3aliy Geschrieben 25. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 25. Dezember 2007 Im Folgenden befinden sich die wichtigsten Begriffe, die im Risalah eines Marja vorkommen bzw. die im Fikh und in der Scharia geläufig sind. Quelle: http://www.najaf.org/lang/5/index.htm ad-darurah: Not ad-diyah (Blutgeld): Eine bestimmte Entschädigung für ein Opfer oder dessen Hinterbliebene ahadith: Überlieferungen des Propheten ahl-ul-bait : Die vierzehn gereinigten Fehlerlosen ahl-ul-chibrah: Sachkundige, Fachgelehrte ahl-ul-kitab: Buchvölker al-ahwat: Vorsichtsmaßnahme ahwat lusuman: Verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, der man aus zwingenden Gründen folgt ahwat-ul-aula: Empfohlene Vorsichtsmaßnahme ahwat wudjuban: Verpflichtende Vorsichtsmaßnahme a´lam mudjtahid : Meistgelehrter alat-ul-lahw-il-muharram (Instrumente der verbotenen Vergnügen): Produkte, die naturgemäß nur für verbotene Zwecke benutzt werden, wie z.B. manche Musikinstrumente, die nur für Haram musik benutzt werden. al-djahil bil-hukm: Unwissen über ein Gesetz al-djahil bil-maudu`a: Unwissen über die Anwendung eines Gesetzes a) Derjenige, der die Definition und Grenzen einer Sache nicht kennt, versteht nicht, wie er die Sache selbst definieren kann. Er kennt z.B. die Definition von Gesang nicht b)Derjenige, der nicht weiß, ob die Verwendung einer bestimmten Definition zutrifft. Z.B. kennt er zwar die Definition von Alkohol, aber er weiß nicht, ob das Getränk in seinem Glas Alkohol ist. al-djahil-ul-muqassir: Ein Unwissender, dessen Unwissen nicht entschuldigt ist. Dies ist jemand, der die Möglichkeit hat zu lernen, dieses aber vernachlässigt. al-djahil-ul-qasir: Ein Unwissender, dessen Unwissen entschuldigt ist. Jemand wandte sich z. B. an einen Gelehrten, dem er vertraute, dessen Wissen sich aber später als falsch erwies. Sein Unwissen ist in diesem Fall verziehen. al- djirm-ul-ha´il: Eine Barriere, die das Wasser daran hindert, an die Haut zu gelangen. al-haradj (Bedrängung, Beengung): Eine Schwierigkeit, die schwer zu ertragen ist, wie z.B. das Bart tragen in einer Gesellschaft in der der mu`min dadurch Schwierigkeiten bekommt, wie z.B. Beleidigung, Verachtung oder Erniedrigung. Das was zu Verachtung führt und seine Handlungen und Ausführung seiner Belange erschwert. al-qasr (Verkürzung): Das Gebet, dass 4 Gebetsabschnitte hat, wird auf zwei Abschnitte verkürzt. asch-schakk (Zweifel): Ungewissheit in einer Sache, in der beide Seiten gleich wiegen. asch-schubhat-ul-mafhumiyyah: Der Mangel an Wissen, um eine Sache zu definieren. Die Unkenntnis einer Definition einer Sache, also jemand, der etwas nicht definieren kann. asch-schubhat-ul-musdaqiya: Man kennt zwar die Definition, aber kann sie nicht umsetzen. Man kennt z.B. die Definition von chamr, weiß aber nicht, ob das Getränk, das vor einem steht, berauschend ist. atraf schubhat-ul-a´lamiyyah: Die Gruppe der höchsten Gelehrten (mudjtahidin), unter denen sich mit Gewissheit der Meistwissende befindet. at-ta´arrub b´ad- ul-hidjrah: Verlassen eines Ortes, an dem man sein Pflichtwissen erwerben kann und seinen Glauben praktizieren kann zu einem Ort, an dem dies nicht mehr durchführbar ist at-tadhkiyyah (Schlachten, Jagen, Fischen): Dies ist die Methode der Schlachtung eines Tieres nach islamischen Regeln (schariah), durch welche der Verzehr von bestimmten Tieren erlaubt und die Benutzung von Leder bestimmter Tiere (auch von manchen Tieren, die man nicht essen darf) erlaubt wird. Es gibt mehrere Sorten: Im Falle von Fisch gilt, dass man ihn lebendig aus dem Wasser herausnimmt, oder dass man ihn lebendig fängt, auch wenn er im Netz oder an der Angel noch im Wasser verendet. Im Falle von Vieh, Schafen, Kühen, Geflügel und anderen ist es das Durchtrennen von Luft- und Speiseröhre und der beiden Hauptschlagadern. at-tadlis (Vortäuschung): Falsche Darstellung einer Person oder einer Sache durch Erwähnung nicht vorhandener Eigenschaften. Wenn sich ein Mann z.B. bei Heiratsabsichten zugehörig zu einer angesehenen Familie, oder als Sayyid oder als promovierter Doktor vorstellt; oder dass eine Frau von sich behauptet, noch nicht verheiratet gewesen zu sein, oder das ein Autoverkäufer sagt, dass sein Auto unfallfrei sei, obwohl dies alles nicht stimmt, usw. at-taladhudh (Genuss): Der natürliche Genuss