shiawithheart Geschrieben 26. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2016 Salam Aleikum liebe Geschwister, Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Scheidung 1. kann mir bitte jemand beantworten wie die Scheidungsfrist bei Schwangeren ist? Gibt es da überhaupt eine Frist, weil die Frau ja eh schwanger ist? 2.Darf der Mann auch einen über Email scheiden zb. Wenn ja was muss beachtet werden? Wäre euch über Antworten sehr dankbar. Wa Salam ❤ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 26. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2016 As Salamu aleikum, die Scheidung tretet dann in Kraft, wenn die Frau das Kind geboren hat. Also anstatt, dass die Wartezeit bei einer Scheidung drei Monate beträgt, beträgt sie bei Schwangeren bis zur Geburt des Kindes. Es müssen bei der Scheidung zwei Zeugen anwesend sein, die bezeugen, dass man die Scheidung ausspricht. Dass man sie einfach nur schreibt, finde ich etwas komisch, weil das jeder schreiben könnte. Und gemäß dem Fall, dass jemand Böses eine Frau eines anderen Mann scheidet, ist das doch dann ziemlich schwierig. wassalam Lies! reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiawithheart Geschrieben 26. Dezember 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Dezember 2016 Danke liebe Schwester Jasmin, geht das denn auch mit zwei Zeugen telefonisch? Und müssen diese Zeugen auch Muslime sein? In Bezug auf die Scheidung tritt das erst in Kraft bei Geburt, heißt das er muss die Scheidung also ab Geburt erst aussprechen oder zb 3 monate vor Geburt schon? Sonst muss doch die Frau noch länger warten?! Was Salam ❤ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2016 Salam aleikum, die Wartezeit bei einer Scheidung beträgt im Regelfall drei Quru', d.h. drei periodenfreie Zeitabschnitte, nicht drei Monate. Es müssen mind. zwei gerechte, männliche Zeugen sein, d.h. natürlich gläubige Muslime, die keine offenkundigen Sünden begehen und sie müssen beide gleichzeitig anwesend sein. Die Frau muss dabei aber nicht anwesend sein. Die Scheidung kann während der Schwangerschaft durchgeführt werden, solange sie aber nicht entbunden hat, ist die Frau in der Wartezeit und der Mann könnte sie zurückholen. Wasalam ismael_nbg und al-Insan reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hana2017 Geschrieben 27. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2016 alaykum salam gelten die Regeln sowohl für die Zeitehe und Dauerehe oder nur für die Dauerehe? und was bedeutet Wartezeit genau also was ist da haram und halal? und was ist bei ner Frau wo der Mann verschwunden ist? danke wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiawithheart Geschrieben 27. Dezember 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2016 Salam ihr lieben, dann habe ich noch die letzte Frage. Nehmen wir an bis zur Geburt dauert es noch 3 Monate bzw der Mann ist ab Zeitpunkt der Geburt bereits 4 Monate weg. Und er spricht die Scheidung dann erst ab Geburt aus. Ist die Frau dann sofort frei oder muss sie dennoch dann wieder 3 Monate warten? Es handelt sich um die Dauer Ehe. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. Dezember 2016 Salam aleikum, gelten die Regeln sowohl für die Zeitehe und Dauerehe oder nur für die Dauerehe? Nein, es gibt teilweise Unterschiede. Bei der Zeitehe gibt es z.B. an sich gar keine Scheidung, sondern man schenkt der Frau die restliche Zeit und die Wartezeit beträgt zwei Perioden. und was bedeutet Wartezeit genau also was ist da haram und halal? Wartezeit bedeutet, dass sie in der Zeit keinen neuen Mann heiraten darf und ihr "Exmann" sie wieder zurücknehmen könnte, wenn er sich umentscheidet. und was ist bei ner Frau wo der Mann verschwunden ist? In diesem Fall gibt es ausführliche Urteile, die in den Rechtsregelwerken erklärt werden. Sie muss sich in dem Fall an den islamischen Richter wenden und er erklärt ihr die weitere Vorgehensweise. Nehmen wir an bis zur Geburt dauert es noch 3 Monate bzw der Mann ist ab Zeitpunkt der Geburt bereits 4 Monate weg. Und er spricht die Scheidung dann erst ab Geburt aus. Ist die Frau dann sofort frei oder muss sie dennoch dann wieder 3 Monate warten? Es handelt sich um die Dauer Ehe. Wenn die Scheidung erst nach der Entbindung gesprochen wird, dann müssen im Regelfall drei Quru', d.h. drei periodenfreie Zeitabschnitte, nicht drei Monate, abgewartet werden. Eine Scheidung bitte grundsätzlich bei einem Gelehrten Vorort durchführen lassen, der nochmal vorher prüft, ob alle Bedingungen gegeben sind und die Vorgehensweise erklärt. Ansonsten kann es zu Katastrophen kommen, wenn nicht alle Bedingungen eingehalten werden, vor allem wenn die Frau nach einer falsch durchgeführten Scheidung neu heiratet. wasalam al-Insan reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiawithheart Geschrieben 28. Dezember 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Dezember 2016 Salam, Danke dir sehr Bruder für die ausführlichen Informationen. Möge Allah swt dich beschützen Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 4. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 4. Januar 2017 As Salamu aleikum, was ist mit periodefreien Abschnitten gemeint? Wenn damit die Periode der Frau gemeint ist, dann muss sie doch die Periode drei mal erhalten, damit sie geschieden ist. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.