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Wie lange vor Eheschließung kennenlernen?


Br.Osama

Empfohlene Beiträge

vor 19 Minuten schrieb Nxaana:

Salamu3aleikum, 

kann sein dass es täuscht, aber man merkt hier deutlich wer noch unverheiratet und sehr jung ist und wer nicht. :) 

Ich verstehe gar nich, warum über solche unwichtigen Dinge diskutiert wird. Es gibt keine perfekte oder unperfekte Zeitspanne um sich kennenzulernen, es ist bei jedem Menschen anders.  Wenn sich jemand acht Monate kennenlernen will, dann sollen sie es doch machen, wo liegt denn das Problem? Wer sagt denn, dass es haram abläuft?! Sehr viele schließen einfach eine Zeitehe, mit einem schriftlichen Ehevertrag in dem vereinbart wurde, dass kein GV in dieser Zeit stattfindet, und so leicht kann man halal werden und sich in Ruhe kennenlernen. Kennenlernen im Sinne von: wo leben, welche Kindererziehung, Marja3fragen, wie die Hochzeit "feiern", möchte man für immer in DE leben oder irgendwann wieder in die Heimat etc.? Es gibt so viele Themen die VOR der Ehe besprochen werden müssen. Was wollt ihr denn tun, wenn ihr heiratet, Kinder bekommt und merkt, die Einstellung zur Erziehung eures Partners gefällt euch nicht. Mama sagt ja, Baba sagt nein, das Kind steht dazwischen.. was macht ihr dann? Streit? Scheidung? 

Ich hätte niemals geheiratet, bevor ich diese Themen nicht geklärt hätte, denn diese Punkte stehen in unserem Ehevertrag. Ich habe z.B im Ehevertrag die Sorgerechtsregelungen geregelt im Falle einer Scheidung, das ist unglaublich wichtig. Ebenso habe ich einige Rechte festgehalten, in denen das Scheidungsrecht bei mir liegt. Mein Mann möchte irgendwann, keine Ahnung wann, wieder in die Heimat nach Libanon, sehr viele Männer wollen das, aber nur wenige Frauen. Und nur wenige Frauen wissen, dass ihre Männer das wollen und das nur, weil sie solche Themen nicht ansprachen. Aber es ist wichtig. Denn leider, gab es in meinem Umfeld zahlreiche Scheidungen nur aufgrund solcher Sachen, weil der Mann wegwollte, die Frau mit dem Leben dort aber nicht zurecht kam, nicht zurecht kam, ihre Familie, Freunde, hier lassen zu müssen.

Wie will man das in 4-5 Treffen klären? Es wird diskutiert, es werden Kompromisse gesucht, das alles dauert einpaar Monate! Und nein, es nützt nichts, wenn man sich zweimal sieht, Kateb Kteb macht, also islamisch heirate, das aber als "Verlobung" ansieht und in dieser Zeit dann merkt, nein, es klappt nicht. Also folgt eine Scheidung, was aber nicht als schlimm und nur als Trennung angesehen wird, da es ja angeblich nur eine Verlobung war. Es ist gefährlich, seiner Tradition zu folgen. Die Zeitehe ist hier die beste Lösung, man muss nur von veralteten Denkweisen loslassen, dann wird man merken, wie hoch der Segen dieser Ehe auf Zeit ist. 

Wa salam

Dankeschön liebe Schwester. 

Genau meine Worte. 

Die Zeitehe mit der Bedingung, kein GV zu haben, finde ich sehr gut, einfach und praktisch. 

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vor 1 Stunde schrieb Br.Osama:

Wa alaykum Salam

Wie mehrfach schon erwähnt, akzeptiere ich deine Meinung und dies ist auch nicht verkehrt, wenn du damit keine Probleme hast. Ich habe nur meine Sichtweise wieder gegeben und deutlich gemacht am Ende des Textes, dass alles aus meinem Blickwinkel basiert. 

Salam,  

Allerdings schreibst du oben :   .... meine Sichtweise bzw " Ich habe lediglich meine Sicht, durch die Erfahrung des Gelehrten, der übrigens auch ein Freund von mir ist, bestärkt. "

Also kann man vielleicht davon ausgehen das Gelerte (dein Freund) dir Vorbild ist und dir "seine Sichtweise "  gefällt und du es so annehmen und nachahmen möchtest,  denn es ist ja seine Erfahrung und nicht die deine ? Wie sieht es da mit deinem persönlichen Erfahrungswert aus ? Und schreibst oben islamisch gesehen bist Du dir 100 Prozent sicher ? 

Eigentlich ist ein Blick erlaubt und Allah swt ist da noch Barmherzig jedoch ist das anschauen  von Namahram doch dann nicht gestattet oder verpönt ? Denn mahram leitet sich doch von haram ab oder täusche ich mich da ? 

Wasalam 

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Wa alaykum Salam

Seine Sicht stimmte mit meiner überein und so habe ich meine, durch seine lediglich bestärkt und seine nicht im Vorhinein angenommen.

Islamrechtlich betrachtet, bin ich mir 100% sicher, dass alles so richtig ist, wie ich geschildert habe.

Es ist das Anschauen (nicht unbedingt von oben bis unten, sondern beim Gespräch ins Gesicht zu blicken ab und zu) an sich erlaubt, keine Zeitvorgabe oder begrenzte Anzahl im Religionsrecht vorgegeben. Jedoch muss vorrausgesetzt sein, dass es kein lustvolles Anschauen ist, sondern ein Sinn dahinter steck, bei dem das Religionsrecht beachtet wird. 

Das was du meinst, ist der erste lustvolle Blick, den man unbeabsichtigt tätigt, zb. wenn eine Frau einem entgegen läuft, die freizügig angezogen ist. Wenn man es unbeabsichtigt gemacht hat, dann sollte man sofort wegschauen, aber der erste Blick war somit kein haram Blick, sondern ein Versehen.

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  • 4 Jahre später...
Am 24.3.2018 um 14:09 schrieb Lies!:

Aus dem einfachen Grund das es unmöglich ist seine Gefühle zu konntrolieren und keine Sünden zu begehen! Dennoch sag ich nicht das es Haram ist, der jenige der es halt kann, kann es von mir aus tun. Jedoch scheitern die meisten trotzdem. 

Und bei 4 bis 8 Monate, da passiert einiges und das ist eindeutig viel zu viel. : ) 

Du sagst einfach eiskalt "von mir aus können die das dann machen" brudi... Es gibt kein von mir aus von dir aus.... Wir gehen nach qur'an und sunnah :)) 

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