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Die Rechtsurteile der Blutungen - überarbeitete Version


Muhsin ibn Batul

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Die Rechtsurteile der Blutungen

- überarbeitete Version -

Einleitung:

[Sure al-Baqarah 2.222]
Und sie werden dich fragen über die Menstruation. Sprich: Sie ist eine Belastung. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind; und wenn sie rein sind, dann kommt zu ihnen, womit Allah es euch geboten hat. Wahrlich, Allah liebt die Reuevollen und er liebt die sich reinigen.

Die Rechtsurteile der Menstruation gehören in der Rechtswissenschaft zu den kompliziertesten Reglungen, die es gibt. Es wird erzählt, dass Ayatullah al-Khoi (q.) sagte, dass er die Regelblutung solange nicht verstehen wird, bis er selbst eine Regelblutung bekommt. Leider ist ein Ergebnis dieses Schwierigkeitsgrades, dass viele Schwestern sich nicht ausreichend mit den genauen Urteilen auskennen und dies somit negative Auswirkungen auf ihre Gebete und Fasten hat. Nachfolgend werden die Rechtsregeln der Regelblutung (al-Hayd), der Nichtregelblutung (al-Istihadha) und der Wochenbettblutung (al-Nifaas) nach der Rechtsfindung von Imam Khomeini (q.) erläutert. In den Fußnoten wird jeweils die Meinung von Imam Khamenei mit aufgeführt, wenn es Unterschiede geben sollte.

 

Der Aufbau und ein großer Teil des Inhaltes der Texte orientieren sich an dem Buch "Tahzeeb Tahrir ul-Wasilah", das von der theologischen Hochschule in Beirut erstellt wurde.

Zusätzlich zu diesem Thread, hat Schwester Naynawa einen Thread im Schwesternbereich eröffnet, in dem dann Fragen zu diesem Thema gestellt und anonym durch Sr. Naynawa an mich weitergeleitet werden können, um diese dann zu beantworten, inshaAllah.


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Die Urteile der Regelblutung (al-hayd) (Teil 1)

Übersicht:
Das Blut der Regelblutung (al-hayd)
Die allgemeinen Bedingungen der Regelblutung (al-hayd)
Erstens: die religiöse Reife (al-bulugh)
Zweitens: Das nicht Eintreten der (islamisch-rechtlich definierten) Wechseljahre
Das Eintreten der Regelblutung (al-hayd) während der Schwangerschaft und dem Stillen
Drittens: Der Austritt des Blutes
Der Zweifel, ob Blut der Regelblutung (al-hayd) ausgetreten ist
Viertens: das Andauern des Blutaustrittes drei Tage

Fünftens: Zwei Regelblutungen dürfen nicht zur selben Zeit sein

Das Blut der Regelblutung (al-hayd):

(1) Es gibt keine festgelegten, dauerhaften Eigenschaften für das Blut der Regelblutung (al-hayd), es sind viel mehr Eigenschaften, die in den meisten Fällen eintreten. Es kann sein, dass das Blut die Eigenschaften der Relgelblutung (al-hayd) aufweist, obwohl es in Wirklichkeit eine Nichtregelblutung (al-Istihadha) ist und es kann sein, dass das Blut die Eigenschaften der Nichtregelblutung (al-Istihadha) aufweist, obwohl es in Wirklichkeit eine Regelblutung (al-hayd) ist. Jedoch ist das Blut der Regelblutung (al-hayd) - meistens - rötlich oder rötlich der schwarzen Farbe neigend, weich bzw. flüssig, es fließt stark heraus, es hat ein brennendes Gefühl und ist warm. Und das Blut der Nichtregelblutung (al-Istihadha) weißt genau die gegenteiligen Eigenschaften auf.

Die allgemeinen Bedingungen der Regelblutung (al-hayd):

(2) Das Blut wird nicht als Blut der Regelblutung (al-hayd) angesehen, außer wenn fünf allgemeine Bedingungen dabei erfüllt sind:

Erstens: die religiöse Reife (al-bulugh)

(3) Der Austritt des Blutes muss nach der religiösen Reife (al-bulugh) stattfinden. Alles was ein Mädchen vor der religiösen Reife (al-bulugh) sieht, ist mit Gewissheit keine Regelblutung (al-hayd), selbst wenn es die Eigenschaften der Regelblutung (al-hayd) aufweist.

