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Meine Frau will die Scheidung und lebt im Libanon


Ibohaj

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Salam alaykom lieber Bruder, 

 

Also sie könnte sich nicht scheiden lassen, mit den Begründungen die du nanntest schon gar nicht, aus der Sicht unserer Religion. Was die Gerichte in Deutschland dazu sagen kann ich dir nicht sagen. : ) 

Du bist Ihr Mann, und ja sie müsste eigentlich zurück kommen, wenn kein Grund vorliegt. Ansonsten ist das was sie macht Haram.

 

Rede mit ihr und versuch zu verstehen warum sie nicht zurück will Bruder : ) 

 

Ya Zahra(sa)

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vor 52 Minuten schrieb Ibohaj:

Danke für die Antwort, mir ist bewusst dass das haram ist (dahinter steckt ihre Schwester ).

Reden hat nix gebracht.

Ich kenne mich nur nicht mit dem islamischen Recht aus. Wenn ich 1 Jahr fern bleib oder so oder wenn ich kein Unterhalt zahle das sie sich scheiden lassen könnte. 

Sollte sie zum Gericht gehen und die Scheidung forden weiß jemand die Abläufe ?

Die Menschen haben vergessen das Sie für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.

Aber es ist mein Recht darauf zu bestehen das sie zurück kommt oder? 

Wenn sie ohne deine erlaubnis weg bleibt und so, bist du vom Unterhalt frei gestellt Bruder. Allerdings muss das Bewiesen werden, du solltest dich an einem Gelehrten wenden. 

Bruder, rein Islamisch gesehen, kann sie sich mit diesen Gründen nicht scheiden lassen. 

Ja, eigentlich müsste sie zurück kommen, bzw. das sie bei dir sein sollte, ist dein Recht.

 

Ya Zahra(sa)

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Am 3/5/2018 um 19:54 schrieb Ibohaj:

Hallo nochmal,  

Hab eine frage bezüglich das Gericht in libanon,ich meine nicht sheikh oder islamisches recht sondern das normale Gericht.  Ist es so wenn man länger als 6 Monaten  von seiner Frau  fern bleibt das sie sich scheiden lassen kann? Wenn ich in Deutschland bin und sie in libanon dan ist es ja ihre Schuld weil sie nicht mit mir zurück gekommen ist  oder? Kennt sich jemand damit aus?

Danke für eure Rückmeldungen  im voraus. 

Salam alaikum, 

So wie du erzählt hast liegt das isl. Recht bei dir falls es so ist Inscha Allah. 

Fatwa Nr.: 55082e

Frage: Könnten Sie mir bitte alle Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau in der Ehe aufzählen?

Antwort:

 

  • Eine Ehefrau sollte das Haus - bei einer Dauerehe - nicht ohne Einverständnis des Mannes verlassen. Sie muss all seine sexuellen Bedürfnissen erfüllen und darf ihm den Geschlechtsverkehr nicht ohne islamische Rechtfertigung nach der Shari'ah (z.B. Periode) verwehren.

 

  • Wenn sie diese Angelegenheiten befolgt, dann ist der Ehemann dazu verpflichtet sie mit Essen, Kleidung, Obdach und notwendigen Dingen - welche in den Büchern erwähnt werden - zu versorgen, und wenn er das nicht tut, dann schuldet er es ihr, wobei es keine Rolle spielt, ob er es ermöglichen kann oder nicht.

 

  • Wenn die Ehefrau ihrem Ehemann bei diesen Angelegenheiten nicht gehorcht*, so begeht sie eine Sünde und hat kein Recht auf Versorgung durch Essen, Bekleidung, Obdach oder Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann. Dennoch ihr mahr (Brautgbae) verbleibt weiterhin ihres.

 

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu Hausarbeit zu zwingen.

 

  • Wenn die Ausgaben der Ehefrau auf der Reise höher sind als die Kosten, welche sie in ihrer Heimatstadt benötigt, so ist das nicht mehr die Verantwortung des Ehemannes. Jedoch wenn der Ehemann seine Ehefrau mit auf eine Reise nehmen möchte, so sollte er für ihre Kosten auf dieser Reise aufkommen.

 

  • Wenn eine gehorchende* Ehefrau Lebensunterhalt fordert und der Ehemann es ablehnt ihr Unterhalt zu zahlen, so kann sie - um den Ehemann dazu zu zwingen ihr Unterhalt zu bezahlen - sich an die dafür authorisierte religiöse Authorität (haakim al-Shar') wenden. Wenn es nicht möglich ist, dann zu den gerechten ('aadil) Gläubigen (Mu'mineen), wenn dies unmöglich ist, dann zu den nicht-'aadil Gläubigen (den Sündhaften).

