shiaafg Geschrieben 18. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2015 Salam meine Geschwister, Ich weiß das es dieses Thema bereits gab, dennoch bin ich unsicher in meinem Verhalten. Ich habe eine Allergie die besonders im Sommer sehr aktiv wird. (Pollen, Gräser usw.) dadurch läuft meine Nase an manchen Tagen permanent. Es Bildet auch schleim. Ich hätte gedacht da es vom eigenen körper kommt ist es nicht schlimm wenn ich dieses Schlucke. Habe aber hier gelesen das dadurch das Fasten bricht. Was kann ich tun? Ich kann schlecht die ganze zeit spucken weil ich sonst jede Minute spucken müsste. Auch durchs ausschniefen wird's nicht besser. :\ Ich danke im vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 18. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2015 wa alaykum salam, Soweit ich weiss musst du es nur dann ausspucken wenn der Schleim in den Mund kommt, solange es im Rachenbereich bleibt, kannst du es schluchen, aber ev. suchen wir lieber nach einer Fatwa. Welchem Marja folgst du? Fi Amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 18. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2015 Salam alaykum das wäre jetzt von Imam Khamenei: F. 818:Als ich verschnupft war, hat sich in meinem Mund etwas Schleim angesammelt, und anstatt es nach außen zu spucken habe ich diesen (Schleim) verschluckt. Ist mein Fasten gültigA: Es fällt für Sie nichts (zusätzliches) bezüglich Ihres Fastens an für das Schlucken des Gaumen- und Nasenschleims, obwohl als Vorsichtsmaßnahme dieses Fasten nachzuholen ist, sofern das (Verschlucken) von diesem (Schleim) nach der Erreichung des Mundraumes erfolgte. http://islam-pure.de..._zum_fasten.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 18. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2015 Salam, ich will nur darauf hinweisen, dass es zwei verschiedene Sachverhalte sind. Wenn der Schleim im rachen bleibt und geschlcukt wird, wird das Fasten nicht gebrochen. Wenn aber der Schleim in den Mund kommt (uind auch alles Andere- z.B. Essen oder erbrochenes, und man es dann eben nicht ausspuckt sondern unterschluckt, dann ist das Fasten gebrochen) In der Fatwa geht es bewusst um den Fall dass es jemandem passiert ist, dass der Schleim in den Mund gekommen ist. Von im Rachen bleiben und garnicht erst hochkommen war dort nicht die Rede. Also nicht dass jezt jemand denkt er müsse nachfasten, obwohl sein Schleim ja garnicht hochgekommen ist. Wsalam,Mahdi Moallaqa reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiaafg Geschrieben 18. Juni 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2015 Ich danke euch Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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