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Die Regeln des Reisenden


3aliy

Empfohlene Beiträge

JamilabdAllah
#salam#

 

 

 

a. trifft auf mich nicht zu, ich bin hier aufgewachsen

b. auch nicht, da ich , wenn ich in Libanon bin, höchstens 3 Wochen (bis auf 2 Ausnahmen) bleibe ansonsten immer zwischen 1- 3 Wochen und das nicht regelmäßig jedes Jahr.

Z.B. war ich 2006 für 3 Wochen dort dann 2008 für 2 Wochen und 2009 1 Woche.

Trifft es nun auf mich zu ? Wenn man es ganz genau nimmt, wie es der Bruder geschrieben hat, dann nicht.

 

c. verstehe nicht genau, das würde ß auf einen zutreffen, wenn die Person dort lange gelebt hat oder aufgewachsen ist, oder wie genau meint Br. Ali damit ?

Klar bin ich eine Mitbürgerin in Libanon bin schließlich eine libanesin, aber das nur weil ich eine bin und nicht weil ich dort lange gelebt habe.Würde es trotzdem auf mich zutreffen ?

 

:)

 

slm

c ist so gemeint, dass wenn man leute in der Stadt fragt ob du hier lebst sie ja sagen, wenn Sie sagen nein er macht hier nur urlaub so ist das nicht deine heimat

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#salam#

:)

 

Wenn man eine Wohnung dort besitzt und regelmäßig dorthin verreist und es das Heimatland ist, dann ist man ja kein Tourist und auch nicht als solcher in der Gegend bekannt.

 

#salam#

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#salam#

:)

 

Wenn man eine Wohnung dort besitzt und regelmäßig dorthin verreist und es das Heimatland ist, dann ist man ja kein Tourist und auch nicht als solcher in der Gegend bekannt.

 

#salam#

 

#rose#

 

Wenn das so ist, dann trifft es jetzt doch zu, wenn die Wohnung jetzt dazu gehört.

Aber man sagte mir, dass man sich nur eine heimat aussuchen darf entweder hier oder dort und ein bekannter betete hier nur verkürzt obwohl er hier schon lange lebte weil er De nie als heimat angesehen hat sondern nur Libanon d.h er hat die ganze zeit falsch gebetet ? Und ich muss nun in Libanon immer vollständig beten obwohl ich in Libanon immer die von Jnoub nach beirut fahre und das nur weil ich dort eine Wohnung habe?

Sind sich in dieser sache alle Gelehrten einig ?

 

#klatsch#

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#salam#

:)

 

Wenn das so ist, dann trifft es jetzt doch zu, wenn die Wohnung jetzt dazu gehört.

Aber man sagte mir, dass man sich nur eine heimat aussuchen darf entweder hier oder dort und ein bekannter betete hier nur verkürzt obwohl er hier schon lange lebte weil er De nie als heimat angesehen hat sondern nur Libanon d.h er hat die ganze zeit falsch gebetet ? Und ich muss nun in Libanon immer vollständig beten obwohl ich in Libanon immer die von Jnoub nach beirut fahre und das nur weil ich dort eine Wohnung habe?

Sind sich in dieser sache alle Gelehrten einig ?

 

Wir bspw. haben eine Wohnung in Beirut, aber kommen aus Bint Jbel. In Beirut beten wir normal, da wir dort leben, wenn wir im Libanon sind. Wenn wir in eine andere Stadt verreisen, dann beten wir dort verkürzt, weil wir nie vorhaben länger als 10 Tage dort zu verweilen.

In Bent Jbel beten wir auch normal, da wir alle dort eines Tages begraben werden und sie als unsere Heimatstadt zählt. Wir sind ja auch dort registriert. Wenn wir da sind, dann wohnen wir im Haus meiner Großeltern.