 

  • Wenn, nach all den genannten Schritten es weiterhin unmöglich ist, ihren Ehemann dazu zu bringen für ihren Unterhalt zu sorgen, so ist es ihr erlaubt täglich von ihrem Ehemann Geld zu nehmen - ohne sein Wissen - eine Menge so hoch wie ihre täglichen Ausgaben. Wenn dies auch unmöglich ist, im Falle das sie dazu gezwungen ist sich (Geld) zu beschaffen, so ist sie während dieser Zeit (der Beschaffung) für ihre Ausgaben nicht dazu verpflichtet ihrem Ehemann zu gehorchen*.

 

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen.

 

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seiner (Dauerehen-)Frau mehr als vier Monate den Geschlechtsverkehr zu verwehren.

 

*Das Wort "gehorchen" klingt ein wenig missverständlich, jedoch ist damit einfach gemeint, dass sie sich an diese Pflicht hält und sie ausreichend erfüllt.

Wasalam 

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vor 29 Minuten schrieb Ibohaj:

3alaykum salam, 

Danke dir Bruder, 

Sie ist bei ihren Eltern geblieben  und wollte nicht mehr zurück  weil sie das Leben hier nicht schön findet. 

Also stimmt das nicht mit den 6 Monaten  fern bleiben? ! Und sie hat seit Tag eins den sex  verweigert  wegen angst vor schwanger werden und Unerfahrenheit. 

Die Aufzählung beinhaltet die rechte und plichten im islam. Wie sieht es aus mit dem libanesischen Gesetz aus ?

 

Salam alaikum,  

Ich besitze kein wissen in diesem von dir erfragten Zusammenhang.  Ich weiß nichts über das libanesische Gesetz. 

Wasalam 

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vor 31 Minuten schrieb Ibohaj:

3alaykum salam, 

Danke dir Bruder, 

Sie ist bei ihren Eltern geblieben  und wollte nicht mehr zurück  weil sie das Leben hier nicht schön findet. 

Also stimmt das nicht mit den 6 Monaten  fern bleiben? ! Und sie hat seit Tag eins den sex  verweigert  wegen angst vor schwanger werden und Unerfahrenheit. 

Die Aufzählung beinhaltet die rechte und plichten im islam. Wie sieht es aus mit dem libanesischen Gesetz aus ?

 

Salam alaikum, 

Wer ist denn dein und wer ist ihr Marja  ?  Bitte hol dir Auskunft in den Büros eurer Gelehrten bei denen ihr Taqlid macht. 

Bitte vergib mir meine Unwissenheit. 

Wasalam 

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Ich habe dir das mal rausgesucht. Es ging fast um den selben Fall, nur dass die Frau in Deutschland lebt und sich von dem Mann im Libanon scheiden lassen will.

 

"Weiß denn überhaupt jemand, ob deutsches Recht anzuwenden ist? Wenn die Eheschließung im Libanon statt gefunden hat, ist dann nicht möglicherweise sogar libanesisches Recht anzuwenden? Was die nächste Frage aufwirft: Kann man sich nach libanesischem Recht überhaupt scheiden lassen?

Ich glaube auch, die Botschaft im Libanon wäre ein guter Ansprechtpartner. Wenn die euch nicht sofort helfen können, können die sich zumindest mit Leuten in Verbindung setzen, die sich mit dem libanesischem Recht auskennen.

Wobei man ja vielleicht bedenken sollte, dass der Libanon ja nun ein etwas umkämpfteres Gebiet ist als die Türkei, will sagen, dass im Libanon vielleicht Scheidungen nicht ganz so zackig bearbeitet werden, weil die andere Sorgen haben. Diesbezüglich solltest du die vielleicht auch Rat von der Botschaft dort holen"

http://www.foreno.de/sonstige-berufsbezogene-themen-f10/heirat-im-libanon-scheidung-in-deutschland-t13606.html

 

 

Es passt etwas zu euch. Sie müsste entweder Nach Deutschland und sich Scheiden lassen oder sie macht es über die Botschaft.

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Ich hätte es im Verfahren andersrum genommen.

Ich dacht, dass hättest du so verstanden. Gut, ich erkläre es:


Ich denke, dass sie im Libanon sich scheiden lassen kann, (Es ist ein Gedanke. Bin keine geprüfte Juristin oder sonst was) wenn sie das durch die Botschaft machen würde. Also das heißt, wenn sie im Libanon die Deutschbotschaft kontaktieren würde und diese würden dann das Verfahren hier hin leiten.