(4) Das Alter der religiösen Reife (al-bulugh) wird erreicht mit dem Eintritt des 9. Mond-Lebensjahres (entspricht 8 Jahren und 9 Monaten nach unserem Sonnenkalender).

(5) Wenn bei einem Mädchen Blut ausdringt mit der Eigenschaft der Regelblutung (al-hayd), welche Zweifel hat ob sie religiös Reif (d.h. 9 Mondjahre alt) ist oder noch nicht, so gibt es zwei Fälle:

Erstens: Wenn die Gewissheit entsteht, dass dies das Blut der Regelblutung ist, so geht sie davon aus, dass dies tatsächlich die Regelblutung ist und das sie nun religiös Reif ist.

Zweitens: Wenn keine Gewissheit entsteht, dass dies das Blut der Regelblutung ist, so muss sie aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (ihtiyat wujubi) die Regeln der religiösen Reife und der Regelblutung einhalten. (Das heißt das selbe wie bei erstens).

Und in allen anderen Fällen, außer diesen zwei oben genannten, geht sie davon aus, dass sie noch nicht religiös Reif ist. (Zum Beispiel, wenn das Blut mit der Eigenschaft der Nichtregelblutung (al-Istihada) ausdringt, bei einem Mädchen, welches Zweifel hat ob sie religiös Reif ist oder nicht)

Zweitens: Das nicht Eintreten der (islamisch-rechtlich definierten) Wechseljahre

(6) Die Regelblutung tritt ein vor den (islamisch-rechtlich definierten) Wechseljahren und was die Frau nach dem Beginn der (islamisch-rechtlich definierten) Wechseljahre sieht ist mit Gewissheit keine Regelblutung.

(7) Die Wechseljahre beginnen (islamisch-rechtlich) bei einer Quray'shiyyah (eine Frau die ein Nachkommen des Propheten ist und mit dem Vater in ihrem Stammbaum bis hin zu Alnadr bin Kanaanah gelangt) mit dem Erreichen des 60. Mond-Lebensjahres. Und bei allen anderen mit dem Erreichen des 50. Mond-Lebensjahres (d.h. ca. 48 Jahre, 6 Monate und 15 Tage nach dem Sonnenkalender).[1]

(8) Wenn eine Frau zweifelt ob sie Quray'shiyyah ist oder nicht, so muss sie aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (ahwat wujuban) heraus vom 50. Lebensjahr bis zum Ende des 60. Lebensjahres die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss, unterlassen (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und die Taten, die eine Frau mit Nichtregelblutung verrichten muss, verrichten (z.B. normal beten und fasten usw.) und sobald sie das 60. Lebensjahr erreicht beginnt sie mit der Verrichtung der Taten der Nichtregelblutung.

Das Eintreten der Regelblutung während der Schwangerschaft und dem Stillen:

(9) Die Regelblutung kann während dem Stillen eintreten.

(10) Die Regelblutung kann während der Schwangerschaft eintreten und aus empfohlener Vorsichtsmaßnahme (ahwat istihbabi) heraus sollte eine schwangere Frau, wenn sie Blut sieht 20 Tage nach ihrer Periode, die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss, unterlassen (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und die Taten, die eine Frau mit Nichtregelblutung verrichten muss, verrichten (z.B. normal beten und fasten usw.).[2]

Drittens: Der Austritt des Blutes

(11) Die Urteile der Regelblutung treten (erst) dann ein, wenn das Blut der Regelblutung nach außen austritt, egal ob es von alleine ausgetreten ist oder durch ein Hilfsmittel (z.B. wenn es durch das Eindringen eines Fingers herausgetreten ist), und selbst wenn die Blutmenge nur so gering wie ein Nadelkopf ist und unabhängig davon, ob es aus dem ursprünglichen und natürlichen Ausgang ausgetreten ist oder von woanders.

(12) Um davon auszugehen, dass man immernoch die Regelblutung hat, reicht es aus, wenn das Blut im Inneren der Scheide ist, auch wenn es nicht ausdringt. Wichtig ist nur, dass es beim aller ersten Mal ausgedrungen ist.

(13) Wenn das Blut aus der Gebärmutter heraus in das Innere der Scheide ausgetreten ist, es jedoch nicht nach außen tritt, so muss man aus verpflichtender Vorsichtmaßnahme (ahwat wujuban) heraus, die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss, unterlassen (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und die Taten einer Reinen verrichten (d.h. beten und fasten).[3]

Der Zweifel, ob Blut der Regelblutung ausgetreten ist:

(14) Wenn daran gezweifelt wird, ob überhaupt Blut ausgetreten ist, geht man davon aus, das nichts ausgetreten ist.

