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Frage zum gebet


Hassan_Al_Askari

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#salam# Ich will jetzt das gebet erlernen und habe dazu noch 2 Fragen

 

1. Ist es nicht schlimm wenn ich das Gebet alleine verrichte, da ich noch keinen Kontakt zu einer Moschee oder zu praktizierenden Muslimen habe?

 

2. Den Abschlussgruss muss ich den nur bei der letzen Raka sagen oder bei allen?

 

#salam##sheikh# yusuf

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#salam#

#salam#

 

1. Ist es nicht schlimm wenn ich das Gebet alleine verrichte, da ich noch keinen Kontakt zu einer Moschee oder zu praktizierenden Muslimen habe?

 

Nein, die meisten beten alleine. Das Gemeinschaftsgebet oder das Gebet in der Moschee ist mustahab.

 

2. Den Abschlussgruss muss ich den nur bei der letzen Raka sagen oder bei allen?

 

Ja, den Abschlussgruß sagst du dann, wenn du mit dem Gebet fertig bist, also nach der letzten Rik'a.

 

Möge Allah deine Gebete annehmen - inschallah.

 

#sheikh#

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#salam#

#salam#

 

Ich lerne jetzt gerade, das auswendig, was ich im Gebet sagen muss und habe auch einen Ablauf vom Gebet auf ya-zahra.de und in eslam.de habe ich gelesen, dass eine Raka aus diesen Teilen besteht:

 

aquabul1.gifEröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram]aquabul1.gifStehen [qiyam]aquabul1.gifVerneigung [ruku]aquabul1.gifNiederwerfungen [sadschda]aquabul1.gifBekenntnisverlesung [taschahhud] (jeweils nach dem zweiten Gebetsabschnitt

und im letzten)aquabul1.gifAbschlussgruß [salam] (jeweils am Ende)

 

aber dort habe ich gelesen, dass wenn man mit einer Raka fertig ist und man eine neue beginnt, dass man nicht mehr ALLAHU AKBAR sagt sondern: Bi hawli-llahi wa quwwatihi aqumu wa aq'od

 

wie ist es richtig?

 

Massalama #sheikh#

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#salam#

 

Assalam Alaikoum,

 

Ja alles was du sprichst, musst du im Zustand der Ruhe, wo dein Körper sich nicht bewegt, rezitieren. Das nennt man Itm'inan. außer bihaulillah wa bikuwatihi akumu wa ak'ud das sagst du, während du aufstehst bzw. auch möglich während du vom Aufstehen in den Zustand des Niederwerfens wechselst.

 

Allahu Akbar sagst du immer, wenn du sitzt oder wenn du aufstehst(Aber muss im Zustand des Itmi'nan sein). Es ist jedoch keine Pflicht es zu sagen außer Takbiratul ihram mit dem das Gebet erst eintritt bzw. beginnt.

 

Ich hoffe es war verständlich.

 

Wassalam!

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Bismillah r rahmani r rahim

Assalamu 3aleyküm #salam#

 

Also, dass heisst es zu sagen ist nicht Pflicht?? Und was sollte man dann sagen wenn man eine neue Raka beginnt oder ist es überhaupt Pflicht etwas zu sagen??

 

Wassalam #salam# Yusuf

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#salam#

Assalam Alaikoum,

 

Wenn man eine neue Rak'a beginnt, muss man sicher al-Fatiha rezitieren und eine andere Sure im 1.ten und im 2.ten Gebetsabschnitt und man muss im 3 und 4.ten, falls es diese gibt, die Tasbihat aufsagen oder al-Fatiha als Alternative.

 

Wassalam!

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#salam#

 

Assalam Alaikoum,

 

Ja alles was du sprichst, musst du im Zustand der Ruhe, wo dein Körper sich nicht bewegt, rezitieren. Das nennt man Itm'inan. außer bihaulillah wa bikuwatih akumu ak'ud das sagst du, während du aufstehst bzw. auch möglich während du vom Aufstehen in den Zustand des Niederwerfens wechselst.

 

Allahu Akbar sagst du immer, wenn du sitzt oder wenn du aufstehst(Aber muss im Zustand des Itmi'nan sein). Es ist jedoch keine Pflicht es zu sagen außer Takbiratul ihram mit dem das Gebet erst eintritt bzw. beginnt.

 

Ich hoffe es war verständlich.

 

Wassalam!

 

 

Salam 3alaykom Bruder 3aliy!

 

In der Risala von Sayed Al Khoei steht (ich habe es von der arabischen Risala direkt übersetzt bekommen), dass man "Allahu akbar" auch nach dem 1. Sujud z.B. beim wieder niederwerfen (also in Bewegung) verlesen kann.

 

Bei den anderen Maraj'a habe ich jetzt nichts gefunden dazu.

