AshegheMahdi Geschrieben 21. Oktober 2014 Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2014 Assalamu aleykum liebe Geschwister, einige von euch haben sicher bereits von dem UN-Mitarbeiter gehört, der in einer Leipziger Klinik an Ebola gestorben ist. Der Leichnam des 56-jährigen Mannes ist eingeäschert wurden - er war jedoch Muslim. Der Islam verbietet eine Einäscherung. Ghusl al Mayyit und die damit Verbundenen Rituale (Einwickeln in einem Kafan, Beerdigung und Gebet) sind wajib. Ist es legitim wenn man eine Person einäschert, die an einer Seuche erkrankt ist? Der Staat entscheidet hier entgegen der religiösen Gesinnung des Patienten, da die allgemeine Sicherheit "wichtiger ist". Wie lautet das islamische Urteil dazu? Bzw gibt es überhaupt ein Urteil dazu? Muss man andere Wege finden um den Leichnam zu bestatten, oder ist es erlaubt den Leichnam zu verbrennen, wenn der infizierte Körper eine Gefahr für die Mitmenschen darstellen könnte? Danke Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fatima Özoguz Geschrieben 21. Oktober 2014 Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2014 Leider kenne ich die Rechtslage im Islam diesbezüglich nicht. Zunächst war ich auch empört, aber andererseits...wie hätte man ihn überführen können in den Sudan, ohne dass die Umgebung gefährdet wird? Leider ist Ebola ja hoch ansteckend. Aber man hätte ihn in Leipzig begraben können,aber der Leichenwäscher wäre vielleicht auch in Gefahr gewesen, sich anzustecken. Schwierig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JabalAmel Geschrieben 21. Oktober 2014 Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2014 , ich will keineswegs ein Urteil fällen oder etwas für erlaubt erklären. Der Ijtihad erlaubt den Rechtsgelehrten Entscheidungen über Dinge, die im Quran und den Ahadith nicht explizit erwähnt werden. Die Entscheidung muss auf ihrem Verständnis von falsch und richtig basieren und dafür werden sie sich vor Allah (t.) verantworten. Ebola wäre vermutlich ein solcher Fall und ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass unsere Ulama sowas erlauben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AshegheMahdi Geschrieben 21. Oktober 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2014 Nur wurde bei dem Fall nicht mal Meinungen Islamischer Gelehrte berücksichtigt. Es heißt, dass die Allgemeine Sicherheit über der Religionsfreiheit steht.. Angeblich gäbe es auch die Möglichkeit jemanden zu beerdigen - was aber viel umfangreicher wäre und nicht ganz so gefahrenfrei ist. Dazu gibt es die besonderen Schutzanzüge, die die Pfleger anziehen.. strenggenommen könnte diesen auch derjenige anziehen, der den Ghusl bei dem Toten vollzieht. Wäre vielleicht mal interessant die Meinung eines Gelehrten dazu zu hören. Ich werde mal versuchen einige Meinungen zu ergattern.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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