Katharina Geschrieben 29. Dezember 2014 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2014 Salamu alaikum, mich würde folgendes interessieren: Wenn eine Person, die nicht für meinen Unterhalt verpflichtet ist, mir zum Beispiel 50- Euro schenkt und ich kaufe mir davon unter anderem Lebensmittel (Konserven, Getreide, Süßigkeiten...), die ich innerhalb eines Jahres nicht esse, sondern im Schrank aufhebe und erst später essen will ... sind diese dann khumspflichtig? Es ist ja so, dass man für geschenktes Geld kein Khums zahlen muss... Wie ist das mit Essen, das man von Geschenken gekauft hat und vielleicht einfach nicht dazu gekommen ist, dieses zu verzehren? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 29. Dezember 2014 Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2014 Wa alaykum salam, Leider kann ich deine Frage nicht wirklich beantwortench wollte allerdings kurz erwãhnen das man bei manchen Marjas auc auf gescheke Khums bezahlen muss, wie z. Bsp. Bei Sayed Sistani. Fi Amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharina Geschrieben 29. Dezember 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Dezember 2014 Salam Mich würde die Meinung von Ay. Khamenei interessieren. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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