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Fasten und Pychopharmaka


Nader

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Liebe Brüder und Schwester,

 

wie schaut die islamische Rechtsprechung bezüglich der Einnahme von Medikamenten wie Antidepressiva zur heiligen Fastenzeit aus?

 

Hintergrund: Es kann sein, dass ich ein Praktikum in einer psychiatrischen Ambulanz absolvieren werde, welches ein hohen Anteil an Muslimen hat. Diese Muslime nehmen Medikamente und viele dieser Patienten haben konkrete Krankheitsbilder, die sich in vielerlei Bereichen bemerkbar machen (Schlafstörungen, Panik, Angstzustände, Appetitlosigkeit usw.), die mit solchen Medikamenten therapiert werden, also ist dies keine Sache des persönlichen Bedarfes, sondern, wie bei jeder anderen Krankheit, Notwendig. Gelten diese Personen daher auch islamrechtlich als erkrankt und müssen am Fasten nicht teilhaben oder, im Fall, dass man seine Medikamente während des Fastenbrechen einnimmt, dürfen/müssen diese Fasten?

 

Ich höre mir die Rechtsprechung aller Gelehrten an, da es hier nicht um mich persönlich geht.

 

Ich danke euch vielmals liebe Geschwister.

 

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Der Prophet s. sprach: ,, Jemand, der sich mit etwas Verbotenem behandelt, den erlöst Gott nicht." (Kanz-ul-Ummal, Band 10, Seite 52)

 

Berauschendes ist im Islam so weit ich weiß verboten

 

es gibt Psychopharmaka, die ebenfalls einen Rauschzustand hervorrufen können und enormes Suchtpotential haben können und sogar das Suizidrisiko erhöhen können .

man müsste sich erst informieren, ob die verabreichten Medikamente Berauschendes enthalten....

 

Ein Mann, der viele psychoaktive Verbindungen synthetisiert haben soll, hatte angeblich in der US-Navy gedient.

 

wasalam

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As-Salam liebe Schwester,

ich danke dir für deine Antwort. Es bleibt noch die Frage mit dem Fasten offen, da wir jetzt ein Schritt zurück gegangen sind und das Gebot/Verbot von diesen Medikamenten in Frage stellen.

 

"Der Prophet s. sprach: ,, Jemand, der sich mit etwas Verbotenem behandelt, den erlöst Gott nicht." (Kanz-ul-Ummal, Band 10, Seite 52)"

Ahsant! Dieser Hadith ist wirklich gut und wichtig. Gibt es für diese Überlieferung die Beurteilung zur Authentizität von einem berechtigen Gelehrten? Darüber hinaus fehlt hier leider etwas, damit ich deine Aussage als gültig annehmen kann und zwar:

A: Man darf sich nicht mit dem was verboten ist behandeln lassen

B: Psychopharmaka sind verboten (u.a. auch Antipsychotika gegen Psychosen, Anxiolytika gegen Angstzustände und Antidementiva gegen Demenzerscheinungen) >> Fehlt

Ergo: Einnahme von Psychopharmaka zur medizinischen Behandlung sind verboten.

 

"Berauschendes ist im Islam so weit ich weiß verboten

es gibt Psychopharmaka, die ebenfalls einen Rauschzustand hervorrufen können"

Das ist wahrscheinlich das, was dann B erklären soll und du berufst dich wahrscheinlich auf die Verse 2:219 und 4:43 im heiligen Quran und du bemerkst selber, dass hier eine Lücke gibt und genau im umgekehrten Sinne wie zuvor:

 

1: Medikament X berauscht

2: Medikament X ist ein Psychopharmaka

Ergo: Psychopharmaka berauschen (Problem: Das ist als würde man sagen, dieser Hund ist ein Dackel, daher sind alle Hunde Dackel)

 

Aber das sagst du ja selber, indirekt hier:

"man müsste sich erst informieren, ob die verabreichten Medikamente Berauschendes enthalten...."

Also selbst wenn ein einziges Psychopharmaka berauschen sein würde, würde es nicht ein Verbot aller legitimieren.

