Es gibt tatsächlich einige Suren, die ich sags mal so, tatsächlich besonders im Gebet sind.
Es gibt vier Suren, die darf man im verpflichtenden rituellen Gebet nicht verlesen, denn es gibt jeweils einen Vers in diesen Suren, nachdem man diese verlesen hat, dann ist es verpflichtend, dass heißt man muss direkt in die Secde gehen sofern dies möglich ist.
Diese vier Suren sind:
Die 32. Sure: As-Sagda
Die 41. Sure: Fussilat
Die 53. Sure: An-Nagm
Die 96. Sure: Al-'Alaq
Sogar wenn man die Suren nicht mal selber liest, sondern es jemand anderes gerade liest und man ist dabei oder hört den Rezitator, muss man es als Vorsichtsmaßnahme machen.
Seine Eminenz Imam Khamenei (möge Allah (swt.) sein Leben InşaAllah verlängern) sagte dazu:
F. 509: Was ist die religionsrechtliche Verpflichtung beim Hören der zur
Niederwerfung verpflichtenden Verse, wenn der Leser nicht anwesend ist
und das Zuhören über Rundfunk bzw. Kassettenrecorder erfolgt?
A: Das Hören der zur Niederwerfung [sagdah] verpflichtenden Verse über
Audiokassetten verpflichtet nicht zur Niederwerfung. Bei dem Hören über
Rundfunk oder Lautsprecher in Form einer direkten Live-Ausstrahlung
muss die Niederwerfung als Vorsichtsmaßnahme durchführt werden.
Ich persönlich lese diese Suren nicht, da ich nichts falsch machen will. Es gibt ja genügend andere Suren, die man rezitieren kann und die auch toll sind.
Und wenn wir schon über Sonderfälle reden, es gibt zwei Fälle, in denen muss man nach der Fatiha 2 Suren verlesen.
Seine Eminenz Imam Khamenei (möge Allah (swt.) Ihn uns allen InşaAllah eine lange Zeit erhalten lassen bleiben) sagte:
F. 479: Gemäß der Meinung einiger Qur'aninterpreten sind einige der
Suren des Heiligen Qur'an, wie die Sure Al-FÍl(Sure 105) und Qurayš(Sure 106), Al-InširÁh(Sure 84?) und
Ad-DuhÁ(Sure 93), keine eigenständigen Suren zur Verlesung. Sie sagen, wer eine
dieser Suren, wie die Sure Al-FÍl verliest, muss unbedingt anschließend auch
die Sure Qurayš verlesen; so ist es auch im Hinblick auf die beiden Suren
Al-InširÁh und Ad-DuhÁ, die zusammen verlesen werden müssen. Was ist
die Aufgabe von jemandem, der während des rituellen Gebets allein die
Sure Al-FÍl oder allein die Sure Al-InširÁh verliest und unwissend über die
Angelegenheit ist?
A: Die vergangenen rituellen Gebete [salah], in denen man sich mit einer
der beiden Suren Al-FÍl und Al-ÍlÁf, oder einer der beiden Suren Ad-DuhÁ
und Al-InširÁh begnügt hat, sind als gültig [sahih] zu beurteilen, sofern
man unwissend über diese Angelegenheit war.
Falls jemand im obligatorischen rituellen Gebet diese 2 Suren verlesen will, vergesst nicht bei beiden die Bismillah zu sagen.
Also zum Beispiel: Bismillah Fil, Bismillah Qurays
Hoffentlich konnte ich etwas helfen.
Mögen wir die Zufriedenheit Allah 's (swt.) InşaAllah erreichen.