 

Du kannst dich von einem Gelehrten vergewissern lassen #rose#

 

#salam#

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alsalamu aleikum

 

Naynawa du löst ja wirklich jedes problem. Mashallah

 

Also, dass mit dem libanon ist klar bei uns egal ob in beirut oder in der stadt von meinem stiefvater, die leute wissen, dass wir nur kurz hier sind. Eenn man die leute jedoch fragt woher wir kommen und die keine späße machen, dann sagen die schon unsere städte im libanon. Und begraben werden wollen wir alle im libanon. Außerdem, obwohl in unserer wohnung meine tante lebt wissen alle nachbarn und leute in der gegend, dass das unsere wohnung ist.

 

Bei meinem stiefvater wird auch gesagt, dass das haus uns gehört. Und wenn wir dorthinfliegen, dann sagen die leute immer und zurückgekommen in deine heimat.

 

Wie ist das aber bei mir das ist ja die stadt von meinem stiefvater und das wissen aber nur die engsten verwandten die normalen leute wissen das nicht. Also was muss ich dort machen.

 

Und zum studium hat schwester naynawa gesagt, dass wenn ich vorhabe zurücknach neuwied zu kommen. Neuwied meine heimat bleibt aber der studiumsplatz nicht. Was ist jedoch wenn die leute vom studiumsplatz mich als einheimisvher ansehen.

 

Danke

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#rose#

 

Wenn das so ist, dann trifft es jetzt doch zu, wenn die Wohnung jetzt dazu gehört.

Aber man sagte mir, dass man sich nur eine heimat aussuchen darf entweder hier oder dort und ein bekannter betete hier nur verkürzt obwohl er hier schon lange lebte weil er De nie als heimat angesehen hat sondern nur Libanon d.h er hat die ganze zeit falsch gebetet ? Und ich muss nun in Libanon immer vollständig beten obwohl ich in Libanon immer die von Jnoub nach beirut fahre und das nur weil ich dort eine Wohnung habe?

Sind sich in dieser sache alle Gelehrten einig ?

 

#salam#

 

 

As Salamu 3aleikum,

 

 

Seyyed Fadlallah:

Als Heimatort bezeichnet man den Ort, zu dem man gerechnet wird, weil seine Vorfahren dort beheimatet waren oder sind, selbst wenn man selber nicht in dem Ort zur Welt gekommen ist oder weil er diesen Ort als seinen ständigen Aufenthaltsort für immer oder für längere Zeit festgelegt hat, aus Gründen des Studiums oder der Arbeit. Es spielt dabei keine Rolle, ob er dort über einen Besitz verfügt oder nicht.

 

wassalam

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#rose#

Assalam Alaikoum,

 

Und zum studium hat schwester naynawa gesagt, dass wenn ich vorhabe zurücknach neuwied zu kommen. Neuwied meine heimat bleibt aber der studiumsplatz nicht. Was ist jedoch wenn die leute vom studiumsplatz mich als einheimisvher ansehen.

Frage:

Wenn ich mich entscheide in einer von meiner Heimat entfernten Stadt zu studieren und dort eine Wohnung miete und mich entschieden habe, mehrere Tage in der Woche in dieser Stadt zu leben, während ich am Wochenende zu meiner Heimat zurückfahre. Ist es möglich diesen Ort des Studiums als Heimat zu zählen und somit vollständig zu beten und zu fasten, vor allem wenn ich aus Sicht des Brauches der Gesellschaft dort als Einwohner dieser Stadt gelte?

 

Antwort:

Bei der Reise wegen Studium, betest du verkürzt und brichst dein Fasten, solange du nicht die Absicht fasst, 10 Tage in einem einzigen Ort zu bleiben. Und der Ort des Studiums ist im in der Frage erwähnten Fall nicht als Heimat zu beurteilen.

 

Wassalam

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#rose#

Assalam Alaikoum,

 

 

Frage:

Wenn ich mich entscheide in einer von meiner Heimat entfernten Stadt zu studieren und dort eine Wohnung miete und mich entschieden habe, mehrere Tage in der Woche in dieser Stadt zu leben, während ich am Wochenende zu meiner Heimat zurückfahre. Ist es möglich diesen Ort des Studiums als Heimat zu zählen und somit vollständig zu beten und zu fasten, vor allem wenn ich aus Sicht des Brauches der Gesellschaft dort als Einwohner dieser Stadt gelte?

