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Zeitehe


Ali14

Empfohlene Beiträge

Salam u Aleykum,

Wie ihr dem Thementitel entnehmn könnt, geht es um die Zeitehe.

Ist es erlaubt, eine Zeitehe mit einer Frau einzugehen, die selbständig ist, d.h. alleine lebt und die Erlaubnis ihres Vaters einholt in Abwesenheit des Mannes, d.h. er davon nichts mitbekommt?

Wäre froh, wenn ihr mir helfen könntet.

Marja Ayatollah Sistani (h)

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"in Abwesenheit des zukünftigen"

 

Du meinst also mit einer Frau Zeitehe eingehen die schon an jemanden versprochen wurde? Ich denke darauf würde sich keine Frau einlassen. Aber im Normalfall kann man eine Zeitehe auch ohne Erlaubnis des Vaters eingehen

 

Abu Sa'id berichtete, dass Abu Abdillah As-Sadiq (a.s.) über die Zeitehe mit den jungfräulichen Mädchen gefragt wurde, die zwischen hren Vätern leben. Er sprach: Darin besteht kein Problem.

 

‎ابي سعيد قال سئل أبو عبد الله ( عليه السلام ) عن التمتع من الابكار اللواتي بين الابوين ، فقال عليه السلام : لا بأس

 

Sa'dan Ibn Muslim berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.s.) sagte: Es besteht kein Problem in der Heirat einer Jungfrau, wenn sie damit einverstanden ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes.

 

‎سعدان بن مسلم عن الامام الصادق ( عليه السلام ) : لا بأس بتزويج البكر إذا رضيت بغير اذن وليها

 

al Faqih von as Saduq (3/466) und al-Wasa´il von Al Hurr Al Amili (20/285)

 

 

ich würde aber trotzdem bevorzugen den Vater zu fragen, aber nur wenn sie keinen zukünftigen hat...

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Salam,

 

Bruder ein gut gemeinter Tipp bevor du Antwort, sei dir sicher, dass du auch die Frage verstehst.

 

Er meint, dass jemand mit einer jungfräulichen unverheirateten Frau, eine Zeitehe eingehen möchte.

 

Seine Frage hierbei, muss der Mann, der nun mit dieser Frau, eine Zeitehe machen möchte, selbst zum Vater der Frau hingehen, um von ihn die Erlaubnis zu bekommen, oder reicht es auch aus, wenn die Frau selbst zum Vater hingeht die Erlaubnis bekommt, ohne, dass der Mann / Junge selbst anwesend ist.

 

Wa salam

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Sa'dan Ibn Muslim berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.s.) sagte: Es besteht kein Problem in der Heirat einer Jungfrau, wenn sie damit einverstanden ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes.

 

Das stimmt nicht ganz. Es wäre nur unter bestimmten Punkte nicht mehr Notwendig die Zustimmung das Vaters zu erhalten.

 

Bevor man diese Überlieferung deutet, sollte man erstmal nachvollziehen können, was der Imam gefragt wurde, sodass er so geantwortet hat.

Nur weil er in diesem bestimmten Fall so geantwortet hat, heißt es nicht, dass es immer so ist. Höchstwahrscheinlich war von einer Frau die Rede, die schon älter war und auch selbstständig gelebt hat.

 

Ansonsten muss man immer die Zustimmung des Vormundes einholen.

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Salam Bruder Agit,

genau so ist es gemeint, ich danke dir.

Hab mich anscheinend nicht klar genug ausgedrückt, tut mir leid.

Der Marja ist Ayatollah Siszani (h)

Ich meine so eine ähnliche Frage mal gestellt zu haben, hab leider keine Antwort erhalten soweit ich mich erinnern kann.

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Salam,

ich hab folgende Antwort erhalten

 

In the Name of Allah, the Beneficent, the Merciful

 

In marrying a virgin woman, whether Muslim or from Ahlul Kitab, it is

necessary to get the consent of her father or paternal grandfather, if she

is not independent. However, it is precautionarily obligatory to seek their

consent [i.e., of the father or the paternal grandfather], even if she is

independent.

 

By non-virgin girl we mean that she has been married before and had sexual

intercourse with her husband too.

 

Wassalamu Alaykum

 

Ich glaube die Antwort bring mixh nicht ganz weiter

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