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Konkubinen haben erlaubt?


the1lara

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Selam aleikum wa rahmatullahi wa berekatuu

Habe gerade den Artikel in wikipedia über unseren propheten mohammad saws. gelesen und da stand dass er konkubinen hätte. Ist das wirklich im Islam erlaubt, habe davon nämlich noch nie was gehört und wieso hat er mit der Christin Maria ein kind gemacht ohne sie als Frau zu nehmen?

 

Wa salam.

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IchFolgeMuhammed

wa aleykum selam wa rahmetullahi wa barakatuhu

es war damals nun mal üblich und nicht haram es ist wie mit den vier frauen kann man machen muss man aber nicht auch ist die stellung der sklaven ganz anders gewesen als man das aus heutiger sicht aus kolonialzeit kennt es war ferner nicht verboten mit ihnen sex zu haben, nur konkubinen der begriff ist etwas unpassend denn diese werden ja als reine sex sklavinnen gesehen aber das ist es eigentlich nicht es ist zwar erlaubt mit ihnen sex zu haben aber sklaven ist nochmal ein ganz eigenes thema für sich

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Assalam alaikum,

 

ich bitte alle Geschwister, sich nicht bei Wikipadia über den Islam zu informieren. Auf Wikipedia haben die Muslime keinerlei Einfluss auf die wichtigsten Beiträge über den Islam. Nur die Nichtmuslime dürfen über den Islam dort Texte verfassen.

 

Um zu sehen, welche Argumente Nichtmuslime nutzen können, sind die Artikel in Ordnung. Aber bitte erlernt vorher das Wissen dazu zuerst aus islamischen Quellen.

 

wassalam

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  • 2 Monate später...

Selam aleikum wa rahmatullahi wa berekatuu

Habe gerade den Artikel in wikipedia über unseren propheten mohammad saws. gelesen und da stand dass er konkubinen hätte. Ist das wirklich im Islam erlaubt, habe davon nämlich noch nie was gehört und wieso hat er mit der Christin Maria ein kind gemacht ohne sie als Frau zu nehmen?

 

Wa salam.

 

Nein es ist verboten. Wir leben in Deutschland. Hier zählt das Grundgesetz.

 

Salam,

 

dass es in Deutschland verboten ist, mehrere Frauen standesamtlich zu ehelichen, dürfte jedem klar sein, darum geht es hier aber nicht. Zumal es auch in Deutschland nicht verboten ist, zu mehreren Personen eine Beziehung (außerhalb des Standesamtes) einzugehen.

 

Wasalam

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Salam,

 

Nein es ist verboten. Wir leben in Deutschland. Hier zählt das Grundgesetz.

 

Nein! Es ist nicht verboten, da es hier nicht verboten ist "aussereheliche" Beziehungen zu haben. Auch eine Frau darf sich x männliche Geliebte zulegen.

 

Aaaaber: Bei Kindern. die nicht aus einer Ehe stammen, hat meistens die Mutter das alleinige Sorgerecht und der Mann Unterhaltspflichten. (Das mag zwar aus islamischer Sicht anders sein)

 

Von Seiten der Krankenkassen und Ausländerrecht gibt es Sonderregelungen, die tw. auf Unverständnis stossen. Weil diese Bestimmungen, kreativ eingesetzt, doch eine "Mehrehe" ermöglichen können.

 

Kai

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Salam,

 

Assalam alaikum,

 

ich bitte alle Geschwister, sich nicht bei Wikipadia über den Islam zu informieren. Auf Wikipedia haben die Muslime keinerlei Einfluss auf die wichtigsten Beiträge über den Islam. Nur die Nichtmuslime dürfen über den Islam dort Texte verfassen.

 

Um zu sehen, welche Argumente Nichtmuslime nutzen können, sind die Artikel in Ordnung. Aber bitte erlernt vorher das Wissen dazu zuerst aus islamischen Quellen.

 

wassalam

 

"Nur die Nichtmuslime dürfen über den Islam dort Texte verfassen." --- Das ist nicht korrekt! Muslime haben wahrscheinlich eher die Tendenz "unsachlich" zu werden, wenn es um Glaubensdinge geht. Weil: Glaube ist nicht Wissen! Wenn man z.B. über die Himmelfahrt des Propheten schreibt als ob diese wirklich passiert ist und es dadurch "Ansprüche" auf Jerusalem gibt, dann wird das aus nichtmuslimischer Sicht natürlich bestritten. Schon rein formal und nicht inhaltlich.

 

Beispielhaft kann der Artikel über Marias Himmelfahrt gelesen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mari%C3%A4_Aufnahme_in_den_Himmel

 

"Aber bitte erlernt vorher das Wissen dazu zuerst aus islamischen Quellen." --- Das Problem islamischer Quellen ist, dass diese ebenfalls subjektiv sind und die eigenen Positionen nicht hinterfragen und auch nicht hinterfragt werden sollen.

 

Der nicht "islam-erfahrene" Interessent kann doch die verschiedenen islamischen Quellen gar nicht bewerten. Gerade weil viele Gruppen ein Sendungsbewusstsein haben, starten viele Projekte und versanden irgendwann.

 

Genauso ist das mit vielen Blogs, Zustimmung wird erwartet, Kritik (auch inhaltliche, ich kritisiere z.B. öfters den Schreibstil) ist unerwünscht. so bilden sich Zirkel, einer referenziert den anderen und letztendlich weiss keiner mehr, woher die Info überhaupt herkommt.