(15) Wenn daran gezweifelt wird, ob es sich um ausgetretenes Blut oder einer anderen Flüssigkeit handelt, so geht man von der großen und kleinen Reinheit (al-Tahara min al-Hadath wa al Chabath) aus. (D.h. man muss weder die Vollkörperreinigung (ghusl) vollziehen, noch geht man davon aus, dass die ausgetretene Flüssigkeit unrein (najis) ist.)

(16) Wenn man weiß, dass Blut ausgetreten ist und man daran zweifelt, ob das Blut aus dem ursprünglichen, natürlichen Ausgang (der Gebärmutter) ausgetreten ist, so dass es Blut der Regelblutung ist oder von wo anders, so dass es kein Blut der Regelblutung ist, so geht man von der großen Reinheit (al-Tahara min al-hadath) aus, jedoch geht man von der kleinen Unreinheit (al-chabath) aus, d.h. man geht davon aus, dass diese Flüssigkeit unrein ist. Und es muss in diesen drei Fällen nicht nachgeprüft werden.[4]

Viertens: das Andauern des Blutaustrittes drei Tage

(17) Damit wir von einer Regelblutung ausgehen können, wird vorausgesetzt, dass der Blutaustritt mindestens drei Tage und dazwischen zwei Nächte lang hintereinander andauert. Wenn der Blutaustritt also drei Tage lang andauert, aber nicht hintereinander wie z.B. wenn die Frau am 1. Tag Blut sieht, am 5. Tag und am 8. Tag so wird all das nicht als Regelblutung angesehen.

(18) Der Tag geht von der Morgendämmerung (al-Fajr) bis zum Abend (al-ghurub), d.h. wenn die Frau das Blut nicht zur Morgendämmerung sieht, sondern mitten am Tag, so reicht es aus, wenn sie die Tage zusammenrechnet. Das heißt, wenn sie z.B. das Blut am Mittag des ersten Tages sieht, so rechnet sie bis zum Mittag des vierten Tages und so liegen dann auch drei Nächte dazwischen.

(19) Wenn das Blut austritt so gibt es zwei Fälle:

Erstens: Wenn sie weiß, dass das Blut keine drei Tage nacheinander andauern wird, so handelt sie ab dem Austritt des Blutes gemäß den Urteilen für die Nichtregelblutung.

Zweitens: Wenn sie das nicht weiß, und das Blut die Bedingungen der Regelblutung einhält, so handelt sie gemäß den Urteilen der Regelblutung. Wenn nun der Blutfluss unterbrochen wird (vor den drei Tagen), so zeigt sich, dass dies doch keine Regelblutung ist, sondern eine Nichtregelblutung und so muss sie die Gebete nachholen, die sie nicht verrichtet hat.

(20) Wenn sie das Blut drei Tage lang minus z.B. eine Stunde gesehen hat, so zählt dies nicht als Regelblutung, da eine Stunde vom dritten Tag fehlt und es ist nicht möglich diese Stunde von einem Tag drauf dazu zu rechnen, da das Blut dann keine drei Tag nacheinander angedauert hat. Das heißt es muss auf die genaue Uhrzeit geachtet werden.

(21) Das Andauern der Tage hintereinander muss nach dem dritten Tag nicht mehr eintreten. Das heißt jedes Blut, dass sie nach dem dritten Tag bis zum zehnten Tag sieht, wird dann als Regelblutung angesehen. Und die Tage dazwischen, an denen kein Blut gesehen wurde, wird ebenfalls als Regelblutung angesehen. (Zum Beispiel: es wird am 1., 2. und 3. Tag Blut gesehen. Am 4. und 5. Tag sieht die Frau kein Blut mehr, aber am 6. und 7. Tag sieht sie erneut Blut. All diese Tage bis hin zum 10. Tag werden als Regelblutung angesehen.)

Was nun die Dauer betrifft, in der sie kein Blut sieht, so gibt es zwei Fälle:

Erstens: Wenn sie weiß, dass das Blut innerhalb der 10-Tagesgrenze nochmal austreten wird, so muss sie die Urteile der Regelblutung einhalten.

