten.24:3 Hier wird oberfläschlich betrachtet klar, dass die Personen die Unzucht betrieben nicht wieder Gläubige Heiraten sollen. Also müssen diese Menschen überhaupt leben, damit sie ( ungläübige ) Heiraten können. Wenn der Mensch sich demütig in reue an Gott ( s.w.t ) wendet so wird ihm Inshalla verziehen und er ist als Gläubiger anzusehen. Am besten gibst du bei der Suchfunktion Ehebruch ein, weil es sehr viele Themen gibt die dies behandelt haben hier ist z.B. ein Thread mit einer Fatwa von dem Marja' Saanei ( ich meine zu wissen, dass die anderen Maraje' es auch so sehen ) Hier klicken Falls, danach noch was ist, schauen wir weiter. Diejenigen, die den unter Schutz gestellten Frauen Untreue vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die sollt ihr mit achtzig Hieben geißeln. Nehmt von ihnen nie mehr eine Zeugenaussage an — das sind die (wahren) Frevler —,24:4 Hier geht es weiter, aber dein Anliegen war, ja nicht die bedingungen für die Feststellung von Ehebruch zu hinterfragen. Bemerkenswert und erwähnenswert ist allerdings, dass jemand der die Zeugen nicht Aufbringen kann 4/5 der Strafe des tatsächlichen Ehebrechers kriegt und als wahrer Frevler getadelt wird. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast al-Zalzala Geschrieben 18. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2007 gibt es hiewrzu einen Koranvers? Nein, diese Bestimmung geht auf Ahadith (Plural von Hadith) zurück, wenn mir die Antwort erlaubt ist. Wa Salaam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordlicht6578 Geschrieben 18. März 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. März 2007 Salam, danke für Deine klare Antwort. Die für einen Nicht-Muslim unverdauliche Todesstrafe bei Ehebruch geht also garnicht auf eine Koran-Vorschrift zurück. Vermutlich ist es bei der Todesstrafe für Apostaten auch so. Wenn ich das richtig verstanden habe ist diese nur vorgesehen,wenn der Abtrünnige dem Islam "schadet oder verunglimpft".Ergo ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.Schließlich schadet jeder Apopstat irgendwie dem Islam. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karim Geschrieben 18. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2007 Salam Die für einen Nicht-Muslim unverdauliche Todesstrafe bei Ehebruch geht also garnicht auf eine Koran-Vorschrift zurück. Das ist ein sehr komplexes Thema, denn die Sunnah Brüder haben in ihren Überlieferungen Aussagen ( von Umar ), dass es so einen Vers gab, allerdings solltest du dir diess selber angucken. Es gibt eine menge Threads darüber. Die shiitische meinung darüber ist eine komplett andere. Vermutlich ist es bei der Todesstrafe für Apostaten auch so.Wenn ich das richtig verstanden habe ist diese nur vorgesehen,wenn der Abtrünnige dem Islam "schadet oder verunglimpft".Ergo ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.Schließlich schadet jeder Apopstat irgendwie dem Islam. Das ist leider nicht richtig. Es muss einen triftigen Grund wie z.B. Hetze etc. geben. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruchai Geschrieben 9. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 9. Dezember 2007 braucht ma denn keine 4 zeugen wenn man eine person wegen Ehebruchs töten will? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 9. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 9. Dezember 2007 Wegen Ehebruch töten? Weniger, derjenige bekommt 80 Dschalda. Aber ein müssen wir klarstellen, der Islam will nicht bestrafen. Ihr müsst euch klarwerden wan einer bestraft wird. Die 4 zeugen müssen sehen wie das eine geschlechtsorgan in das andere eindringt. Und wen nur einer ein Zeuge ist und sonst keiner bekommt derjenige eine Strafe. Worauf ich hinauswill ist das die 80 Dschalda nur da sind um den leuten klarzumachen das dass eine schwere sünde ist, und Allah will nicht das eure Sünde aufgedeckt wird, damit ihr mäglichkeiten habt zu Tauba. Und wer von 4 leuten dabei erwischt wird wie sein GO in das andere eindringt... Was soll man dem noch sagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan_Al_Askari Geschrieben 9. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 9. Dezember 2007 braucht ma denn keine 4 zeugen wenn man eine person wegen Ehebruchs töten will? Doch ich galub schon, aber muss man ihn gleich töten, also steht es im Quran?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 10. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2007 Hallo Ruchai, gerade die 4 Zeugen machen es schon fast unmöglich.Sie müssten ja quasia alle 4 die "Tat" gesehen haben... Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Crystle Geschrieben 4. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. September 2008 Hey! ich habe mal eine frage,also ist es so das beide also mann und frau gleich bestraft werden ? Ist es so ,dass wenn z.b. die frau den mann zu ehebruch verführt wird das die frau mehr bestraft wird?Oder ist das egal?? Ich habe mal noch ne frage also warum darf ein mann z.b. eine christin heiraten ,aber eine frau keinen christ? Ich meine ,ich habe mal gehört,dass es im koran steht ,dass frau und man gleich sind ,oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Habibi Geschrieben 10. September 2008 Melden Teilen Geschrieben 10. September 2008 dass es im koran steht ,dass frau und man gleich sind ,oder? Das stimmt: „Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die geduldigen Männer und die geduldigen Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die (Allahs häufig) gedenken - Allah hat ihnen (allen) Vergebung und großen Lohn bereitet (Sura 33 Vers 35)." „Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen (Sura 3 Vers 195)." „Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Freund. Sie gebieten das Gute und verwehren das Schlechte, verrichten das Gebet und entrichten die Zakat und gehorchen Gott und seinem Gesandten. Sie sind es, deren Gott sich erbarmen wird. Wahrlich, Gott ist allmächtig und allweise (Sura 9, Vers 71)." Und es gibt selbst Ahadith: Imam Jafar as-Sadiq sagte in einer anderen Überlieferung: „Und dem Mann obliegt Ähnliches wie diese Last und Qual, wenn er sie (immer wieder) kränkt. (Das Gebet und die guten Taten eines Mannes, der seine Frau kränkt, wird vor Gott keine Anerkennung finden! Er wird zu den ersten gehören, die dem Feuer der Hölle anheim fallen.)" Imam Jafar as-Sadiq hat gesagt: „Eine Tochter ist eine Wohltat, ein Sohn ist eine Gabe! Eine Wohltat findet Belohnung, eine Gabe ist rechenschaftspflichtig!" Und hier Imam Khomenei: Imam Khomeini (ra) sagte in einer Ansprache zu diesem Thema: „Die Frau muss die gleichen Rechte haben wie der Mann. Der Islam betont die Gleichheit zwischen Mann und Frau. Er gibt beiden das Recht, über die Geschicke zu entscheiden und von sämtlichen Freiheiten Gebrauch machen zu können. Der Islam versah die Frauen mit Macht, er hat sie den Männern gleichgestellt, so dass diese gleichberechtigt sind wie diese. Allerdings betrifft eine Reihe von Anordnungen speziell die Frau, da sie für diese günstig sind und nicht etwa, weil der Islam zwischen Frau und Mann einen diskriminierenden Unterschied setzt. Hinsichtlich der menschlichen Rechte gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau, denn beide sind Menschen. Und die Frau hat, ebenso wie der Mann, das Recht, Einfluss auf ihr Geschick nehmen zu können." http://www.al-shia.de/islam/stellungderfrau.htm Die Frau ist gleichberechtigt! Sie steht vor Allah (swt.) genauso wie ein Mann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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