 

Antwort:

Bei der Reise wegen Studium, betest du verkürzt und brichst dein Fasten, solange du nicht die Absicht fasst, 10 Tage in einem einzigen Ort zu bleiben. Und der Ort des Studiums ist im in der Frage erwähnten Fall nicht als Heimat zu beurteilen.

 

Wassalam

 

 

#salam#

 

Das heisst, wenn ich in Berlin wohne und 140 km weiter studiere und dort eine Wohnung gemietet habe, muss ich dort immer verkürzt beten, wenn ich weniger als 10 Tage dort verweile? Ich weiss nie, wie lange ich da bleibe, manchmal eine Woche, manchmal zwei Wochen. Ich habe bisher immer jeweils unverkürzt gebetet, weil ich das so in Erinnerung hatte #salam#

 

Müsste ich dann alle Gebete nachholen oder was muss ich in dem Fall tun?

 

;)

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#rose#

Assalam Alaikoum,

 

Man muss nur die Vierer Gebete nachholen aber da Sayyed Fadlallah dein Marja ist, gilst du, denke ich, nicht als Reisender und der Ort, wo du studierst, wird die temporale/provisorische Heimat genannt. Was ich oben gepostet habe, ist das Urteil von Imam Khamenei #salam#

 

Wassalam

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#rose#

Assalam Alaikoum,

 

Man muss nur die Vierer Gebete nachholen aber da Sayyed Fadlallah dein Marja ist, gilst du, denke ich, nicht als Reisender und der Ort, wo du studierst, wird die temporale/provisorische Heimat genannt. Was ich oben gepostet habe, ist das Urteil von Imam Khamenei :)

 

Wassalam

 

 

;)

 

Ja so kannte ich das auch. Vielen Dank für deine Bestätigung Akhi #heul#

(Ich seh grad Schw. Jasmina hat eine Fatwa von Sayyed Fadhlallah, so schnell übersieht man Beiträge #salam# #salam# )

 

#rose#:)

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#salam#

 

Das heisst, wenn ich in Berlin wohne und 140 km weiter studiere und dort eine Wohnung gemietet habe, muss ich dort immer verkürzt beten, wenn ich weniger als 10 Tage dort verweile? Ich weiss nie, wie lange ich da bleibe, manchmal eine Woche, manchmal zwei Wochen. Ich habe bisher immer jeweils unverkürzt gebetet, weil ich das so in Erinnerung hatte #rose#

 

Müsste ich dann alle Gebete nachholen oder was muss ich in dem Fall tun?

 

#salam#

 

 

As Salamu 3aleikum,

 

 

Nach Seyyed Fadlallah ist der Student von den Reiseregeln ausgenommen. Er muss also normal beten. Dein Zuhause ist die Stadt geworden, in der du studierst. Da aber das Haus in Berlin, dein früheres Zuhause ist, wo du wieder zurückkehren willst, musst du dort auch normal beten. Also du hast alles richig gemacht ;)

 

 

wassalam

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salamu aleikum

 

ok alle meine Fragen sind beantworten.

 

nur eine noch.

 

wenn man die 10 Tage Absiht bei einer Reie anwendet und wirklich 10 Tage an dem ort bleiben möchte und man dann ab dem 1 Tag ganz normal betet und eventuell fastet. und dann nach 2 tagen ein paar Freunde eine Fahrt planen die schon als reise zält planen, darf man dann mit oder muss man erst mindestens 10 Tage am gleichen Ort bleiben.

 

Danke

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salamu aleikum

 

ok alle meine Fragen sind beantworten.

 

nur eine noch.

