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Islamische Begriffe (Glossar: Arabisch Deutsch)


3aliy

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#salam#

Im Folgenden befinden sich die wichtigsten Begriffe, die im Risalah eines Marja vorkommen bzw. die im Fikh und in der Scharia geläufig sind.

 

Quelle: http://www.najaf.org/lang/5/index.htm

  1. ad-darurah:
     Not

  2. ad-diyah (Blutgeld):
     Eine bestimmte Entschädigung für ein Opfer oder dessen Hinterbliebene

  3. ahadith:
     Überlieferungen des Propheten

  4. ahl-ul-bait :
     Die vierzehn gereinigten Fehlerlosen

  5. ahl-ul-chibrah:
     Sachkundige, Fachgelehrte

  6. ahl-ul-kitab:
     Buchvölker

  7. al-ahwat:
     Vorsichtsmaßnahme

  8. ahwat lusuman:
     Verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, der man aus zwingenden Gründen folgt

  9. ahwat-ul-aula:
     Empfohlene Vorsichtsmaßnahme

  10. ahwat wudjuban:
     Verpflichtende Vorsichtsmaßnahme

  11. a´lam mudjtahid :
     Meistgelehrter

  12. alat-ul-lahw-il-muharram (Instrumente der verbotenen Vergnügen):
     Produkte, die naturgemäß nur für verbotene Zwecke benutzt werden, wie z.B. manche Musikinstrumente, die nur für Haram musik benutzt werden.

  13. al-djahil bil-hukm:
     Unwissen über ein Gesetz

  14. al-djahil bil-maudu`a:
     Unwissen über die Anwendung eines Gesetzes 
    
    a) Derjenige, der die Definition und Grenzen einer Sache nicht kennt, versteht nicht, wie er die Sache selbst definieren kann. Er kennt z.B. die Definition von Gesang nicht
    
    b)Derjenige, der nicht weiß, ob die Verwendung einer bestimmten Definition zutrifft. Z.B. kennt er zwar die Definition von Alkohol, aber er weiß nicht, ob das Getränk in seinem Glas Alkohol ist.

  15. al-djahil-ul-muqassir:
     Ein Unwissender, dessen Unwissen nicht entschuldigt ist. Dies ist jemand, der die Möglichkeit hat zu lernen, dieses aber vernachlässigt.

  16. al-djahil-ul-qasir:
     Ein Unwissender, dessen Unwissen entschuldigt ist. Jemand wandte sich z. B. an einen Gelehrten, dem er vertraute, dessen Wissen sich aber später als falsch erwies. Sein Unwissen ist in diesem Fall verziehen.

  17. al- djirm-ul-ha´il:
     Eine Barriere, die das Wasser daran hindert, an die Haut zu gelangen.

  18. al-haradj (Bedrängung, Beengung):
     Eine Schwierigkeit, die schwer zu ertragen ist, wie z.B. das Bart tragen in einer Gesellschaft in der der mu`min dadurch Schwierigkeiten bekommt, wie z.B. Beleidigung, Verachtung oder Erniedrigung. Das was zu Verachtung führt und seine Handlungen und Ausführung seiner Belange erschwert.

  19. al-qasr (Verkürzung):
     Das Gebet, dass 4 Gebetsabschnitte hat, wird auf zwei Abschnitte verkürzt.

  20. asch-schakk (Zweifel):
     Ungewissheit in einer Sache, in der beide Seiten gleich wiegen.

  21. asch-schubhat-ul-mafhumiyyah:
     Der Mangel an Wissen, um eine Sache zu definieren. Die Unkenntnis einer Definition einer Sache, also jemand, der etwas nicht definieren kann.

  22. asch-schubhat-ul-musdaqiya:
     Man kennt zwar die Definition, aber kann sie nicht umsetzen. Man kennt z.B. die Definition von chamr, weiß aber nicht, ob das Getränk, das vor einem steht, berauschend ist.

  23. atraf schubhat-ul-a´lamiyyah:
     Die Gruppe der höchsten Gelehrten (mudjtahidin), unter denen sich mit Gewissheit der Meistwissende befindet.

