Bei den vier sunnitischen Schulen gibt es Meinungsunterschiede, ob man von Nicht-Kitabis Schutzgeld nimmt. Einige glauben, dass man von allen Nicht-Muslimen Schutzgeld nimmt, ob sie nun Ahl-ul-Kitab sind oder Götzendiener, ohne Unterschied.
Band 10, Seite 163, vom Buch " al-Jami' li-Ahkami l-Qur'an " von al-Qurtubi:
„Die Gelehrten sind sich darüber uneinig, von dem man Schutzgeld nimmt. Ash-Shafi'i, Gott sei ihm gnädig, sagte: ﴾Das Schutzgeld wird wegen diesem Vers (9:29) von keinem akzeptiert, außer speziell von den Leuten des Buches, seien sie nun Araber oder Nicht-Araber, denn sie sind diejenigen, die speziell erwähnt wurden. Daher richtet sich das Urteil an sie, aber nicht an diejenigen, die nicht zu ihnen gehören, aufgrund von Gottes Aussage: So tötet die Beigesellenden, wo immer ihr sie findet. (9:5) Und Er sagte nicht: Bis sie Schutzgeld zahlen. Wie Er es über die Leute des Buches sagte.﴿ Und er sagte: ﴾Aufgrund der Sunnah wird das Schutzgeld von den Zoroastriern akzeptiert.﴿ Und dies vertraten Ahmad ibn Hanbal, Abu Thawr, die Schule von At-Thawri und Abu Hanifah und seine Gefährten und Al-Awza'i sagte: ﴾Das Schutzgeld wird von jedem Götzendiener oder Feuerdiener oder Ablehner oder Leugner genommen.﴿ Und ebenso ist das die Schule von Malik ibn Anas, denn er war der Ansicht, dass man Schutzgeld von allen Turkvölkern und Indern nimmt, sowohl vom Araber als auch vom Nicht-Araber, sowohl vom Taghlibiten als auch vom Quraishiten, egal von wem, mit Ausnahme des Apostaten.”