libnaniye Geschrieben 9. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 Salam liebe Geschwister (vorneweg möchte ich nicht entschuldigen, falls es so einen thread schon gibt, habe aber bei der suche nichts finden können :/ ) Wie aus dem Titel vielleicht schon ersichtlich ist, habe ich mich gefragt, ob bei einer islamischen Eheschließung (also KatbKitab) im Ausland eine Meldepflicht bei den deutschen Behörden vorliegt. Folgendes: Libanesin mit deutscher Staatsangehörigkeit lebt in Deutschland und heiratet/Katb Kitab im Libanon. Kulturell gesehen ist das eher die Verlobungsphase, womit also die "Hochzeit in Weiß" noch NICHT stattgefunden hat. (islamisch gesehen ist man jedoch vor Allah natürlich verheiratet.) Wenn sie jetzt ohne Verlobten (isl. Ehemann) nach Deutschland zurückkehrt muss sie diese Änderung den Behörden mitteilen? (für sie hat sich nichts geändert und lebt bis zur "Hochzeit in weiß" noch bei den Eltern, und erst danach würde sie zu ihrem "dann" Ehemann ziehen. ) PS: Sie hat nicht vor den Verlobten/ bzw. Ehemann nach Deutschland zu holen, da dieser selbst seinen regulären Wohnsitz außerhalb Libanons hat. Muss sie jetzt bei ihrer Rückkehr nach Deutschland irgend einer staatlichen Anstalt irgend etwas bezüglich der Islamischen Eheschließung mitteilen? Ist man überhaupt in Deutschland VERPFLICHTET eine Ehe zu melden? Vielen Dank im voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 10. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 10. Mai 2015 Salam Wenn die Ehe im Libanon gemeldet ist,ist man denke ich verpflichtet,dies in Deutschland anzumelden. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
libnaniye Geschrieben 10. Mai 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Mai 2015 salam .. vielen dank, Schwester mittlerweile bin ich auf folgendes gestoßen...auf der Seite des Auswärtigen Amt steht folgendes über die Legalisierung der im Ausland geschlossenen ehe. "Eine Registrierung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen." http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/06-Registrierung.html?nn=332718 wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sahra95 Geschrieben 10. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 10. Mai 2015 Salam Schwester , Ja ist Richtig was da steht . Man ist nicht verpflichtet du kannst aber musst nicht. Da du nicht hier leben wirst ist es nicht Pflicht So etwas zu melden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 10. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 10. Mai 2015 Salam Muss man nicht bei,egal welche Anträge man ausfüllt den Familienstand angeben? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
haidi Geschrieben 20. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 20. Mai 2015 Wenn du es nicht anmeldest bist in deutschland auch nicht verheiratet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ceresin Geschrieben 21. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2015 Salam Das hat niemanden was anzugehen, wann und wo man geheiratet hat. Solange du es nicht möchtest, musst du gar nichts angeben. Auch in irgendwelchen Anträgen nicht. Die Ehe hier eintragen zu lassen ist umständlich und kompliziert, das würde ich mir kein zweites Mal antun. Die verlangen eine Menge Dokumente dafür, die nur mit dem Legalisierungsstempel der deutschen Botschaft in Beirut anerkannt werden. Vorher natürlich übersetzt und notariell beglaubigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
friedensfreund Geschrieben 21. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2015 Salam alaikum, Mann könnte doch dann in Deutschland einfach nochmal standesamtlich heiraten, dann hat man nicht so viel Papierkram, oder? Wassalam Fatima Özoguz reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 21. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2015 Salam Das wann und wo man geheiratet hat niemanden was anzugehen hat,ist klar. Wenn man aber,bei z.b einem Wohngeldantrag nach dem Familienstand gefragt wird,muss man schon angeben das man verheiratet ist. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ceresin Geschrieben 25. Mai 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. Mai 2015 Salam Nein, solange man die Ehe hier nicht eingetragen hat (und das bedarf einiges an Dokumenten), gilt man auch nicht als verheiratet. Man kann es zwar angeben, aber was hier beim Standesamt nicht eingetragen ist, gilt auch nicht. Aber sobald man hier dann heiraten möchte, gilt der Termin der islamisch schon in Libanon eingetragenen Ehe. Dann muss man eben nur noch die Dokumente vorlegen. Neu heiraten ginge nicht, das wäre rechtlich gesehen nicht möglich. Und anhand der Zivilregisterauszüge der Personen schon erkennbar, dass diese verheiratet sind. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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