 

Welcher Marj'a vertritt die von dir erwähnte Ansicht Bruder?

 

Und ist nach diesem das Gebet ba6il (ungültig), wenn man es in Bewegung rezitiert?

 

Ich danke dir im Voraus Bruder!

 

wa salamu 3alaykom

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#salam#

Assalamu 3aleyküm #sheikh#

 

Ich habe noch keinen Marja, ist das Gebet trotzdem gültig? Aber jetzt kommt mir noch eine Frage auf: Ich habe die Shahad noch nicht ausgesprochen, inshallah werde ich es vor Ashura noch tun, wird das Gebet dann überhaupt als gültig erklärt?

 

PS: wegen Marja hat jemand eine deutsche Fatwa von Sayyid Fadlallah, ich kenne 3 Marjas Imam Khamenei (ra) Ayatullah Sistani und Sayyid Fadlallah, welche gibt es noch und kennt jemand von denen deutsche Fatwas?? Ich besitze bereits eine von Imam Khamenei (ra) und Ayathullah Sistani.

 

#salam#

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Assalam Alaikoum Schwester Noor_Alzahra,

 

 

Ich habe es z.B. in Tahrir al Wasila gelesen, dass wenn man Gott gedenkt oder die Suren verliest oder die Tasbihat dass man im "Ruhezustand" sein muss.

Ich habe dann Allah Akbar als Gottes Gedenken eigenstuft.

Ob es dann Batil wird, weiss ich nicht. Ich werde danach forschen und das Ergebnis inschallah Bald hier posten. Falls nichts bei mir rauskommt frage ich bei Imam Khamenei nach.

 

Wassalam!

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#salam# Assalamlu aleyküm

 

Wenn man mehrere Gebete nachholen muss, weil man auf Reisen war und nicht die gelegenheit dazu hatte zu beten, kann man dann alle Gebete an einem Stück nacholen und wie viel Reka muss man dann machen (beim Nacholen), denn wenn man auf Reisen ist, sind es meistens weniger als wenn man zu Hause ist??

#salam#

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#salam# Assalamlu aleyküm

 

Wenn man mehrere Gebete nachholen muss, weil man auf Reisen war und nicht die gelegenheit dazu hatte zu beten, kann man dann alle Gebete an einem Stück nacholen und wie viel Reka muss man dann machen (beim Nacholen), denn wenn man auf Reisen ist, sind es meistens weniger als wenn man zu Hause ist??

#sheikh#

 

 

#salam#

 

#salam#

 

Du musst jedes Gebet so nachholen wie es Ghada geworden ist. Also jene die du auf Reisen versäumt hast, musst du also ghasr (d.h. die 4 Rakaa Gebete werden als 2 Rakaa Gebete nachgeholt) beten.

Den Rest musst du ganz normal nachholen. Du kannst soviele wie du willst nachholen, du musst nur die Rakaa beachten #salam#

 

Hier einige Fatwas von Imam Khamenei

Nachholgebet

 

F. 534: Ich habe bis zum Alter von 17 Jahren nichts über den (Samen-) Erguß und die rituelle Vollkörperreinigung und ähnliches gewußt. Und ich habe von niemandem irgend etwas über diese Angelegenheiten gehört. Und ich selber habe nicht mitbekommen, was der Janaba-Zustand und die Verpflichtung zur rituellen Vollkörperreinigung bedeutet. Und deshalb ist mein rituelles Gebet und (mein) Fasten bis zu diesem Alter bedenklich. Darum bitte ich um den Gefallen, (mir) die religiöse Verpflichtungen, die ich erfüllen muß, zu erläutern.

 

A: Alle rituellen Gebete , die Sie im Janaba-Zustand gebetet haben, müssen Sie nachholen. Aber das Fasten , welches im Janaba-Zustand stattgefunden hat, ohne über den Ursprung des Janaba-Zustandes zu wissen, ist gültig und einwandfrei, und (man ist) nicht verpflichtet, es nachzuholen.

 

F. 535 - F. 536: ...

 

F. 537: Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religiösen Verpflichtung, habe ich gedacht, daß das einzige Zeichen zur religiösen Reife die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gemäß dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religiösen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, daß es auch andere Zeichen zur religiösen Reife gibt, und diese bei mir erfüllt waren. Aber ich weiß nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Berücksichtigung, daß ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollständig gefastet habe?

 

A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste Überzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt zu haben, muß nachgeholt werden.

 

F. 538: ...

 

F. 539: Jemand hat für eine Weile die Reihenfolge bei der rituellen Vollkörperreinigung unwissentlich nicht berücksichtigt. Wie sind seine Handlungen des rituellen Gebets und des Fastens zu beurteilen?