 

wenn man die 10 Tage Absiht bei einer Reie anwendet und wirklich 10 Tage an dem ort bleiben möchte und man dann ab dem 1 Tag ganz normal betet und eventuell fastet. und dann nach 2 tagen ein paar Freunde eine Fahrt planen die schon als reise zält planen, darf man dann mit oder muss man erst mindestens 10 Tage am gleichen Ort bleiben.

 

Danke

 

As Salamu 3aleikum,

 

 

doch klar kannst du dann mit deinen Freunden wegfahren. Aber diese Absicht darfst du nicht vor der Absicht der 10 Tage gehabt haben, aber das ist ja klar. Wenn du aber an Tag 1 beabsichtigst 10 Tage an diesem Ort zu bleiben, und danach bekommst du einen Anruf von deinen Freunden, dass sie an Tag 2 wegfahren wollen, und du somit beabsichtigst mit ihnen zu fahren, dann betest du die Gebete am Tag 1 trotzdem verlängert bzw. normal bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihr wegfahren wollt, auch wenn du nicht mehr die Absicht hegst 10 Tage zu bleiben. Aber wenn du schon deine Gebete verkürzt gebetet hast, dann betest du einfach so weiter.

 

 

wassalam

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  • 2 Wochen später...

#bismillah#

 

Noch eine Frage bitte :

 

5. Hadd At-Tarachus(Grenze der Zulässigkeit):
  1. Dies ist die Grenze auf dem Weg zum Ziel, nach der die Regeln der Reise in Kraft treten. Vor dieser Grenze darf man diese Regel nicht anwenden und nach ihr muss man sie anwenden.
  2. Mit dieser Grenze ist der Ort gemeint, an dem der Gebetsruf der Stadt nicht (mehr) zu hören ist und an dem ihre Mauern nicht mehr zu sehen sind.
  3. Beide Sachen sind vorsichtshalber zu beachten

 

Hier steht Grenze, soll man die Grenze der Stadt nehmen oder auch Stadtteil ?

Z.B. Von Berlin nach Hannover ( ich weiß es sind über 200km #salam# ) Muss man ab der Grenze von berlin rechnen oder auch schon Neukölln ?`Denn von Neukölln bis zur Grenze von Berlin, ist es schon eine weite Strecke.

Ziel : Zählt als Ziel die Stadt Hannover oder ist mein Ziel sobald ich die Wohnung, die ich eigentlich erreichen wollte, als Ziel ?

 

 

#bismillah#

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#bismillah#

Assalam Alaikoum,

Wenn man die Absicht hatte diesen speziellen Stadtteil als seine Heimat anzusehen und nicht die ganze Stadt, dann zählst du ab der Grenze dieses Stadtteils, ansonsten wird die ganze Stadt als deine Heimat angesehen und du zählst ab ihrer Grenze. Und es zählt die Grenze der Zielstadt. Das heißt man sollte den Abstand zwischen der Grenze der Heimat und der Grenze der Zielstadt berechnen um zu ermitteln ob man ein Reisender ist oder nicht. Und zu beachten ist, dass nicht die Luftstrecke gemessen wird, sondern wirklich der konkrete Weg, den man nimmt um die Zielstadt zu erreichen.

 

Wassalam

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  • 9 Monate später...

Bismillah

 

Wie siehts denn aus, wenn man in sein Heimatland fliegen möchte und in einem anderen Land einen Zwischenstopp machen muss, wie das dann mit den Pflichtgebeten aussieht?

 

Darf man die Pflichtgebete in diesem Land kürzen?

 

Liebe Geschwister habe noch eine Frage:).

 

Wenn man im Flugzeug oder Reisebus/Auto ist, soll man trotzdem beten, obwohl man nicht weiß, wo die Qible ist?

 

Wenn das geht, wie verrichtet man dann das Gebet? Im Sitzen denke ich, aber was müsste man dann dabei beachten?

 

ws

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Bismillah

 

Wie siehts denn aus, wenn man in sein Heimatland fliegen möchte und in einem anderen Land einen Zwischenstopp machen muss, wie das dann mit den Pflichtgebeten aussieht?

