Bint al-Zahraa Geschrieben 3. April 2016 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2016 As-salam alaikum, wenn man in einem Monat Ramadan mehrere Tage unabsichtlich nicht fastet, müsste man die eigentlich nur nachholen ohne eine Sühne dafür zu zahlen. Was ist aber, wenn man diese Tage über Jahre hinausverzägert hat, dann muss man diese Tage nachfasten + eine Sühne für die Verzögerung zahlen, stimmts? Und nun meine Frage: Wie hoch wäre die Sühne und kann man das Geld dafür in einer Dose, die für Befürftige gedacht ist, reinlegen? Oder muss man die einem Bedürftigen in die Hand geben? Ich bitte um eine schnelle Antwort. Vielen Dank, wa salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Salam. Kaffarah (Sühneleistung) kannst du nicht einfach in die Spendendose legen. Es hat spezielle Regeln weil es keine freiwillige Spende ist wie Sadaqa. Ich kenne es so dass man es an den eigenen Marja abgeben muss. Beziehungsweise frage bei deinem Marja nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Wenn du mit unabsichtlich meinst dass zB durch Periode o.ä. entschuldigt bist, dann muss man es nachholen bevor der nächste Ramadan beginnt. Holt man es nicht in dieser Zeit nach, ist man verpflichtet zusätzlich zum nachholen eine Sühneleistung zu zahlen. Diese beträgt pro Tag 750 g Grundnahrungsmittel (zB Reis, Mehl). Das kannst du dir dann selber ausrechnen und in Geldform bezahlen an deinen Marja. Hattest du keine islamische Entschuldigung dein Fasten in Ramadan zu unterbrechen, dann sind die Sühneleistungen viel viel höher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawra2 Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Salam, Also wo muss man es konkret dann geben?. Ich reise jetzt nicht nach Iran um es den Marja3 persöhnlich zu geben. Wen muss man das dann geben? wa sallam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Umm Hassan Geschrieben 26. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Mai 2016 Soweit ich weiss kann man die Sühnezahlung bei einem bekannten Gelehrten abgeben. Am besten einfach in einer Moschee an deinem Wohnort nachfragen und angeben, dass du Kaffarah leisten möchtest. Im IZH in Hamburg habe ich am Ramadan-Eid eine extra aufgestellte Box hierfür gesehen, in die man seine Kaffarah einwerfen kann. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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