Martin-Skorpion Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Hallo, Artigerweise in einem eigenen Thread (aber durch Stichworte als Thradtitel weiß man grob was ich hier fragen würd). Aktuell kann ich kein Arabisch lernen (hab mich heiser gesprochen im Job). In Zusammenhang mit meiner Medizin ist mir die Frage aufgekommen. Für Muslime gilt es als haram / Verbrechen / Vergehen Alkohol zu konsumieren. Gilt dies auch für Medizin? Mich betrifft es aktuell zwar nicht. Allerdings war auch ich überrascht, dass meine Medizin die dafür sorgt, dass ich bis Dienstag wieder arbeitsfähig werde, mit 26% Alkohol zur Buche schlägt. Daher die Frage: Ist es Muslimen erlaubt, alkoholhaltige Medizin zu konsumieren? Die Zweite Frage hat eher mit dem nahenden Ramadan zu tun. Ich bin zwar noch nicht sehr bewandert, aber ausgehend davon, dass ich als Gast zum Fastenbrechen (auch Zuckerfest glaub ich genannt) eingeladen wurde, kann ich in etwa erahnen wann der Ramadan startet und endet. Die Einladung bezieht sich auf den 6. Juli (sei der mittlere von drei Tagen des Festes) Daher die Zweite Frage: Rechne ich einigermaßen richtig, dass ich den Ramadan 2016 auf den Zeitraum vom 5./6. Juni bis 4. Juli 2016 einschätze? Hierzu gleich Frage 3: Wovon ist es abhängig, wieviele Tage der Ramadan hat? Las hier im Forum dass er mal 29 mal 30 mal nur 28 Tage habe. So die nächsten Frage, basiert auf dem Ramadan. Wenn mein Schulwissen (und Wissen aus dem Forum/Moschee ) mich nicht im Stich lässt, bedeutet Ramadan als eine der fünf Säulen einen elementaren Akt. Soweit ich ebenso weiß, sind lediglich hart arbeitende Schwangere und Kinder sowie Kranke von der "heiligen Pflicht" ausgenommen, korrekt? Jetzt ist die Frage, wie würde sich in dem Zusammenhang Medizin einordnen oder Hilfsmittel. Ich sehe das im Call Center wo ich tätig bin. Die Muslimas (ist das die korrekte Mehrzahl) nutzen meist Isla Moos oder nen Glas Wasser um zwischen den zahlreichen Calls ihre Stimme zu behalten. Aber soweit ich weiß, sollten Muslime auch Medizin wenn möglich auf Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang legen. Wer das nicht kann, gilt demnach bereits als krank und nicht Teil vom Fasten... Daher die Frage: Ist es während des Ramadans erlaubt (nicht für Genuss oder Ernährung), arbeitsnotwendige Medizin einzunehmen oder ist man mit der Notwendigkeit dieser bereits Fasten-unwürdig? Was machen Muslime, welche nicht Fasten im Gegenzug? Diverse Fragen Ich danke im Vorraus Liebe Grüße Martin PS: auch wenn ich aktuell nicht sprechen kann, ich geh nun die zweite Sure abschreiben - zumindest die ersten 1-2 Seiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 As Salamu aleikum, guter Titel Zuerst gute Besserung. Zur ersten Frage: Wenn es keine alternative alkoholfreie Medizin für die Krankheit gibt, dann kann man auch die alkoholische nehmen. Aber das ist, Gott sei Dank, weniger der Fall, dass es nur die alkoholische Medizin gibt. Zweite/Dritte Frage: Das Fastenbrechen ist dann, wenn am Ende des Tages das Fasten gebrochen wird. Das Fastenbrechenfest oder im Volksmund das Zuckerfest wird voraussichtlich am 6. Juli sein. Der Monat Ramadan fängt voraussichtlich am 6. Juni an. Ein islamischer Monat hat für gewöhnlich entweder 29 oder 30 Tage. Vierte Frage: Es sind alle vom Fasten ausgenommen, die einen Schaden vom Fasten befürchten bzw. erhalten. Kinder sind sowieso zu keinem Dienst verpflichtet. Wenn Schwangere und Stillende einen Schaden