Zweitens: Wenn sie nicht weiß, ob noch Blut austreten wird oder nicht innerhalb der 10-Tagesgrenze, so muss sie die Vollkörperreinigung (ghusl) vollziehen und die Taten der Reinen vollziehen, d.h. ganz normal beten und fasten. Und wenn das Blut dann erneut austritt, so erfährt sie dadurch, dass diese blutungsfreie Zeit doch zur Regelblutung gezählt hat und wenn dies im Monat Ramadan war, so muss sie diese Fastentage nachholen.

Fünftens: Zwei Regelblutungen dürfen nicht zur selben Zeit sein

(22) Es wird vorausgesetzt, dass während der Regelblutung keine andere Regelblutung stattfindet. Wenn dies passiert, so gibt es dazu detaillierte Urteile, welche inshaAllah später noch erwähnt werden.

(23) Die Mindestdauer der Regelblutung beträgt drei Tage und dazwischen liegen zwei Nächte. Wenn der Blutfluss weniger als drei Tage andauert, so wird es nicht als Regelblutung angesehen, sondern als Nichtregelblutung.

(24) Die Höchstdauer der Regelblutung beträgt zehn Tage und dazwischen liegen neun Nächte und alles was über die zehn Tage hinaus geht wird nicht als Regelblutung angesehen.

___________________________________

[1] Imam Khamenei: Dass mit 50 Jahren bei einer nicht-Quray'shiyyah die Wechseljahre eintreten, ist ein bedenklicher Punkt, daher darf nicht die Vorsichtsmaßnahme (ihtiyat) unterlassen werden, die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss, zu unterlassen (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und die Taten, die eine Frau mit Nichtregelblutung verrichten muss, zu verrichten (z.B. normal beten und fasten usw.) bis zum 60. Lebensjahr. Und sie darf auch zu einem anderen Marja' in dieser Angelegenheit wechseln, der es als Regelblutung bis zum 60. Lebensjahr ansieht.

Sayyed Sistani: Die Wechseljahre treten erst mit 60 Jahren ein und es ist eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme für eine nicht-Quray'shiyyah zwischen dem 50. und 60 Lebensjahr die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss, zu unterlassen (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und die Taten, die eine Frau mit Nichtregelblutung verrichten muss, zu verrichten (z.B. normal beten und fasten usw.).
[2] Imam Khamenei: Das was die Frau während ihrer Schwangerschaft an Blut sieht, wenn es die Eigenschaften und Bedingungen der Regelblutung aufweist oder es an den Tagen ihrer Periode ist und drei Tage lang andauert auch wenn nur im inneren (der Scheide) ist, so zählt dies als Regelblutung, ansonsten zählt es als Nichtregelblutung.

[3] Imam Khamenei (H): "Es ist nicht auszudenken, dass es erlaubt sein könnte das Blut in dem Fall austreten zu lassen und sei es durch eine Behandlung und die Urteile der Regelblutung dann durchzuführen."
[4] Imam Khamenei (H): "Das Blut, bei dem sie zweifelt, ob es Blut aus der Gebärmutter ist, bei dem geht sie speziell von der großen Reinheit (tahara min al-hadath) aus (d.h. sie muss keine Vollkörperreinigung vollziehen)."

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Die Urteile der Regelblutung (al-hayd) (Teil 2)

Übersicht:
Die Mindestdauer der Regelblutfreien Zeit (al-tuhr):
Die Unfähigkeit zur Unterscheidung zwischen der Regelblutung und einer inneren Blutung:
Die verschiedenen Arten der Regelblutungen:

Die Frauen mit einer regelmäßigen Periode werden eingeteilt in:
Definition der regelmäßigen Periodendauer und dem regelmäßigen Periodenbeginn:
Definition der regelmäßigen Periodendauer:
Definition des regelmäßigen Periodenbeginns:
Die Frauen ohne eine regelmäßige Periode werden eingeteilt in:
Bedingungen damit eine Periode festgelegt wird:
Wechsel der regelmäßigen Periode:
Der Beginn des Blutaustritts:
Der Beginn des Blutaustritts bei einer Frau mit einem regelmäßigen Periodenbeginn:
Der Beginn des Blutaustritts bei einer Frau mit einer unregelmäßigen oder chaotischen Periode:

Die Mindestdauer der Regelblutfreien Zeit (al-tuhr):

(25) Die Mindestdauer der Regelblutfreien Zeit (al-tuhr) beträgt zehn Tage und es ist nicht möglich, dass eine Frau zwei Regelblutungen hat, wenn dazwischen nicht mindestens zehn Tage lagen.

