Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 Allahhuma sale 'ala Sayyidati wa Mawlati Fatima az Zahraa (a.) Sayyed Ali Khamenei Frage: 1.) Ist es haram, nicht zum Morgengebet aufzustehen? 2.) Ist es haram, wenn ich zwar aufwache aber zu faul bin, um aufzustehen? Antwort: 1.) Wenn Sie die Absicht haben aufzuwachen um zu beten, Sie aber gegen Ihren Willen nicht aufwachen, so zählt dies nicht als eine Sünde. Doch das besagte Gebet qada' (nachzuholen) zu beten, ist Pflicht. 2.) Absichtliches nicht beten, ist haram. Antwort auf Englisch: 1) If you are resolved to get up and pray but you remain asleep against your will, you would not commit a sin but making up the said prayer in qada' is mandatory on you. 2) Not praying willingly is haraam. Fatwa Nummer: 41946e Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 1. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 Assalam Alaikoum, Danke Bruder für die Mühe. Es wird erzählt, dass Allah(s.t) den Propheten(s.a.a.s) einmal extra bis nach Aufgang der Sonne schlafen liess, damit keiner einen anderen tadelt, dass er einmal nicht aufgestanden ist. Es ist eine Gnade von Allah, sollte/darf aber nicht die Regel werden und eher eine Seltenheit bleiben. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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