asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Salam, wie sieht die Sachlage bei einer Frau aus die keine Jungfrau mehr ist , egal wie es zu ihrem Zustand kam sei es Halal oder Haram gewesen. Soweit ich weiß dürfe sie dann ohne Erlaubnis des Vaters eine Zeitehe eingehen ? Falls ihre Rechtsgutachten habt, dann her damit Und bitte keine Fatwas die eine Ehe oftmals ansprechen , es soll explizit um die Zeitehe sich handeln. Vielen lieben Dank Wa Salam 🌹 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Salam, wie sieht die Sachlage bei einer Frau aus die keine Jungfrau mehr ist , egal wie es zu ihrem Zustand kam sei es Halal oder Haram gewesen. Soweit ich weiß dürfe sie dann ohne Erlaubnis des Vaters eine Zeitehe eingehen ? Falls ihre Rechtsgutachten habt, dann her damit Und bitte keine Fatwas die eine Ehe oftmals ansprechen , es soll explizit um die Zeitehe sich handeln. Vielen lieben Dank Wa Salam 🌹 Salam alaykum Nach Imam Khamenei: Wenn die Frau nicht durch Geschlechtsverkehr "entjungfert" wurde (bsp. durch Maturbation, Unfall etc.), dann gilt als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme die Erlaubnis ihres Vormundes, als Vorraussetzung zur Schließung der Zeitehe. Wenn die Frau durch Unzucht oder durch ehelichen Geschlechtsverkehr entjungfert wurde, dann braucht sie die Erlaubnis ihres Vormundes zur Schließung der Zeitehe nicht. Wasalam itschtihad reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Vielen Dank, dachte ich mir. Könntest du vielleicht hierzu eine fatwa rein Posten. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Vielen Dank, dachte ich mir. Könntest du vielleicht hierzu eine fatwa rein Posten. Wa Salam Fatwa Nr.: 59993e Frage: Wenn ein Mädchen Jungfrau ist und sich dann durch Haram-Taten entjungfert (z.B. Zina oder Mastrubation) und sie nun heiraten möchte, benötigt sie dann noch die Erlaubnis ihres Vaters oder ist dies nicht mehr notwendig? Antwort: Im Fall, dass die Jungfräulichkeit des Mädchens durch fehlerhaften Verkehr (z.B. Fehler im Ehevertrag) oder Unzucht verloren ging, selbst wenn die Regel eines jungfräulichen Mädchens nicht (mehr) auf sie zutrifft, so sollte man nicht die Vorsichtsmaßnahme vernachlässigen, die Erlaubnis ihres Vaters oder Großvaters einzuholen. Wenn sie sich selbst durch Masturbation entjungferte, so ist die Erlaubnis aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (weiterhin) notwendig. al-Insan reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Diese fatwa widerspricht deiner obrigen Aussage bruder. Du meintest , dass eine entjungferte Frau keine Erlaubnis benötigt, die fatwa sagt genau das Gegenteilige 😅 Die fatwa handelt über die Ehe nicht einer Zeitehe wie ich sie gerne hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Diese fatwa widerspricht deiner obrigen Aussage bruder. Du meintest , dass eine entjungferte Frau keine Erlaubnis benötigt, die fatwa sagt genau das Gegenteilige Die fatwa handelt über die Ehe nicht einer Zeitehe wie ich sie gerne hätte. Ich teile es mal zur Übersicht auf: 1. Verheiratet gewesen und keine Jungfrau mehr: Benötigt die Zustimmung des Vormundes nicht. 2. Nicht verheiratet gewesen und keine Jungfrau mehr: a) Jungfräulichkeit durch Unzucht verloren: Benötigt die Erlaubnis des Vormundes nicht, aber es ist eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme. b) Jungfräulichkeit durch fehlerhaften Verkehr (bsp. Masturbation) verloren: Benötigt die Zustimmung des Vormundes als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme. 3.) Nicht verheiratet gewesen und Jungfrau Benötigt die Zustimmung des Vormundes. So wie die Dauerehe, ist auch die Zeitehe eine religionsrechtliche Ehe geehrte Schwester und in meiner vorherigen Antwort habe ich nichts anderes gesagt. Lediglich die empfohlene Vorsichtsmaßnahme weggelassen, welches keine Notwendigkeit darstellt. asma_parwizi und Agit62 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Vielen Dank für den besseren Überblick. Ja das ist sie, nur sind andere Regelungen im Spiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Vielen Dank für den besseren Überblick. Ja das ist sie, nur sind andere Regelungen im Spiel. Schwester woher holst du diese Infos? Es sind in beiden Fällen die selben verpflichtende Vorsichtsmaßnahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Ich meinte hiermit nicht die Vorsichtsmaßnahmen bruder. Im Gegensatz zu der unbegrenzten Ehe können aber bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden, die bei der zeitlosen Ehe nicht zulässig sind. So kann z.B. eine nur eingeschränkte Sexualität vereinbart werden und vieles andere mehr. Daher wird diese Form der Ehe auch oft wie z.B. eine "Verlobung" durchgeführt . Solche Art der Regelung meinte ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 21. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Ich meinte hiermit nicht die Vorsichtsmaßnahmen bruder. Im Gegensatz zu der unbegrenzten Ehe können aber bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden, die bei der zeitlosen Ehe nicht zulässig sind. So kann z.B. eine nur eingeschränkte Sexualität vereinbart werden und vieles andere mehr. Daher wird diese Form der Ehe auch oft wie z.B. eine "Verlobung" durchgeführt . Solche Art der Regelung meinte ich. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Dies kann man sicherlich tun, nur war das Thema auf die Zustimmung des Vormundes gerichtet und nur dazu habe ich geantwortet. ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 21. Januar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2017 Ja , meine Aussage war eben noch ein kleiner Zusatz zum ganzen ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 22. Januar 2017 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2017 Ja , meine Aussage war eben noch ein kleiner Zusatz zum ganzen ^^ Tut mir Leid, dann habe ich es falsch verstanden. asma_parwizi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Madina_M Geschrieben 7. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2017 Salam an alle, Und wie sind die Fatwas nach Sayed Ali Sistani? wa Salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Aziza lzahra Geschrieben 10. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2017 Salam alaykum Bei sayed sistani ist die frau die ihre jungfräulichkeit ohne ehelichen geschlechtsverkehr verloren hat, so als ab sie noch jungfrau wäre im bezug zur erlaubnis des vaters( ohne unterschied ob die jungfräulcihkeit durch zina oder anderen verloren ging) Das.heißt die erlaubnis des vaters isr weiterhin notwendig Salam alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asma_parwizi Geschrieben 10. Februar 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2017 Salam, Fatwa zur Hand ? Vielen Dank. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Aziza lzahra Geschrieben 11. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2017 Salam alaykum schwester http://www.sistani.org/arabic/qa/0317/ Hier ist der link zur offiziellen seite von sayed sistani. Jedoch ist die fatwa auf arabisch. Es ist die zweite fatwa auf dieser seite Salam alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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