Ali14 Geschrieben 24. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 24. September 2016 Salam u Aleykum, Wie ihr dem Thementitel entnehmn könnt, geht es um die Zeitehe. Ist es erlaubt, eine Zeitehe mit einer Frau einzugehen, die selbständig ist, d.h. alleine lebt und die Erlaubnis ihres Vaters einholt in Abwesenheit des Mannes, d.h. er davon nichts mitbekommt? Wäre froh, wenn ihr mir helfen könntet. Marja Ayatollah Sistani (h) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbbasHusain Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Wa alaikum salam wr wb eine verheiratete Frau darf keine Zeitehe eingehen, egal ob der Mann abwesend ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali14 Geschrieben 25. September 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 ich meine unverheiratete, jungfräuliche in Abwesenheit des zukünftigen wenn es der Vater erlaubt. Tut mir leid hab mich vielleicht etwas schlecht ausgedrückt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbbasHusain Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 "in Abwesenheit des zukünftigen" Du meinst also mit einer Frau Zeitehe eingehen die schon an jemanden versprochen wurde? Ich denke darauf würde sich keine Frau einlassen. Aber im Normalfall kann man eine Zeitehe auch ohne Erlaubnis des Vaters eingehen Abu Sa'id berichtete, dass Abu Abdillah As-Sadiq (a.s.) über die Zeitehe mit den jungfräulichen Mädchen gefragt wurde, die zwischen hren Vätern leben. Er sprach: Darin besteht kein Problem. ابي سعيد قال سئل أبو عبد الله ( عليه السلام ) عن التمتع من الابكار اللواتي بين الابوين ، فقال عليه السلام : لا بأس Sa'dan Ibn Muslim berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.s.) sagte: Es besteht kein Problem in der Heirat einer Jungfrau, wenn sie damit einverstanden ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes. سعدان بن مسلم عن الامام الصادق ( عليه السلام ) : لا بأس بتزويج البكر إذا رضيت بغير اذن وليها al Faqih von as Saduq (3/466) und al-Wasa´il von Al Hurr Al Amili (20/285) ich würde aber trotzdem bevorzugen den Vater zu fragen, aber nur wenn sie keinen zukünftigen hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Salam, Bruder ein gut gemeinter Tipp bevor du Antwort, sei dir sicher, dass du auch die Frage verstehst. Er meint, dass jemand mit einer jungfräulichen unverheirateten Frau, eine Zeitehe eingehen möchte. Seine Frage hierbei, muss der Mann, der nun mit dieser Frau, eine Zeitehe machen möchte, selbst zum Vater der Frau hingehen, um von ihn die Erlaubnis zu bekommen, oder reicht es auch aus, wenn die Frau selbst zum Vater hingeht die Erlaubnis bekommt, ohne, dass der Mann / Junge selbst anwesend ist. Wa salam Saluton reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Sa'dan Ibn Muslim berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.s.) sagte: Es besteht kein Problem in der Heirat einer Jungfrau, wenn sie damit einverstanden ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes. Das stimmt nicht ganz. Es wäre nur unter bestimmten Punkte nicht mehr Notwendig die Zustimmung das Vaters zu erhalten. Bevor man diese Überlieferung deutet, sollte man erstmal nachvollziehen können, was der Imam gefragt wurde, sodass er so geantwortet hat. Nur weil er in diesem bestimmten Fall so geantwortet hat, heißt es nicht, dass es immer so ist. Höchstwahrscheinlich war von einer Frau die Rede, die schon älter war und auch selbstständig gelebt hat. Ansonsten muss man immer die Zustimmung des Vormundes einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Salam @ Ali 14 Du solltest bei solchen Angelegenheiten, erstmal erwähnen wer der Marja ist, und wahrscheinlich wäre es besser, wenn du gleich im Büro, deines Marjas nachfragst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali14 Geschrieben 25. September 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Salam Bruder Agit, genau so ist es gemeint, ich danke dir. Hab mich anscheinend nicht klar genug ausgedrückt, tut mir leid. Der Marja ist Ayatollah Siszani (h) Ich meine so eine ähnliche Frage mal gestellt zu haben, hab leider keine Antwort erhalten soweit ich mich erinnern kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 25. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Du brauchst dich doch nicht zu Entschuldigen Hast du nicht die Möglichkeit direkt auf der Internetseite nachzufragen? Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali14 Geschrieben 25. September 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. September 2016 Ich versuchs mal. Mal schauen, ob die mir antworten:) Agit62 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali14 Geschrieben 26. September 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. September 2016 Salam, ich hab folgende Antwort erhalten In the Name of Allah, the Beneficent, the Merciful In marrying a virgin woman, whether Muslim or from Ahlul Kitab, it is necessary to get the consent of her father or paternal grandfather, if she is not independent. However, it is precautionarily obligatory to seek their consent [i.e., of the father or the paternal grandfather], even if she is independent. By non-virgin girl we mean that she has been married before and had sexual intercourse with her husband too. Wassalamu Alaykum Ich glaube die Antwort bring mixh nicht ganz weiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 26. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2016 Hmm wie hast du die Frage gestellt? Wenn die Frage nicht genau genug gestellt wird, antworten die meistens allgemein. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali14 Geschrieben 26. September 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. September 2016 in einfachem aber verständluchem Englisch eig. ich weiß auch nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 29. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 29. September 2016 Salam. Nach Sayed Sistani muss auch ein eigenständiges und reifes Mädchen aus >verpflichtender< Vorsichtsmaßnahme die Erlaubnis des Vaters einholen. Du findest Fatwas in Englisch auf sistani.org Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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