basiert auf nstinkt. ´aurah: Körperteile, die nach islamischer Rechtsprechung vor bestimmten Personen bedeckt werden müssen az-zawwal : Überschreitung des Zenits baligh : volljährig nach islamischen Richtlinien chums : Pflichtabgabe darar: Schaden, den ein normaler Mensch bemüht zu vermeiden da´wah : Einladung zum Islam dhikr: Anrufung Allahs du´a`: Bittgebet fadjr : tatsächliches Morgengrauen, Morgendämmerung fard : Pflicht fard kifayah : eine Pflicht, die mindestens einige Muslime, die dazu in der Lage sind, erfüllen müssen fatwa: Meinung, Urteil ghusl :Ganzwaschung, große rituelle Waschung ghina` : Gesang (lahw), dessen Melodie und Beschaffenheit verraten, dass sie für lahw wa la´ib geeignet sind. lahw wa la´ib: Ablenkung und sinnlose Beschäftigungen, die von Pflichten abhalten hadith: Überlieferung halal: erlaubt haqq-ul-ichtisas: Anspruch auf etwas, das man in seinem Besitz hat, das nach islamischem Gesetz keinen Wert darstellt und als Besitz anerkannt ist. Z.B.: Alkohol, Schwein oder Nichtgeschlachtetes. haram : verboten harram : heiliges Gebiet um Mekka hidjab : Kopfbedeckung ichtimar: Aufsetzen der Kopfbedeckung einer Frau (chimar) ´ Id: Opferfest Idjazah : Erlaubnis, Lizenz idjmalan: im Allgemeinen ihram: Eintritt in den Weihezustand; Weihezustand ihtiyat-ul-istihbabi: empfohlene Vorsichtsmaßnahme ihtiyat-ul-wudjubi: verpflichtende Vorsichtsmaßnahme ischkal (Unklarheit): Ist zwingend zu unterlassen istihalah: Die totale Veränderung einer Sache förmlich und inhaltlich in eine andere Sache istihlak (Verbrauch): Vollständige Auflösung einer Sache in einer anderen Sache istishab: Beibehalten des Urteils trotz aufgetretener Zweifel itmi`nan (Beruhigung): Befolgung des Urteils, welches höchstwahrscheinlich richtig ist und Unterlassung des Urteils, welches mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit richtig ist kaffarah: Sühne mahr : Brautgabe mahram : eine Person, die man nicht heiraten kann maitah : Aas mardja´ : Rechtsgelehrter, der aufgrund seines Wissensstandes die Verantwortung übernehmen kann, dass man seinen Urteilen folgt masdjid : Moschee, bzw. Gebetsort mithqal : Gewichtseinheit miqat, Pl. mawaqit : Eintritt in den Weihezustand an einem dafür vorgeschriebenen Ort mudjtahid : Rechtsgelehrter, der aufgrund seines hohen Wissens berechtigt ist, ein eigenes Urteil zu fällen, dem er alleine folgt mu'min : ein aufrichtig Gläubiger mukallaf : der zur Beachtung der religiösen Gesetzen Verpflichtete munadjat : vertrauliche Zwiesprache mustahab : empfohlen nadhr : Gelübde im Namen Allahs nafaqah : finanzielle Fähigkeit namimah : Zwietracht säen niyyah, niyyat : Absicht qiblah : Gebetsrichtung radd-ul-madhalim : (Ersatzspende): Hat man Schulden bei jemanden, den man nicht erreichen kann und ebenso auch seine Erben, so gibt man die Schuld als Spende in seinem Namen aus. rak´ah : Gebetsabschnitt(Kommentar: stammt von Raka'a was so viel wie sich verbeugen bedeutet) ruku' : Verbeugung(Kommentar: stammt ebenfalls von Raka'a) sadaqah : Spende sa´iy : das siebenmalige Gehen zwischen Safa und Marwah salah : rituelles Gebet salut-ut-tawaf : das Gebet nach der Umkreisung der Kaaba schari´ah : Islamische Rechtsprechung schirk : Allah etwas beigesellen schuhrah : negatives Auffallen sihm-ul-Imam : ist die Hälfte von Chums, die für das allg. Wohl und da´wah ausgegeben werden sihm-us-sadah : ist die zweite Hälfte von Chums, die für die Abstammenden vom Stamm des Propheten sind silat-ur-rahim : Pflege der Blutverwandschaft sudjud : Niederwerfung im Gebet sunnah : Vorbildliche Lebensweise in Worten und Taten des Propheten und der Imame (s.a.a.s.) tahir : rituell rein takbirat-ul-ihram : Gebetsbeginn taqsir : das Abschneiden von mindestens einigen Haaren oder eines Teils eines Nagels tasbih : Lobpreisung Allahs taschrik : drei folgende Tage des Opferfestes tawaf : Umkreisung der Kaaba tawaf-uz-ziyarah : siebenmaliges Umkreisen der Kaaba nach der Rückkehr nach Mekka tayammum : Trockenwaschung ummah : Gemeinde ´umrah : kleine Pilgerfahrt ´urf : Brauch in einer Gesellschaft usul-ul-fiqh : Prinzipien der Rechtsprechung wadjib : Pflicht wudu` : Teilwaschung, kleine rituelle Waschung zakah : Pflichtabgabe abdullah_harry reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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