Hamudi1990 Geschrieben 31. Mai 2016 Melden Teilen Geschrieben 31. Mai 2016 Salam liebe Geschwister, ich weiß das Thema ist schon richtig oft erwähnt worden hier im Forum und auch privat, aber es gibt Sachen die ich einfach verstehen will und eine Erklärung für haben will, am liebsten mit Fatwas als Bestätigung oder so. Also es geht darum: Eine Zeitehe ist ja bekanntlich erlaubt (woran ich auch absolut glaube) aber unter bestimmten Vorraussetzungen: 1. Sie muss einer Buchreligion angehören 2. Sie darf keine Jungfrau mehr sein 3. Wenn Sie noch Jungfrau ist, dann nur mit Erlaubnis des Vaters An sich ist für mich alles plausibel und macht Sinn. Allerdings geht es mir hauptsächlich um den zweiten Punkt. Jeder der eine Zeitehe eingeht macht es in der Regel nur, weil das Mädchen keine Jungfrau mehr ist, aber meine Frage ist in diesem Fall, was bedeutet Jungfrau? Nicht der Begriff an sich, das ist mir schon klar, sondern was bedeutet die Jungfrau im islamischen Sinne? Wenn eine Frau Zina mit einem anderen Mann hatte, darf ich dann ganz einfach mit ihr eine Zeitehe eingehen weil Sie sogesehen jetzt keine Jungfrau mehr ist? Sprich das Mädchnen wurde durch unehelichen Verkehr entjungfert, gilt das islamich gesehen, dann auch als keine Jungfrau mehr und benötigt nicht die Erlaubnis des Vaters? Ich hoffe Ihr versteht was ich genau meine und könnt mir das ein bisschen erklären. Mein Marjaa ist Sayyed Ali Chamenai. Wassalam Saluton reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 2. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2016 As Salamu aleikum, schau mal hier: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/51433-frage-zu-2-fatwas/?p=411619 wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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