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Befehlen gehorchen?


alinyazimsin

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#salam#

#rose#

Ich habe mal ein paar Fragen, also ich würde gerne wissen ob jemand von euch evtl Fatwas oder so zu folgenden fragen kennt:

 

1. Inwieweit darf der Mann, mit dem man beabsichtigt zu heiraten einem etwas verbieten bzw. befehlen?

 

2. Wieviel darf einem der ältere Bruder etwas sagen?

 

3. Was ist wenn ein Bruder von mir der erst 12 oder 13 ist, darf er zB mir (ich werde bald 18) etwas sagen oder verbieten bzw. ich ihm????(Gibt es da Unterschiede zwischen Bruder zu Schwester, Bruder zu Bruder, Schwester zu Bruder usw. ???)

 

4. Gibt es Fatwas wo genau drin steht ab wann das so ist dass man einem was sagen kann usw. zB auch wer einem was sagen darf wie zB ob Onkels mir was sagen dürfen oder so....???

 

 

Wäre schön wenn ihr welche Fatwas habt und wenn ihr dann auch die Links posten könnt von wo ihr das habt weil dann kann ich auch da nachgucken irgendwann über etwas insallah #salam#

 

 

Danke euch schonmal für eure Antworten #rose#

 

#rose#

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#salam#

 

1. Inwieweit darf der Mann, mit dem man beabsichtigt zu heiraten einem etwas verbieten bzw. befehlen?

 

Wenn ihr noch nicht verheiratet seid, dann hat er kein Recht dazu.

 

3. Was ist wenn ein Bruder von mir der erst 12 oder 13 ist, darf er zB mir (ich werde bald 18) etwas sagen oder verbieten bzw. ich ihm????(Gibt es da Unterschiede zwischen Bruder zu Schwester, Bruder zu Bruder, Schwester zu Bruder usw. ???)

 

Der Gesandte Gottes Muhammad (s.a.a.s.) sagte dazu: "Das Recht des ältesten Bruders über die jüngeren ist wie das Recht des Vater auf sein Kind." an-narāqÄ«, djāmi´us-sa´Ädāt, Band 2, S.267

http://www.najaf.org/lang/5/index.htm

 

Das bezieht sich auf das Recht des älteren Bruders auf seine jüngeren Brüder.

 

#salam#

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  • 1 Monat später...
Wenn ihr noch nicht verheiratet seid, dann hat er kein Recht dazu.

 

#bismillah#

Ok und wie ist das, wenn man schon Nikah gemacht hat, also die normale islamische Trauung, nur wenn man noch bei den Eltern wohnt also die richtige Hochzeit noch nicht war mit Fest usw. (wie Verlobung also)...Welche Rechte hat da der Mann bzw. die Frau?

 

 

Das bezieht sich auf das Recht des älteren Bruders auf seine jüngeren Brüder.

 

Was ist wenn es eine jüngere Schwester ist, gilt das da auch?

Und wie sieht es aus zum Beispiel das Mädchen ist 18 und ihr Bruder ist 16, kann er dann was sagen?

Was ist wenn die Schwester zu ihrem anderen Bruder, der 12 ist, kann sie ihm etwas sagen? Nein oder?

 

 

 

Weiß noch jemand was darüber ob meine Onkels oder so oder Opas mir was sagen dürfen so wie es mein Vater darf?

#salam#

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As Salamu 3aleikum,

 

 

warum sollte die Schwester nichts zu sagen haben? Schließlich ist ihr Verstand weiter als der des kleineren Bruders.

 

Also man muss auf seine Eltern hören, auch wenn der Onkel oder sonst wer, was anderes sagt.

 

Wa Salam

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Ok und wie ist das, wenn man schon Nikah gemacht hat, also die normale islamische Trauung, nur wenn man noch bei den Eltern wohnt also die richtige Hochzeit noch nicht war mit Fest usw. (wie Verlobung also)...Welche Rechte hat da der Mann bzw. die Frau??

 

 

#bismillah#

 

Schließt man einen Ehevertrag ab, gilt man als Mann und Frau vor Gott. Die Hochzeitsfeier ist Tradition liebe Schwester, die Ehe ist nicht von der Feier abhängig.

Natürlich haben beide ab der Zeit des Ehevertrags ihre Rechte und Pflichten.

 

#salam#

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#salam#

 

Schließt man einen Ehevertrag ab, gilt man als Mann und Frau vor Gott. Die Hochzeitsfeier ist Tradition liebe Schwester, die Ehe ist nicht von der Feier abhängig.

Natürlich haben beide ab der Zeit des Ehevertrags ihre Rechte und Pflichten.

 

#salam#

 

#bismillah#

#rose#

Ja man kann aber zum Beispiel vereinbaren bis zur Hochzeitsfeier usw keinen geschlechtliche Sachen zu machen. oder nicht???

So meine ich das. Und ich dachte es macht einen Unterschied wenn man noch bei seinem Vater lebt.

;)

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#bismillah#

#salam#

Ja man kann aber zum Beispiel vereinbaren bis zur Hochzeitsfeier usw keinen geschlechtliche Sachen zu machen. oder nicht???

So meine ich das. Und ich dachte es macht einen Unterschied wenn man noch bei seinem Vater lebt.

#salam#

 

#rose#

 

Was beide gemeinsam unter sich ausmachen bzw. vereinbaren, ist ihnen überlassen.

 

Doch egal ob man zusammenlebt oder nicht. Ab Zeitpunkt der Ehe haben nun mal beide ihre Rechte und ihre Pflichten.

 

Selbst wenn die Frau noch bei ihrem Vater wohnt, so ist ihr "Vormund" ihr Mann.

Vormund in dem Sinne, das sie ihm gehorchen muss.

 

;)

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#bismillah#

#salam#

Ja man kann aber zum Beispiel vereinbaren bis zur Hochzeitsfeier usw keinen geschlechtliche Sachen zu machen. oder nicht???

So meine ich das. Und ich dachte es macht einen Unterschied wenn man noch bei seinem Vater lebt.

#salam#

 

Selam liebe Schwester,

 

nur ein Tip.

Wenn du heiraten willst, solltest du unbedingt auch nach geltendem zivilem Recht heiraten.

Zweitens, wenn dein Verlobter ernst mit dir meint, dann sollte er sich auch gedulden können.

 

Sicher ist sicher.

Sonst stimmt da was nicht.

 

Nicht bös verstehen. Nur ein Tip

 

#as#

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#bismillah#

#salam#

Hää das verstehe ich gerade überhaupt nicht.

Mich hat das interessiert wie das dann aussieht mit dem Recht usw, weil wenn man Imam Nikah macht, dann möchte ich auch wissen was dann auf mich zukommt, was ich tun muss usw. , weil man ja dann schon Mann und Frau ist.

 

Und das mit dem gedulden verstehe ich auch nicht was du gemeint hast. Gerade weil man sich ja gedulden will, kommt die Vereinbarung, keine geschlechtlichen Dinge zu machen, bis man dann zusammen wohnt. Das Imam Nikah dient ja dazu, dass man sich vorher schon treffen kann usw. Aber Dinge wie das Finanzielle machen ein direktes Zusammenleben noch nicht möglich. Halt einfach eine Verlobung.

 

Was meinst du mit zivilen Recht? Standesamtlich oder wie?

#salam#

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