Jedoch müsstest du zustimmen, um das durchzubringen.

Du willst es ja nicht, also würde ich sagen, dass du dir keine großen Sorgen machen musst.

Ich denke, um die Scheidung im Libanon durch zu kriegen, müsste sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der nimmt Verbindung zum Gericht und auch zur Deutschen Botschaft, da du ja hier bist und nicht dort...

 

Tut mir leid, ist alles nur so ein grober Gedanke. Hab mich dafür Interessiert und etwas im Internet schlau gemacht.

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Salam,

ich weiß nicht, warum du an dieser Ehe hängst, obwohl sie nicht mehr will. Gib sie frei. Das ist auch besser für dich. Bei jeder Ehe gibt es ein gewisses Risiko. Du hattest leider Pech. Alleine wegen deinem Stolz würde ich nachgeben.

Was erwartest du davon, stur zu sein, und ihr eine Scheidung zu verweigern. Wenn sie vom ersten Tag schon so abweisend zu dir, was erwartest du von der Zukunft? Sie hatte sich wahrscheinlich ein Leben hier in Deutschland sehr schön und ideal vorgestellt.

Ich wünsche dir alles Gute für deine Zukunft.

wasalam

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Gerade eben schrieb Ibohaj:

Salam,

Es gibt Rechte und Pflichten in der Ehe an die man sich halten soll. Wenn ich meinen teil erfülle will ich auch das die andere Seite sich daran hält.  Sie weiß nicht was gut für ihre Zukunft ist. Und hört lieber auf ihre Schwester, Alkohol und Partys ist nicht der richtige Weg. Ich will nicht mehr als mein Recht.  Nach dem sabr kommt mein Recht. 

Wenn jemand 30000 euro für dich ausgibt und dich wie eine Königin behandelt,dann musst deine Plichten nachkommen. Wenn nicht muss man mit den Konsequenzen rechnen. 

Unsere Zeit auf der Welt ist begrenzt,dann sollte man dementsprechend handeln für das Leben nach dem Tod. 

Wasalam

Salam.

Es tut mir leid für das was dir passiert ist Bruder. Aber ich denke auch, dass du leider loslassen solltest.

Verschwende deine Zeit nicht mit Menschen, die dich nicht schätzen.

Selbst wenn sie wiederkommt, willst du ein Leben lang eine Frau haben, die dich nicht liebt und respektiert?

Trenne dich von dem Schlechten und ich hoffe dass du InshAllah bald eine richtige Frau findest.

Es ist schade, dass du so viel Geld verloren hast, aber vielleicht blieb dir so ein unglückliches Leben erspart.

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Salam,

Du beharrst auf Rechte und Pflichten in deiner Ehe, obwohl sie dich nicht will? Mit deinen 30 000 Euro hast du sie nicht gekauft.Also lass sie los. Tut mir Leid, wenn ich es so sage, aber das ist schon fast Schikane, was du machst. Du zwingst dich ihr auf und verlangst etwas , was sie dir nicht geben möchte. 

Wasalam

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Salam,

Also bestrafst du sie jetzt mit deinem Handeln. Sie hat im Nachhinein gemerkt, dass sie die falsche Entscheidung mit der Heirat getroffen hat. Vielleicht solltest du einen Gelehrten fragen, ob dein Handeln jetzt in Ordnung ist.

Wasalam

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vor 18 Minuten schrieb Ibohaj:

Salam, 

Sie kam und sagte sie will eine Beziehung.  Wieso geht sie eine Verlobung ein? Wieso sucht sie alles in der Hochzeit aus? Wieso die tausend Wege zur deutschen Botschaft?  Wieso der deutsch test? Wieso sucht sie die Möbel aus? 

Natürlich ist ein Abschied der Eltern schwer . 

Und wenn der eigene Mann einmal nein sagt wenn sie mit ihrer Schwester raus gehen will dan wird sie bockig und will die Scheidung? 

Das leben ist eine geben und nehmen. Natürlich können die nicht das Geld aufbringen aber das war alles deren Entscheidung. 

Ich zwinge mich nicht auf,mein handeln ist mein Recht und die Konsequenz ihrer begangen Fehler.  

 

Sobald sie sich an das Gesetz wendet, das staatliche, wird sie sich von dir trennen und du wirst gesetzlich (also staatliches Gesetz) nichts tun können - ich denke auch im Libanon nichts.

Deshalb wäre es besser du beendest das von dir aus. Aber wie du magst lieber Bruder.

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