Evaa Geschrieben 15. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 Salam liebe Gemeinde, Ich schreibe mit einem Anliegen das mir sehr nahe geht und darum bitte ich um euer Rat. Eine sehr gute Freundin, die auch Muslima ist, steckt in einer Zwickmühle. Sie hat sich Hals über Kopf in jemanden verliebt und mittlerweile auch ihre Jungfräulichkeit verloren. Ihr Partner(auch Muslim) liebt sie auch und möchte sie heiraten und zu ihren Eltern, nur ist er zur Zeit finanziell mittellos und kann ihr quasi nichts bieten. So würde der Vater meiner Freundin auch niemals zustimmen, da ist sie sich ganz sicher. Er möchte zuerst auf festen Füßen stehen und dann zu ihren Eltern. Nun möchte sie (beide) keine Sünden mehr begehen und eine Mutaa Ehe für den Zeitraum eingehen. Die Frage: könnte sie der Mutaa zustimmen, ohne die Erlaubnis ihrer Eltern, weil sie ja nun in dem Sinne auch keine Jungfrau mehr ist? Ich bitte um ehrlich gemeinte Ratschläge und keine Vorwürfe. Ich habe schon im Forum gestöbert, aber in dem Zusammenhang gab es noch keine Fragen bzw. Aufklärungen. Salam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, Wenn ein Mädchen ihre Jungfräulichkeit durch Zina verloren hat, gilt sie religionsrechtlich gesehen noch als Jungfrau und braucht für eine Ehe die Zustimmung des Vaters. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam, Das kommt auf den Marja an. Soweit ich mich recht erinnere, ist nach Imam Khamanei nicht so, da ist es, dass sie keine Jungfrau mehr ist. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, Ja stimmt, ich hatte mich auf eine alte Fatwa bezogen. Laut einer aktuelleren ist es eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, Ja stimmt, ich hatte mich auf eine alte Fatwa bezogen. Laut einer aktuelleren ist es eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme. Wassalam Nach Imam Khamenei? Soweit ich weiß könnte man sich ja dann an einen Marja wenden, der dies erlaubt, da es ja nur eine Vorsichtsmaßnahme ist. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, Den Vater zu fragen ist vorsichtshalber empfohlen nicht verpflichtend. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Aso ok. Danke Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evaa Geschrieben 18. Juni 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2016 Salam, Vielen Dank für die Antworten. Ja, manchmal läuft es leider im Leben nicht so, wie man es sich vielleicht gerne vorstellt. Inschallah wird Gott beiden auf den rechten Weg leiten und ihnen gnädig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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