  24. at-ta´arrub b´ad- ul-hidjrah:
     Verlassen eines Ortes, an dem man sein Pflichtwissen erwerben kann und seinen Glauben praktizieren kann zu einem Ort, an dem dies nicht mehr durchführbar ist

  25. at-tadhkiyyah (Schlachten, Jagen, Fischen):
     Dies ist die Methode der Schlachtung eines Tieres nach islamischen Regeln (schariah), durch welche der Verzehr von bestimmten Tieren erlaubt und die Benutzung von Leder bestimmter Tiere (auch von manchen Tieren, die man nicht essen darf) erlaubt wird. Es gibt mehrere Sorten: Im Falle von Fisch gilt, dass man ihn lebendig aus dem Wasser herausnimmt, oder dass man ihn lebendig fängt, auch wenn er im Netz oder an der Angel noch im Wasser verendet. Im Falle von Vieh, Schafen, Kühen, Geflügel und anderen ist es das Durchtrennen von Luft- und Speiseröhre und der beiden Hauptschlagadern.

  26. at-tadlis (Vortäuschung):
     Falsche Darstellung einer Person oder einer Sache durch Erwähnung nicht vorhandener Eigenschaften. Wenn sich ein Mann z.B. bei Heiratsabsichten zugehörig zu einer angesehenen Familie, oder als Sayyid oder als promovierter Doktor vorstellt; oder dass eine Frau von sich behauptet, noch nicht verheiratet gewesen zu sein, oder das ein Autoverkäufer sagt, dass sein Auto unfallfrei sei, obwohl dies alles nicht stimmt, usw.

  27. at-taladhudh (Genuss):
     Der natürliche Genuss basiert auf nstinkt.

  28. ´aurah:
     Körperteile, die nach islamischer Rechtsprechung vor bestimmten Personen bedeckt werden müssen

  29. az-zawwal :
     Überschreitung des Zenits

  30. baligh :
     volljährig nach islamischen Richtlinien

  31. chums :
     Pflichtabgabe

  32. darar:
     Schaden, den ein normaler Mensch bemüht zu vermeiden

  33. da´wah :
     Einladung zum Islam

  34. dhikr:
     Anrufung Allahs

  35. du´a`:
     Bittgebet

  36. fadjr :
     tatsächliches Morgengrauen, Morgendämmerung

  37. fard :
     Pflicht

  38. fard kifayah :
     eine Pflicht, die mindestens einige Muslime, die dazu in der Lage sind, erfüllen müssen

  39. fatwa:
     Meinung, Urteil

  40. ghusl :
    Ganzwaschung, große rituelle Waschung

  41. ghina` :
     Gesang (lahw), dessen Melodie und Beschaffenheit verraten, dass sie für lahw wa la´ib geeignet sind.

  42. lahw wa la´ib:
     Ablenkung und sinnlose Beschäftigungen, die von Pflichten abhalten

  43. hadith:
     Überlieferung

  44. halal:
     erlaubt

  45. haqq-ul-ichtisas:
     Anspruch auf etwas, das man in seinem Besitz hat, das nach islamischem Gesetz keinen Wert darstellt und als Besitz anerkannt ist. Z.B.: Alkohol, Schwein oder Nichtgeschlachtetes.

  46. haram :
     verboten

  47. harram :
     heiliges Gebiet um Mekka

  48. hidjab :
     Kopfbedeckung

  49. ichtimar:
     Aufsetzen der Kopfbedeckung einer Frau (chimar)

  50. ´ Id:
     Opferfest

  51. Idjazah :
     Erlaubnis, Lizenz

  52. idjmalan:
     im Allgemeinen

  53. ihram:
     Eintritt in den Weihezustand; Weihezustand

  54. ihtiyat-ul-istihbabi:
     empfohlene Vorsichtsmaßnahme

  55. ihtiyat-ul-wudjubi:
     verpflichtende Vorsichtsmaßnahme

  56. ischkal (Unklarheit):
     Ist zwingend zu unterlassen

  57. istihalah:
     Die totale Veränderung einer Sache förmlich und inhaltlich in eine andere Sache