(26) Genau so wie die regelblutfreie Zeit (al-tuhr) in dem Zeitraum liegen kann, in der die Frau überhaupt kein Blut sieht (al-naqa'), so kann sie auch in der Zeit der Nichtregelblutung (al-istihada) liegen. Und jedes Blut, das zwischen zwei Regelblutungen vor den zehn Tagen gesehen wird, wird als Nichtregelblutung angesehen.

Die Unfähigkeit zur Unterscheidung zwischen der Regelblutung und einer inneren Blutung:

(27) Wenn man die Regelblutung nicht von einer inneren Blutung unterscheiden kann, so muss dies geprüft werden, indem ein Wattebausch in die Scheide eingeführt und wieder herausgenommen wird. Wenn das Blut dann auf dem Wattebausch auf der linken Seite zu sehen ist, so wird dies als Regelblutung angesehen, ansonsten als innere Blutung. Und wenn es nicht möglich ist dies zu überprüfen, so handelt sie gemäß der vorherigen Lage, im Falle eines Zweifels und im Falle einer Ungewissheit über die vorherige Lage unterlässt sie die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und verrichtet die Taten, die eine reine Frau verrichten muss (d.h. beten und fasten).

Die verschiedenen Arten der Regelblutungen:

(28) Es gibt zwei Arten von Frauen, die eine Regelblutung bekommen:

1. Eine Frau mit einer regelmäßigen Periode (dhat 'aadah)
2. Eine Frau ohne eine regelmäßige Periode (ghayr dhat 'aadah)

Die Frauen mit einer regelmäßigen Periode werden eingeteilt in:

(29) 1. Eine Frau mit einer regelmäßigen Periodendauer und einem regelmäßigen Periodenbeginn (dhaat 'aadah 'adadiyyah wa waqtiyyah)
2. Eine Frau mit einer regelmäßigen Periodendauer (dhaat 'aadah 'adadiyyah)
3. Eine Frau mit einem regelmäßigen Periodenbeginn (dhaat 'aadah waqtiyyah)

Definition der regelmäßigen Periodendauer und dem regelmäßigen Periodenbeginn:

(30) Hiermit ist die Frau gemeint, welche zweimal aufeinanderfolgend mit derselben Dauer und zum selben Monatsbeginn Blut gesehen hat. Zum Beispiel, sieht die Frau regelmäßig am 1. Tag des Monats fünf Tage lang Blut. Das heißt sie sieht am 1.1. bis zum 5.1. Blut und dann vom 1.2. bis zum 5.2. Blut usw.

Definition der regelmäßigen Periodendauer:

(31) Hiermit ist die Frau gemeint, welche zweimal aufeinanderfolgend mit derselben Dauer Blut gesehen hat. Zum Beispiel sieht die Frau jeden Monat fünf Tage Blut, jedoch nicht immer am selben Datum. D.h. einmal am 1.1. bis zum 5.1 und dann von 8.1. bis zum 13.1. usw.

Definition des regelmäßigen Periodenbeginns:

(32) Hiermit ist die Frau gemeint, welche zweimal aufeinanderfolgend zum selben Monatsbeginn Blut gesehen hat. Zum Beispiel sieht die Frau am 1. Tag des Monats Blut aber nicht immer mit derselben Dauer bzw. Anzahl der Tage. D.h. sie sieht einmal am 1.1. bis zum 5.1. Blut und dann vom 1.1. bis zum 7.1. Blut usw.

Die Frauen ohne eine regelmäßige Periode werden eingeteilt in:

(33) 1. Anfänger (al-mubtadi'a): damit ist jene gemeint, bei der zum ersten Mal in ihrem Leben Blut austritt.

(34) 2. Eine Frau mit einer unregelmäßigen Periode (al-mudtariba): damit ist jene gemeint, die eine unregelmäßige Periode hat und immer zu einem anderen Zeitpunkt und mit einer anderen Dauer Blut sieht.

(35) 3. Eine vergessliche Frau (al-naasiyah): damit ist jene gemeint, die eine Periode hat, sie aber vergessen hat.

Bedingungen damit eine Periode festgelegt wird:

(36) Damit eine Periode festgelegt wird, muss die Dauer und/oder das Datum des Periodenbeginns übereinstimmen. Das heißt, wenn die Frau z.B. im ersten Monat fünf Tage lang ihre Periode hatte und im nächsten Monat ihre Periode nur 4,5 Tage lang war, dann kann somit keine regelmäßige Periodendauer festgelegt werden und somit auch nicht nach dessen Reglungen gehandelt werden.