 

A: Wenn die Nichtberücksichtigung der Reihenfolge in einer Weise erfolgt, welche die Ungültigkeit der rituellen Vollkörperreinigung bewirkt, wie (z.B.), daß man die Waschung der rechten Seite vor die Waschung des Kopfes und des Halses zieht, oder die Waschung der linken Seite vor die rechte zieht, dann müssen die rituellen Gebete , die man mit dem großen Reinheitsverlust gebetet hat, nachgeholt werden. Aber das Fasten ist als gültig zu beurteilen, sofern man damals von der Gültigkeit seiner rituelle Vollkörperreinigung ausgegangen ist.

 

F. 540: Wie muß jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen möchte, diese ausführen?

 

A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die täglichen fünf rituellen Gebete betet.

 

F. 541 - F. 543: ...

 

F. 544: Wenn ein Ungläubiger nach einer Zeitspanne Muslim wird, muß er dann die rituellen Gebete und das Fasten , die er (in der Zeit als Ungläubiger) nicht verrichtet hat, nachholen?

 

A: Man ist dazu nicht verpflichtet.

 

F. 545: ...

 

F. 546: Einige Personen haben unter dem Einfluß der (früheren anti-islamischen) irreleitenden Medien ihre rituellen Gebete und (andere) Pflichten für einige Jahre unterlassen. Aber nach der Leitung durch den dahingeschiedenen Imam (Khomeini) haben sie Buße zu Allah, dem Erhabenen, genommen, doch jetzt können sie nicht nachholen, was sie versäumt haben. Wie ist das zu beurteilen?

 

A: Sie müssen das, was sie versäumt haben, in jedem möglichen Maß wiedergutmachen und nachholen.

 

F. 547: Jemand ist gestorben, und er hatte (noch) Fasten und auch (noch) rituelles Gebet nachzuholen, und er hat eine (gewisse) Menge Vermögen hinterlassen. Wenn dieses Vermögen zum Nachholen vom Fasten des Monats Ramadan ausgegeben wird, dann bleibt das Nachholen des rituellen Gebets übrig und umgekehrt. Welches (der beiden) ist in diesem Fall vor dem anderen zu bevorzugen?

 

A: Es gibt keine Bevorzugung zwischen dem rituellen Gebet und dem Fasten . Deshalb hätte man, solange man am Leben war, selber das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens durchführen müssen. Und wenn man dieses selber (zu Lebzeiten) nicht ausgeführt hat, dann muß man für das Ende seines Lebens testamentarisch festlegen, daß man dafür mit einem Drittel seines Erbgutes jemanden beauftragt, der seine rituellen Gebete und (sein) Fasten in dem Maß nachholt, wozu das Drittel ausreicht.

 

F. 548: Ich habe die meiste Zeit gebetet, und ich habe einiges von dem, was ich davon versäumt habe, (bereits) nachgeholt. Diese versäumten rituellen Gebete zählten zu den rituellen Gebeten, bei denen ich in ihren Zeiten geschlafen habe, oder mein Körper und meine Kleidung rituell unrein waren, und ich zu träge war, sie zu reinigen. Wie kann ich berechnen, wieviel ich von den täglichen (rituellen Gebeten), den Naturphänomen (-Gebeten) , und den verkürzten rituellen Gebeten nachzuholen habe?

 

A: Es genügt für Sie die Menge der rituellen Gebeten nachzuholen, von denen Sie fest überzeugt sind, diese versäumt zu haben. Und von dieser Menge führen Sie das, worüber Sie fest überzeugt sind, daß sie zu den verkürzten oder Naturphänomen- Gebeten gehören, gemäß Ihrer festen Überzeugung (entsprechend) durch. Und die übrigen davon beten Sie vollständig (und nicht verkürzt) für die (versäumten) täglichen rituellen Gebete. Und mehr als das obliegt Ihnen hierzu nicht.

 

Nachholgebet

 

F. 534: Ich habe bis zum Alter von 17 Jahren nichts über den (Samen-) Erguß und die rituelle Vollkörperreinigung und ähnliches gewußt. Und ich habe von niemandem irgend etwas über diese Angelegenheiten gehört. Und ich selber habe nicht mitbekommen, was der Janaba-Zustand und die Verpflichtung zur rituellen Vollkörperreinigung bedeutet. Und deshalb ist mein rituelles Gebet und (mein) Fasten bis zu diesem Alter bedenklich. Darum bitte ich um den Gefallen, (mir) die religiöse Verpflichtungen, die ich erfüllen muß, zu erläutern.

 

A: Alle rituellen Gebete , die Sie im Janaba-Zustand gebetet haben, müssen Sie nachholen. Aber das Fasten , welches im Janaba-Zustand stattgefunden hat, ohne über den Ursprung des Janaba-Zustandes zu wissen, ist gültig und einwandfrei, und (man ist) nicht verpflichtet, es nachzuholen.