  58. istihlak (Verbrauch):
     Vollständige Auflösung einer Sache in einer anderen Sache

  59. istishab:
     Beibehalten des Urteils trotz aufgetretener Zweifel

  60. itmi`nan (Beruhigung):
     Befolgung des Urteils, welches höchstwahrscheinlich richtig ist und Unterlassung des Urteils, welches mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit richtig ist

  61. kaffarah:
     Sühne

  62. mahr :
     Brautgabe

  63. mahram :
     eine Person, die man nicht heiraten kann

  64. maitah :
     Aas

  65. mardja´ :
     Rechtsgelehrter, der aufgrund seines Wissensstandes die Verantwortung übernehmen kann, dass man seinen Urteilen folgt

  66. masdjid :
     Moschee, bzw. Gebetsort

  67. mithqal :
     Gewichtseinheit

  68. miqat, Pl. mawaqit :
     Eintritt in den Weihezustand an einem dafür vorgeschriebenen Ort

  69. mudjtahid :
     Rechtsgelehrter, der aufgrund seines hohen Wissens berechtigt ist, ein eigenes Urteil zu fällen, dem er alleine folgt

  70. mu'min :
     ein aufrichtig Gläubiger

  71. mukallaf :
     der zur Beachtung der religiösen Gesetzen Verpflichtete

  72. munadjat :
     vertrauliche Zwiesprache

  73. mustahab :
     empfohlen

  74. nadhr :
     Gelübde im Namen Allahs

  75. nafaqah :
     finanzielle Fähigkeit

  76. namimah :
     Zwietracht säen

  77. niyyah, niyyat :
     Absicht

  78. qiblah :
     Gebetsrichtung

  79. radd-ul-madhalim :
     (Ersatzspende): Hat man Schulden bei jemanden, den man nicht erreichen kann und ebenso auch seine Erben, so gibt man die Schuld als Spende in seinem Namen aus.

  80. rak´ah :
     Gebetsabschnitt(Kommentar: stammt von Raka'a was so viel wie sich verbeugen bedeutet)

  81. ruku' :
     Verbeugung(Kommentar: stammt ebenfalls von Raka'a)

  82. sadaqah :
     Spende

  83. sa´iy :
     das siebenmalige Gehen zwischen Safa und Marwah

  84. salah :
     rituelles Gebet

  85. salut-ut-tawaf :
     das Gebet nach der Umkreisung der Kaaba

  86. schari´ah :
     Islamische Rechtsprechung

  87. schirk :
     Allah etwas beigesellen

  88. schuhrah :
     negatives Auffallen

  89. sihm-ul-Imam :
     ist die Hälfte von Chums, die für das allg. Wohl und da´wah ausgegeben werden

  90. sihm-us-sadah :
     ist die zweite Hälfte von Chums, die für die Abstammenden vom Stamm des Propheten sind

  91. silat-ur-rahim :
     Pflege der Blutverwandschaft

  92. sudjud :
     Niederwerfung im Gebet

  93. sunnah :
     Vorbildliche Lebensweise in Worten und Taten des Propheten und der Imame (s.a.a.s.)

  94. tahir :
     rituell rein

  95. takbirat-ul-ihram :
     Gebetsbeginn

  96. taqsir :
     das Abschneiden von mindestens einigen Haaren oder eines Teils eines Nagels

  97. tasbih :
     Lobpreisung Allahs

  98. taschrik :
     drei folgende Tage des Opferfestes

  99. tawaf :
     Umkreisung der Kaaba

  100. tawaf-uz-ziyarah :
     siebenmaliges Umkreisen der Kaaba nach der Rückkehr nach Mekka

  101. tayammum :
     Trockenwaschung

  102. ummah :
     Gemeinde

  103. ´umrah :
     kleine Pilgerfahrt

  104. ´urf :
     Brauch in einer Gesellschaft

  105. usul-ul-fiqh :
     Prinzipien der Rechtsprechung

  106. wadjib :
     Pflicht

  107. wudu` :
     Teilwaschung, kleine rituelle Waschung

  108. zakah :
     Pflichtabgabe

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