 

Das Schöne an Wikipedia ist einerseits die Versionierung, man weiss wer was wann geändert hat und auch die jeweilige Diskussionseite ist bei Konflikten lesenswert.

 

Damit ist eine vernünftige Quellenarbeit möglich, bei vielen anderen "Quellen" jedoch leider nicht. Gerade bei strittigen oder "heiklen" Themen.

 

Kai

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Salam,

 

 

Nein! Es ist nicht verboten, da es hier nicht verboten ist "aussereheliche" Beziehungen zu haben. Auch eine Frau darf sich x männliche Geliebte zulegen.

 

Aaaaber: Bei Kindern. die nicht aus einer Ehe stammen, hat meistens die Mutter das alleinige Sorgerecht und der Mann Unterhaltspflichten. (Das mag zwar aus islamischer Sicht anders sein)

 

Von Seiten der Krankenkassen und Ausländerrecht gibt es Sonderregelungen, die tw. auf Unverständnis stossen. Weil diese Bestimmungen, kreativ eingesetzt, doch eine "Mehrehe" ermöglichen können.

 

Kai

 

Konkubinen sind keine "Geliebten". Wenn ich eine Affäre mit mehreren Frauen eingehe ist das erstens meine freie Entscheidung und die zweitens die Entscheidung der jeweiligen gleichberechtigten Frau.

 

Konkubinen sind aber Besitz, keine Personen. Sie werden angesehen wie ein Haustier. Als Sache ohne jeden freien Willen. Sowas hat in der aufgeklärten Welt nichts verloren.

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Salam,

 

Konkubinen sind aber Besitz, keine Personen. Sie werden angesehen wie ein Haustier. Als Sache ohne jeden freien Willen. Sowas hat in der aufgeklärten Welt nichts verloren.

 

Dann haben wir unterschiedliche Definitionen von Konkubine

Im gescholtenem Wikipedia steht:

 

Als Konkubinat (lateinisch concubinatus) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das Eherecht geregelt wird

 

Allerdings später:

Konkubinat im islamischen Kontext bedeutet eine formelle, aber nicht unbedingt dauerhafte sexuelle Beziehung zwischen einem Mann und seiner Sklavin

 

Kai

Bearbeitet von Saluton
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"ich bitte alle Geschwister, sich nicht bei Wikipadia über den Islam zu informieren. Auf Wikipedia haben die Muslime keinerlei Einfluss auf die wichtigsten Beiträge über den Islam. Nur die Nichtmuslime dürfen über den Islam dort Texte verfassen."

Du scheinst Wikipedia nicht verstanden zu haben. Bei Wikipedia darf jeder, ob Muslim, oder Nicht-Muslim jeden Artikel bearbeiten.

 

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Salam,

 

Du scheinst Wikipedia nicht verstanden zu haben. Bei Wikipedia darf jeder, ob Muslim, oder Nicht-Muslim jeden Artikel bearbeiten.

 

Genau. Und wenn jemand behaupten will, dass dem (trotz sachlicher Korrektheit) so ist, dass Muslime einen Artikel nicht bearbeiten dürfen, wäre ein Beispielartikel sinnvoll. Das sollte problemlos zu zeigen sein, da die Artikel ja versioniert werden!

 

Neugierig,

Kai

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  • 7 Monate später...

salam.gif

 

Liebe Geschwister,

 

mich würde zu diesem Thema eine islamische Stellungnahme sehr interessieren. Ich bitte um eine klare islamische Antwort: Durfte man Konkubinen haben oder wie man es nennt "die Rechte an jemanden besitzen". Im Endeffekt spielt es keine Rolle. Es geht mir darum: Durfte man ein außereheliches sexuelles Verhältnis zu seiner Sklavin haben oder nicht. Auch in dem anderen Thread "Nebenfrauen" wurde ebenfalls keine Stellungnahme gebracht. Darum hier nochmal konkret die Bitte.

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#salam#

 

Liebe Geschwister,

 

mich würde zu diesem Thema eine islamische Stellungnahme sehr interessieren. Ich bitte um eine klare islamische Antwort: Durfte man Konkubinen haben oder wie man es nennt "die Rechte an jemanden besitzen". Im Endeffekt spielt es keine Rolle. Es geht mir darum: Durfte man ein außereheliches sexuelles Verhältnis zu seiner Sklavin haben oder nicht. Auch in dem anderen Thread "Nebenfrauen" wurde ebenfalls keine Stellungnahme gebracht. Darum hier nochmal konkret die Bitte.

Salam,

 

es macht keinen Unterschied ob man ein "Sklave" ist oder nicht, denn vor Allah st sind alle Menschen gleich und haben die selben islamischen Pflichten(z.B. Eheschließung). Eine außereheliche Beziehung ist demnach für beide verboten, denn es gibt niemanden der über die Menschen herrscht, außer Allah.

 

Wassalam

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Salam,

 

es macht keinen Unterschied ob man ein "Sklave" ist oder nicht, denn vor Allah st sind alle Menschen gleich und haben die selben islamischen Pflichten(z.B. Eheschließung). Eine außereheliche Beziehung ist demnach für beide verboten, denn es gibt niemanden der über die Menschen herrscht, außer Allah.

 

Wassalam

salam.gif

 

Vielen Dank für die Antwort erstmal.

Ich brauche einen Tafsir für diesen Vers: "Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt"(4:25).

 

Es gab leider nur schwammige Erklärungen wie: Naja vllt Muta-Ehe??.

Was genau bedeutet dieser Vers? Ich wäre dir dankbar, wenn du mir von einem shiitischen Gelehrten einen Tafsir bringst.

 

Danke.

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