 

F. 535 - F. 536: ...

 

F. 537: Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religiösen Verpflichtung, habe ich gedacht, daß das einzige Zeichen zur religiösen Reife die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gemäß dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religiösen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, daß es auch andere Zeichen zur religiösen Reife gibt, und diese bei mir erfüllt waren. Aber ich weiß nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Berücksichtigung, daß ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollständig gefastet habe?

 

A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste Überzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt zu haben, muß nachgeholt werden.

 

F. 538: ...

 

F. 539: Jemand hat für eine Weile die Reihenfolge bei der rituellen Vollkörperreinigung unwissentlich nicht berücksichtigt. Wie sind seine Handlungen des rituellen Gebets und des Fastens zu beurteilen?

 

A: Wenn die Nichtberücksichtigung der Reihenfolge in einer Weise erfolgt, welche die Ungültigkeit der rituellen Vollkörperreinigung bewirkt, wie (z.B.), daß man die Waschung der rechten Seite vor die Waschung des Kopfes und des Halses zieht, oder die Waschung der linken Seite vor die rechte zieht, dann müssen die rituellen Gebete , die man mit dem großen Reinheitsverlust gebetet hat, nachgeholt werden. Aber das Fasten ist als gültig zu beurteilen, sofern man damals von der Gültigkeit seiner rituelle Vollkörperreinigung ausgegangen ist.

 

F. 540: Wie muß jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen möchte, diese ausführen?

 

A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die täglichen fünf rituellen Gebete betet.

 

F. 541 - F. 543: ...

 

F. 544: Wenn ein Ungläubiger nach einer Zeitspanne Muslim wird, muß er dann die rituellen Gebete und das Fasten , die er (in der Zeit als Ungläubiger) nicht verrichtet hat, nachholen?

 

A: Man ist dazu nicht verpflichtet.

 

F. 545: ...

 

F. 546: Einige Personen haben unter dem Einfluß der (früheren anti-islamischen) irreleitenden Medien ihre rituellen Gebete und (andere) Pflichten für einige Jahre unterlassen. Aber nach der Leitung durch den dahingeschiedenen Imam (Khomeini) haben sie Buße zu Allah, dem Erhabenen, genommen, doch jetzt können sie nicht nachholen, was sie versäumt haben. Wie ist das zu beurteilen?

 

A: Sie müssen das, was sie versäumt haben, in jedem möglichen Maß wiedergutmachen und nachholen.

 

F. 547: Jemand ist gestorben, und er hatte (noch) Fasten und auch (noch) rituelles Gebet nachzuholen, und er hat eine (gewisse) Menge Vermögen hinterlassen. Wenn dieses Vermögen zum Nachholen vom Fasten des Monats Ramadan ausgegeben wird, dann bleibt das Nachholen des rituellen Gebets übrig und umgekehrt. Welches (der beiden) ist in diesem Fall vor dem anderen zu bevorzugen?

 

A: Es gibt keine Bevorzugung zwischen dem rituellen Gebet und dem Fasten . Deshalb hätte man, solange man am Leben war, selber das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens durchführen müssen. Und wenn man dieses selber (zu Lebzeiten) nicht ausgeführt hat, dann muß man für das Ende seines Lebens testamentarisch festlegen, daß man dafür mit einem Drittel seines Erbgutes jemanden beauftragt, der seine rituellen Gebete und (sein) Fasten in dem Maß nachholt, wozu das Drittel ausreicht.

 

F. 548: Ich habe die meiste Zeit gebetet, und ich habe einiges von dem, was ich davon versäumt habe, (bereits) nachgeholt. Diese versäumten rituellen Gebete zählten zu den rituellen Gebeten, bei denen ich in ihren Zeiten geschlafen habe, oder mein Körper und meine Kleidung rituell unrein waren, und ich zu träge war, sie zu reinigen. Wie kann ich berechnen, wieviel ich von den täglichen (rituellen Gebeten), den Naturphänomen (-Gebeten) , und den verkürzten rituellen Gebeten nachzuholen habe?

 

A: Es genügt für Sie die Menge der rituellen Gebeten nachzuholen, von denen Sie fest überzeugt sind, diese versäumt zu haben. Und von dieser Menge führen Sie das, worüber Sie fest überzeugt sind, daß sie zu den verkürzten oder Naturphänomen- Gebeten gehören, gemäß Ihrer festen Überzeugung (entsprechend) durch. Und die übrigen davon beten Sie vollständig (und nicht verkürzt) für die (versäumten) täglichen rituellen Gebete. Und mehr als das obliegt Ihnen hierzu nicht.

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#bismillah#

Assalamu 3aleyküm #sauer#

 

Danke Schwester möge ALLAH (swt) dich reichlich belohnen ;). 2 Fragen noch, muss man beim Stehen die Augen zu haben oder offen und muss ich vroher Wudhu oder Ghusl machen??

 

Massalame #salam# Yusuf

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