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Perücke über Kopftuch

Featured Replies

Geschrieben

slm

 

also in fiqh von sistane steht das drin über Perrücken:

 

Frage:

 

Eine Frau trägt zum Zwecke des guten Aussehns eine Perrücke, die ihr echtes Haar verdeckt, wie es der Hijab tut.

Darf sie sich jetzt, wo sie anders aussieht draussen zeigen?

 

Antwort:

 

Es ist ihr gestattet, eine Perrücke zu tragen, doch bleibt ( auch das künstliche Haar) ein Symbol der Schönheit das sie vor Männern die nicht maharam für sie sind, verbergen muss.

 

ich denke also man darf keine perücken tragen nach draussen

 

slm

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

#salam#

ich werde jetzt ein Brief zu der Seyyed Al Ssistany schicken und ihn fragen und wir werden sehen was er damit mein ob das nur für die Gläubigen die in iran leben oder falle Gläubige überall auf der Welt

#salam#

  • 1 Monat später...
Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

An Diener von Ahl albayt, ich bin deiner meinung, es sind nun 2 Monate vergangen hast du endlich die Antwort von Sayyed Sistani?

 

 

An Al-Murtada

wenn der Befehl öffentliche Sachverhalte anspricht und mit dem Unterhalt (Nahrung etc.) der Menschen zu tun hat. Bei Fällen, die die Beschützung des islamischen Systems betreffen, hat der akzeptierte Faqih Wilayah (Befehlsgewalt) über alle Gläubigen!"

 

Weisst du was das heisst? Das hat nämlich nichts mit dem Taqleed zu tun, sondern mit der Führung des Staates #salam#

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

Es ist ihr gestattet, eine Perrücke zu tragen, doch bleibt ( auch das künstliche Haar) ein Symbol der Schönheit das sie vor Männern die nicht maharam für sie sind, verbergen muss.

 

Das heißt doch, sie darf eine Perücke tragen, muß diese aber auch - wie das Haar - vor nicht-mahram Männern verbergen....

 

 

Und verzeiht, daß ich mich in eine alte Diskussion einmische, aber ich bin nun mal neugierig...... #salam#

 

Hier ist die Fatwa, von Sayyed Sistani:

 

"Jeder, auch andere Mujtahideen, sind verpflichtet, dem Befehl jener Person zu befolgen, die der Sharia nach das Amt der Wilayah innehat, wenn der Befehl öffentliche Sachverhalte anspricht und mit dem Unterhalt (Nahrung etc.) der Menschen zu tun hat. Bei Fällen, die die Beschützung des islamischen Systems betreffen, hat der akzeptierte Faqih Wilayah (Befehlsgewalt) über alle Gläubigen!"

 

Warum sollte sich das nur auf den Iran beziehen?

Sayed Sistani würde wohl kaum sagen: "alle Gläubigen", wenn er nur die iranischen Muslime meinte, oder?

 

Umgekehrt hieße das doch: die Anhänger des Wali ul-Faqih außerhalb des Iran, z. B. hier in Deutschland, müßten ihm nicht folgen, weil sie nicht in seinem Herrschaftsbereich lebten, in Fällen, die die Beschützung des Islam betreffen? Sondern "nur" in religonsrechtlichen Fragen, wenn sie ihm als ihrem Marja folgen?

 

Das kann ja wohl nicht sein, oder? #salam#

Oder verstehe ich mal wieder gar nichts?

 

 

wa salam

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

#salam#

#salam#

 

An Diener von Ahl albayt, ich bin deiner meinung, es sind nun 2 Monate vergangen hast du endlich die Antwort von Sayyed Sistani?

 

 

An Al-Murtada

 

Weisst du was das heisst? Das hat nämlich nichts mit dem Taqleed zu tun, sondern mit der Führung des Staates #rose#

 

 

Habe ich denn etwas anderes behauptet? Ich sagte, am Ende hat Imam Khamene'i immer noch das letzte Wort, bei Angelegenheiten der islamischen Ummah!

 

 

Warum sollte sich das nur auf den Iran beziehen?

Sayed Sistani würde wohl kaum sagen: "alle Gläubigen", wenn er nur die iranischen Muslime meinte, oder?

 

Umgekehrt hieße das doch: die Anhänger des Wali ul-Faqih außerhalb des Iran, z. B. hier in Deutschland, müßten ihm nicht folgen, weil sie nicht in seinem Herrschaftsbereich lebten, in Fällen, die die Beschützung des Islam betreffen? Sondern "nur" in religonsrechtlichen Fragen, wenn sie ihm als ihrem Marja folgen?

 

Das kann ja wohl nicht sein, oder? #rose#

Oder verstehe ich mal wieder gar nichts?

 

wa salam

 

Nein, du hast vollkommen Recht.

 

#rose#

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

wenn der Befehl öffentliche Sachverhalte anspricht und mit dem Unterhalt (Nahrung etc.) der Menschen zu tun hat. Bei Fällen, die die Beschützung des islamischen Systems betreffen,

 

Bitte liest genau nach, es handelt sich hierbei um Öffentliche Sachverhalte und um ein System, beide dinge sind nur im jeweiligen land gütlig.

 

Dabei steht aber nichts von befolgung des Fiqhs.

Geschrieben

#bismillah#

 

Mein Marja3 ist Sayyid Mohamad Hussein Fadlallah und eine Verwandte von mir hatte auch mal das gleiche Problem, dass es ihr auf Arbeit verboten wurde ihr Kopftuch zu tragen und dann hat sie bei Sayyid Mohamad Hussein Fadlallah nachgefragt und als Antwort erhalten:

 

Eine Perücke ist nur dann erlaubt, wenn es eine absolute Notsituation ist, also wenn die Frau sonst absolut nichts und niemanden hat, der ihr helfen könnte, egal ob finanziell oder auf andere Weise (was z. B. in Deutschland schonmal NICHT der Fall ist, da es ja hier z. B. im schlimmsten Fall Hartz IV gibt).

 

Wa #salam#

Geschrieben

bismillah.gif

salam.gif

Ich finde es ehrlich gesagt eh merkwürdig, dass man eine Perücke tragen will. Was soll das denn bringen? Was ist überhaupt der Sinn des Hijabs? Nicht, dass man seine Reize verdeckt? Es geht doch nicht darum, dass man seine eigentlichen Haare verdeckt, sondern die Reize. Und wenn man dann "Ersatz-Haare" trägt, hat man überhaupt nichts erreicht. Da kann die Frau dann eigentlich gleich ohne Hijab rausgehen.

 

 

salam.gif

 

Geschrieben

S.a

Meine cousine muss das in der Türkei auch machen. Da es eine Notsituation ist, ist es erlaubt denn wenn sie die Schule verlässt trägt sie schnell ein kopftuch. im Unterricht trägt sie eine Perücke und um ihr hals ein Schal.

 

a.s

Geschrieben

#lesen#

 

#lol#

 

laut gelehrten darf die perücke nicht anziehend sein.

 

#salam#

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