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Und wieder ein Berufsverbot für eine Muslima!


Fatima Özoguz

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Fatima Özoguz

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Die Jurastudentin (und Bloggerin) Betül Ulusoy darf ihr Referendariat nicht antreten, weil sie Hijab trägt.

 

http://nr.news-republic.com/Web/ArticleWeb.aspx?regionid=9&articleid=42827245

 

Aber es zeigt auch, dass es nichts bringt, den Islamfeinden irgendwie argumentativ "aus emanzipatorischen Gründen" entgegenzutreten. Warum muss sie überhaupt begründen, warum sie das Kopftuch trägt? Wäre irgendeine Begründung für die Islam- und Hijabgegner denn akzeptabel?

 

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

...kann mir bitte jemand eine Tischplatte hinhalten wo ich meinen Kopf draufschlagen kann? Manchmal fühlt man sich total an der Nase herumgeführt, wenn man sich reinhängt, und dann einen solchen Schlag ins Gesicht bekommt. Eigentlich sit dies doch nur der Beweis dass sämtliche islamische Dachverbände, so weh es tut, ganz tief am schlafen sind.

Wsalam,Mahdi

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was sollen denn die Dachverbände da machen? Deren Handlungsspielraum ist begrenzt.

 

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Salam Alaikum,

wie wäre es mit IRGENDWAS, außer ab und zu irgendwelche sinnlosen "Stellungnahmen" zu veröffentlichen, die niemanden interessieren.

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

verzeiht falls es so negativ erschien, aber ich erinnere mich nicht dass der ZMD, DITIB oder sonst irgendein Dachverband jemals etwas in diesen "Einzelfällen" erreicht hätte, Letztendlich bedeutet das nämlich für die Behörden und Gerichte, dass sie uns mit einem Schlag ruinieren und wir es mit uns machen lassen.

 

Was ich mich frage, ist ob diese Schwester ihren Beruf hätte ausüben können, wenn sie ihr Hijab anders begründet hätte. Emanzipation ist einfach kein Grund- man muss gut argumentieren können und Gesetzeslücken kennne. Immerhin darf eine Christin auch nicht wegen ihres Kreuzes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Und wenn ich mich richtig erinnere wurde grade erst ein Kopftuchverbot für Lehrer gekippt- also stimmt hier in diesem Land irgendwas nicht- die akzeptieren ihre eigenen Gesetze anscheinend nicht..

 

Wsalam,Mahdi

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Fatima Özoguz

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das galt soweit ich weiß nur für Lehrerinnen, aber ich weiß nicht, ob das für den gesamten Öffentlichen Dienst gelten sollte.

Hätte sie es religiös begründet, hätten sie es auch nicht akzeptiert, glaube ich.

 

Auf jeden Fall ist das bestimmt kein Einzelfall. Aber der Weg durch die Instanzen kann sie mitunter lohnen. Hier in Bremen wurde einer Referendarin auf Lehramt das Referendariat mit Kopftuch ebenfalls verweigert. Sie klagte und gewann, denn sonst wären all die Jahre mit Studium vorher umsonst gewesen. Ich wünsche Schw. Betül viel Standhaftigkeit. So wie ich sie bisher gelesen habe, lässt sie sich so schnell nicht unterkriegen.

 

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As Salamu aleikum,

 

hmm ich habe etwas Probleme, zu interpretieren, dass ihr ein Berufsverbot erteilt wurde. Sie sagte, es wäre wie ein Berufsverbot, nicht, dass es eins ist.

Als noch das Verbot für kopftuchtragende Lehrerinnen galt, durfte sie trotzdem ihr Referendariat machen. Das war also vom Verbot nicht betroffen. Erst wenn sie in den Staatsdienst gehoben werden sollte, griff das Verbot.

 

Ich finde, Sr. Betül sollte das einklagen. Das ist eine klare Ungerechtigkeit. Man muss ein Zeichen setzen. Sie ist ja auch nicht die erste angehende Anwältin mit Kopftuch.

Und dass sie sagt, dass sie das aus emanzipatorischen Gründen trägt, ist schon wichtig. Denn es heißt, dass eine Neutralität gewährt werden muss. Wenn sie da mit einer religiösen Begründung kommt, dann ist das nicht mehr neutral. Emanzipatorische Gründe sind viel nachvollziehbarer.

 

wassalam

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Fatima Özoguz

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man kann es nennen wie man will, wenn einer kopftuchtragenden Muslima verwehrt wird, damit tätig zu sein, läuft das doch faktisch auf ein Berufsverbot hinaus, wenn auch nicht im streng juristischen Sinne. Sie bräuchte ja "nur" ihr Kopftuch abzunehmen, und schon sind alle Probleme, wenigstens mit den Behörden, gelöst.

Da das für eine gläubige Muslima wie Betül aber gar nicht in Frage kommt, ist es praktisch eben doch ein Berufsverbot.

 

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Fatima Özoguz

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Allerdings darf sie dort nur solche Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie den Bürgern nicht in hoheitlicher Funktion gegenübertritt.

 

 

was heißt das genau? Dass sie nur im Keller Akten sortieren darf?

 

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Selbst wenn es so gewesen sein sollte, so ging es bei der Vorgehensweise um eine prinzipielle Fragestellung. Wenn Frauen mit Kopftuch systematisch am Grundrecht der freien Berufswahl gehindert werden, dann ist Kreativität gefragt, um sich für dieses Recht einzusetzen.

 

Eher scheint diese Nachricht nun ein Manöver zu sein, um von der eigentlichen Problematik der Unterdrückung von Frauen mit Kopftuch abzulenken. Deshalb hat die Schwester recht, wenn sie diese Art und Weise als "albern" bezeichnet.

 

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Wie kommst du darauf, dass Deutschland ein laizistischer Staat ist?

 

Im GG gibt es zahlreiche Punkte, die gegen eine Einschränkung des Kopftuchs sprechen:

 

Artikel 3.3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Art 4.1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

 

Art 4.2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 

Art 12.1 Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

 

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#bismillah#

Salam,

 

unter dem Gesichtspunkt, dass Deutschland ein Staat ist, der Religionsfreiheit verspricht, ist dieser Sachverhalt natürlich negativ zu bewerten. Allerdings ist das Grundgesetz nicht nur damit abgewickelt, dass jedes Individuum seine Religion ausleben darf. Genauso gibt es Gesetze, die die öffentliche Arbeit regeln. So gesehen gibt es in Deutschland nur eine eingeschränkte Religionsfreiheit. Und unter diesem Gesichtspunkt kann ich das Ablehnen des Kopftuches nicht negativ bewerten. Wenn im Grundgesetz nun mal geregelt ist, dass den Arbeitern öffentlicher Behörden religiöse Symbole verwehrt sind, kann ich das nicht kritisieren. Wenn es etwas zu kritisieren gibt, dann generell solch eine Regelung, und nicht nur explizit auf die Muslime bezogen.

 

Wieso ist es überhaupt verboten, dass Arbeiter öffentlicher Behörden religiöse Symbole tragen? Weil sie sozusagen den Staat vertreten und der Staat eine neutrale Position einnehmen muss?

 

Viele argumentieren ja damit, dass das Kopftuch nicht nur ein religiöses Symbol ist, sondern zeigen soll, dass wir die Werte der Gesellschaft nicht akzeptieren, die die Frauen als "S**-Symbol" darstellen. Allerdings erkennen nur die Muslime die zwei Seiten des Hijabs. Für die nicht-muslimische Welt ist das unverständlich.

 

salam

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