befürchten, bei Letzterer dass die Milch bspw. versiegt, dann müssen sie nicht fasten. Wenn jemand Medizin während des Fastens einnehmen muss, erfüllt er nicht mehr die Bedingungen des Fastens und ist befreit. Und er muss es wieder nachholen, sobald es ihm besser geht. Wenn er es jedoch nicht vor dem nächsten Monat Ramadan schafft, die versäumten Tage nachzufasten, muss (und auch andere Erwachsene, die nicht fasten können) im Gegenzug für jeden versäumten Tag einen Armen speisen bzw. 750 gr Essen an Arme geben. Viele rechnen das in Mehl um, aber ich finde das etwas unpassend. Was soll ein Armer lediglich mit einer Tüte Mehl? Man kann auch in islamischen Ländern einige beauftragen, denen man Geld gibt und dann Essen an die Arme verteilen. wassalam Nisaa Shia und belkis reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Salam @Jasmina.Das Geld muss also nicht dem marja' gegeben werden,wie bspw.khums? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 As Salamu aleikum, nein, liebe Belkis. wassalam belkis reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hana2017 Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 Der Prophet . sprach: ,,Jemand, der sich mit etwas Verbotenem behandelt, den erlöst Gott nicht." (Kanz-ul-Ummal, Band 10, Seite 52) Eines erkrankte eine der Töchter von Umm Salama. Man goss in einen Krug Wein für sie ein. Der Prophet s. hat dies gesehen und hat diejenigen (die den Wein eingegossen haben ) gefragt: ,,Was ist dies?" Umm Salama hat es ihm erklärt. Der Prophet s. sprach: ,,Gott gibt dem Heilmittel, das Verbotenes enthält keine Heilung." (Madschma az-Zuad, Band 5, Seite 140) Tariq ibn Suid Dscha´fi hat den Prophet s. zum Wein befragt und dieser hat ihn verboten. Er (Tariq) sagte: ,,Man stellt ihn nur als Medizin her." Der Prophet sprach: ,,Dies ist keine Medizin, sondern er ist selbst eine Krankheit." (Kanz-ul-Ummal, Band 5, Seite 510) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 22. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2016 As Salamu aleikum, Salam2016: Im Quran heißt es selbst, dass im Alkohol bzw. im Berauschenden Nutzen liegt, nur ist sein Schaden größer als sein Nutzen, und daher verboten. Bei vielen oder den meisten Medikamenten ist Alkohol auch nicht das heilende Mittel, sondern nur ein Konservierungsstoff oder wird als Auszugsmittel benutzt. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin-Skorpion Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Ah Eine Frage zum "Ausgleich" des Fastens - da es sich auf die Frage meinerseits und die Antwort bezieht ist es hoffentlich gestattet in meinem eigenen Thread darauf zu antworten Du sagst je vergangenem Fastentag 750g Material an Bedürftige... wenn wir der Rechnungshalber mal von 30 Tagen Ramadan ausgehen. Wären dass 22,5 Kilo Lebensmittel an Bedürftige. Würde man während des Ramadans eine entsprechende Menge zb an die örtliche Tafel spenden (und damit geh ich nicht von 22,5kg mehl aus - damit macht man sichs echt zu leicht). Würde dies dem Wohle der Spende entsprechen - oder sind mit Bedürftigen ausschließlich bedürftige Muslime gemeint? Mein mich zu entsinnen dass laut Allah prinzipiell jeder Mensch Muslim ist nur sich ggf auf Irrwegen verirrt. Oder hab ich das Mißverstanden? Liebe Grüße Hey ich kann wieder sprechen - heut gehts an ein wichtiges Kapitel - Farben, Fragen und Zahlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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