Wechsel der regelmäßigen Periode:

(37) Die regelmäßige Periode vergeht nicht, wenn die Frau einmal zu einem anderen Datum oder mit einer anderen Dauer Blut sieht. Allerdings, wenn sie zweimal hintereinander Blut zu einem anderen Datum oder mit einer anderen Dauer sieht, als ihre eigentliche Periode haben müsste, so vergeht ihre ursprüngliche Periode und sie muss von nun an nach der zweiten Periode gehen.

(38) Die regelmäßige Periode verschwindet komplett und die Frau wird zu einer Frau mit einer unregelmäßigen Periode (mudtariba), wenn sie dreimal hintereinander verschiedene Perioden mit verschiedenen Daten und Dauer hat.

Jedoch wenn sie nur zweimal hintereinander eine unregelmäßige Periode hatte, so muss sie aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (ahwat wujuban) heraus die Urteile einer Frau mit einer regelmäßigen Periode und der Frau mit einer unregelmäßigen Periode beachten. Das einmalige Sehen von Blut außerhalb ihrer eigentlichen Periode schadet nicht ihrer regelmäßigen Periode.

Der Beginn des Blutaustritts:

(39) Wenn Blut austritt, so gibt es hier zwei Fälle:

Erstens: Die Frau, bei der Blut austritt, hat eine regelmäßige Periodendauer.

Zweitens: Die Frau, bei der Blut austritt, hat eine unregelmäßige Periodendauer.

Der Beginn des Blutaustritts bei einer Frau mit einem regelmäßigen Periodenbeginn:

(40) Eine Frau mit einem regelmäßigen Periodenbeginn - unabhängig von der regelmäßigen Periodendauer - geht von einer Regelblutung aus, sobald sie Blut innerhalb ihres Zyklus' sieht und unterlässt somit die Gottesdienste, unabhängig davon, ob das Blut die Eigenschaften der Regelblutung aufweist oder nicht. Und ebenso geht sie von der Regelblutung aus, wenn sie das Blut vor oder nach der Periode, wenn es nur ein-zwei Tage Unterschied sind oder man das als Verspätung oder zu früh kommen der Periode ansehen kann.[1] Wenn das Blut jedoch vor Vollendung der drei Tage unterbrochen wird, so wird es als Nichtregelblutung angesehen.

Der Beginn des Blutaustritts bei einer Frau mit einer unregelmäßigen oder chaotischen Periode:

(41) Wenn Blut von einer Frau mit unregelmäßigen Periode oder von einer Frau mit regelmäßiger Periodenbeginn, allerdings zum falschen Zeitpunkt und zwar nicht zum Zeitpunkt ihrer eigentlichen Periode, auftritt, so gibt es zwei Fälle:

Erstens: Wenn sie das Blut mit den Eigenschaften der Regelblutung sieht, so geht sie davon aus, dass es die Regelblutung ist
Zweitens: Wenn sie das Blut mit den Eigenschaften der Nichtregelblutung sieht, so gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:


Erstens: Wenn sie weiß, dass es drei Tage andauern wird, so geht sie davon aus, dass ihre Regelblutung begonnen hat, sobald sie Blut sieht.

Zweitens: Bei Unwissenheit, unterlässt sie die Taten, welche eine Frau mit Regelblutung unterlassen muss (wie z.B. die Schrift des Qurans anfassen, in die Moschee gehen usw.) und verrichtet die Taten, die eine Frau mit Nichtregelblutung verrichten muss (z.B. normal beten und fasten usw.). Wenn nun die Blutung drei Tage lang andauert, so geht sie davon aus, dass dies ihre Regelblutung ist und wenn der Blutfluss nach dem dritten Tag andauert bis hin zum zehnten Tag so sieht sie das alles ebenfalls als Regelblutung an.

___________________________________
[1] Imam Khamenei (H): Die Beurteilung ob sich die Periode (lediglich) verspätet oder zu früh gekommen ist bei einer Frau mit einem regelmäßigen Periodenbeginn, ist der Beurteilung der Frau selbst überlassen, welche sich nach dem Brauch ('Urf) richtet, demnach sind vier Tage z.B. nach dem Brauch als zu früh kommen der Periode angesehen.

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