 

 

Grundlegende Probleme:

1. Definiere Rausch im wissenschaftlichen Sinne. (Darunter auch: Das ständige Wippen mit dem Kopf, erzeugt Rauschzustände. S. https://de.wikipedia.org/wiki/Jaktation)

2. Definiere Rausch im Quran, vom Arabischen in der Sure 2:219 wo das Wort Khumr/Khamar benutzt wird, was im weiten Sinne Alkohol und im engen Sinne (Rot)Wein meint. Das gleiche für die Sure 4:43 in der das Gebet verboten ist im berauschten Zustand und das Wort hier von Sukara kommt.

-> Sind von Ärzten verabreichte Medikamente, die als Psychopharmaka klassifiziert sind, verantwortlich für Rauschzustände und sind diese mit Khamar zu vergleichen und zu betiteln als Sukur?

 

3. Welche Medikamente physiologisch abhängig machen und nicht, sind klar differenziert. S. https://www.angst-panik-hilfe.de/medikamente-angstbehandlung.html

4. Jede psychoaktive Droge (Von Alltagsdrogen Koffein, Nikotin zu Amphetaminen wie MDMA) sorgen bei falschen Mengen und ohne den medizinischen Bedarf einen Rausch zustand aus. Hier muss man klar von Gebrauch und Missbrauch unterscheiden!

5. Ich vermute hier liegt bei einigen eine Voreingenommenheit vor aber Psychopharmaka sind keine Genussdrogen die von Warmduscher und Jämmerlingen, welche sich nicht einfach am Riemen reißen können, genommen werden. Besonders in meiner Fragestellung reden wir von Leuten in einer medizinischen Institution (wie einem Krankenhaus), welche z.B. plötzlich und "unberechtigt" Panickattacken kriegen (Rasendes Herz, Todesangst, Adrenalin-Flash etc.), weil ihr Körper, körperlich Gesehen und nicht der "eigene Verstand", falsche Signale vermittelt und in Dauer nicht in der freien Welt ohne Medikamente verkehren können. Ich betone immer wieder gerne: Bloß weil der Tatort Gehirn ist, heißt es nicht, dass es keine Krankheit ist!

6. "Ein Mann, der viele psychoaktive Verbindungen synthetisiert haben soll, hatte angeblich in der US-Navy gedient."

Wer die Droge synthetisiert oder hergestellt hat ist letztlich egal. Wirkung und Anwendung ist wichtig, auch wenn George W. Bush und Donald J. Trump das zusammen erfunden haben. Aber ich poste hier mal drei Patente bezüglich des meist verbreiteten Antidepressiva, von denen keiner der namentlich genannten Person, irgendwie eine dezidierte, militärische Vergangenheit hat:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mirtazapin (s. Organon -> niederländische Firma ≠ USA)
https://www.google.com/patents/DE60224078T2?cl=de&dq=ininventor:%22Alan+F.+Los+Altos+SCHATZBERG%22
http://www.patent-de.com/20050630/DE60107189T2.html

7. Selbst wenn es Haram wäre, weil es als verbotenes Rauschgift gehandelt ist. Könnte man trotzdem sagen, dass es Dinge gibt die als Genuss Haram sind aber wenn es eine medizinische Notwendigkeit gibt, diese erlaubt sind.

Folgende Beispiele:

A. Mein Schienbein muss operiert werden. Zur Narkose wird ein Psychopharmakum (ein Anxiolytikum - wie das, was ich oben nannte) verabreicht. Es könnte also sein, dass ein krankhaft nervöser hierfür auch eine Ausnahme kriegen könnte oder?

B. Ein Mann muss/will zur medizinischer Untersuchung einer Frau die ihm zur Heirat erlaubt wäre entblöst sehen (Nicht-Mahram). Eine weibliche Ärztin als Alternative gibt es leider nicht. Laut einer Fatwa von Ayatullah Khamenai ist diese Untersuchung insofern erlaubt. S. http://islam-pure.de/risala2/medizinische_angelegenheiten.htm

 

Dies ist keineswegs als Antwort an dich persönlich Gedacht, sondern ich fand du hast wichtige Argumente gebracht, die ich klären wollte, damit man diese Fatwa Frage klären kann.

 

Wa Salam

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