 

Darf man die Pflichtgebete in diesem Land kürzen?

 

ws

 

:)

 

Man muss sie kürzen. Denn angenommen, du machst in Prag Zwischenstopp, ist die Wegstrecke über 22,5 km aufjedenfall erreicht und somit gilst du als Reisender.

 

Liebe Geschwister habe noch eine Frage:).

 

Wenn man im Flugzeug oder Reisebus/Auto ist, soll man trotzdem beten, obwohl man nicht weiß, wo die Qible ist?

 

Wenn das geht, wie verrichtet man dann das Gebet? Im Sitzen denke ich, aber was müsste man dann dabei beachten?

 

ws

 

Hier was von Sr. Naynawa: http://www.shia-forum.de/index.php?s=&...st&p=238824

 

wassalam

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  • 5 Monate später...

As salamu alaikum

 

Ich habe morgen einen verpflichtenden Betriebsausflug und die Strecke hin beträgt 80km. Abfahrt ist um 9:30Uhr und wir werden um 17:40Uhr wieder in HH sein.

 

Da dies im Grunde zu meiner Arbeit gehört, wird das dann noch als Reise gewertet?

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#bismillah#

#salam#

 

Ich zitiere aus dem ersten Beitrag:

 

"Eine Person, für die die folgenden Bedingungen erfüllt sind heisst ein Reisender.

(...)

- Die Reise ist an sich kein Beruf (wie beim Seemann und beim Zugfahrer usw.) und auch das Ziel der Reise ist kein Arbeitsort(1/10).

(...)"

 

Da es sich nicht um deinen Arbeitsort handelt, müsstest du als Reisende gelten.

 

#salam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Ich denke, das würde ich auch so verstehen, wenn ich das allein lesen würde. Anscheinend ist es bisschen ungenau formuliert aber mit Arbeitsort ist nicht das gemeint, was man normalerweise kennt. D.h. es ist nicht der Hauptort in dem man normalerweise arbeitet, sonden gemeint ist der Ort, in dem man arbeitet, abgesehen davon, ob es ein Ort oder mehrere sind. Allerdings man zählt nach 10 tägiger Arbeitspause erst in der zweiten Reise als Nichtreisenden.

 

Wassalam

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#salam#

 

Zu Beachten ist jedoch, dass es sich dabei um einen verpflichtenden Betriebsausflug handelt. Man müsste schon näher ausführen, welchem Zweck die Reise dient, damit man entscheiden könnte.

 

Wenn man z.B. eine Reise antreten muss, um ein Produkt von einer Firma bei Kunden vorzustellen, dann zählt es als ein Arbeitsort und die Gebete und das Fasten müssen normal durchgeführt werden.

 

Wenn die Reise jedoch im Sinne einer "Klassenfahrt" wie bei der Schule ist, so zählt man als Reisender mit den jeweiligen Konsequenzen (Verkürzen des Gebetes etc.)

 

#salam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Ich habe es so verstanden, dass sie nur einen Ausflug machen und dort nicht arbeiten werden? In dem Fall würde sie sicher als Reisende gelten, oder nicht?

Achso ja stimmt, das habe ich übersehen. Wenn es nicht als Arbeit gilt, dann ist man ein Reisender.

 

Wassalam

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  • 10 Monate später...
AbdullahAlmani

Salam alaikum

 

Ich lebe schon seit mehreren Jahren nun in zwei Städten, aufgrund des Studiums.

In beiden Städten würden mich die Leute wohl als dort lebend bezeichnen, obwohl ich in der einen Stadt meist nur immer 3-4Tage in der Woche bin. Und am Wochenende in die ursprüngliche Heimat. So ist der Regelfall. Oft bin ich aber auch in den Semesterferien nur in der Heimat.

 

Kann man davon ausgehen, dass der Studienort somit auch Heimat ist. Ich bin seit kurzem Dschafari und hab mir Chamani ausgesucht??

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