Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 Salam, Wie weit kann man mit seiner Freundin gehen! wie weit ist es erlaubt? Und wann ist es Haram? Was soll man tun wenn man Mutah nicht Beherscht? Wie oder wo kann man es rausfinden? Bitte um Antwort!!!!! Danke im voraus´!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Freundin darfst du überhaupt keine haben, d.h. du musst sie dann so behandeln wie jede andere fremde Frau. Keine Berührungen oder auch Gespräche, wie sie nur unter Verheirateten vorkommen, und allein sein darfst du mit ihr auch nicht. Was meinst du mit Mut´a nicht "beherrschen"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 Salam, Wenn man Mut´ah nicht kann! Ich komme aus einer Deutsch stammigen Familie! Ich weiß nur das man es machen sollte weiß aber nicht wie es geht! schuk´ram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 As-salamu alaikum, @Germanshia: Hier einmal die Formel, die man sagen muss um Mut'a zu machen: Die Frau sagt zum Mann: „Zawwadjtuka nafsi bimahrin qadruhu (x) limuddati (x) - „Ich übergebe mich selbst an dich in die Ehe für die Brautgabe (x) für den Zeitraum (x)“ [An der Stelle des (x) wird die vereinbarte mahr bzw. der vereinbarte Zeitraum genannt.] Der Mann sagt unverzüglich darauf: „Qabilt-ut-tazwidj“ - „Ich nehme die Ehe an.“ Wenn das gesagt wurde ist der Vertrag gültig. Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 Salam; Yasmina86 Danke für deine atwort! aber ich habe gehöhrt das der Vater der Frau einferstanden sein muss? stimmt das und welche vereinbarungen muss man treffen? schuk´ram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 As-salamu alaikum, Das mit dem Vater bei Mut'a ist folgendermaßen: er muss sein Einverständnis geben, wenn das Mädchen Jungfrau ist. Wenn sie keine Jungfrau mehr ist, dass benötigt sie nicht das Einverständnis ihres Vaters. Allerdings ist es immer besser, wenn die Familie des Mädchens dir wohlgesonnen ist Die Vereinbarungen, die man bei Mut'a treffen muss ist 1. die Zeit, nach der vereinbarten Zeit seid ihr wieder getrennt und du musst sie wieder wie eine fremde Frau behandeln 2. Die Brautgabe: du musst ihr geben, was sie sich wünscht (z.B. ein kleines Geschenk) Weiterhin könnt ihr noch andere Vereinbarungen treffen, wie ich gehört habe, kann sie z.B. fordern, dass du keine anderen Mut'as eingehst. (Ein Mann kann viele Mut'as gleichzeitig eingehen) Ich hoffe, es hilft dir weiter . Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Salam ja stimmt, das Einverständnis des Vaters des Mädchens bzw. der Frau, die noch nie verheiratet war, und d avon geh ich bei deiner "Auserwählten" mal aus , ist schon sehr wichtig. Dann musst du zu ihrem Vater gehen und um ihre Hand anhalten. wassalam, Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 salam,yasmine Also das heißt! man muss nicht mehr machen als das was du mir gesagt hast? Und Braucht man einen zeugen für dein mut´ah? Und Kann es jeder wissen oder soll man das eher geheim halten? schuk´ram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 As-salamu alaikum, Soweit ich das weiß, benötigt man bei Mut'a keine Zeugen, allerdings ist es wichtig, dass andere Leute wissen, dass ihr Mut'a gemacht habt bzw. dass sie deine Frau ist, da andere Leute ja sonst denken könnten, dass du Zina begehst! Mut'a kannst du mit Jüdinnen, Christinnen (also sie muss zur Ahl al-Kitab gehören) und Musliminnen machen. Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 Salam Also kann ich mit jeder frau die an nur einen gott glaubt mut´ah machen oder was meintest du damit? schuk´ram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 As-salamu alaikum, Genau, die einzige Voraussetzung für Mut'a ist, dass sie an Gott glaubt, wohingegen eine Frau, die du dauerhaft heiratest eine Muslimin sein muss. Mehr als diesen Vertrag auszusprechen muss man nicht machen, schon ist man vor Gott für einen bestimmten Zeitraum verheiratet. Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 786-92-110 salam Die Frau sagt zum Mann: „Zawwadjtuka nafsi bimahrin qadruhu (x) limuddati (x) - „Ich übergebe mich selbst an dich in die Ehe für die Brautgabe (x) für den Zeitraum (x)“ [An der Stelle des (x) wird die vereinbarte mahr bzw. der vereinbarte Zeitraum genannt.] Der Mann sagt unverzüglich darauf: „Qabilt-ut-tazwidj“ - „Ich nehme die Ehe an.“ wenn man für das erste x eine zahl einsetzen muss kann man diese zahl auf deutsch sagen oder muss man das auch auf arabisch?und bei dem 2 x das selbe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 4. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 As-salamu alaikum @germanshia: Bevor du was Falsches machst, fragst du am besten einen Gelehrten wasslam Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 As-salamu alaikum, @Germanshia: Hier einmal die Formel, die man sagen muss um Mut'a zu machen: Die Frau sagt zum Mann: „Zawwadjtuka nafsi bimahrin qadruhu (x) limuddati (x) - „Ich übergebe mich selbst an dich in die Ehe für die Brautgabe (x) für den Zeitraum (x)“ [An der Stelle des (x) wird die vereinbarte mahr bzw. der vereinbarte Zeitraum genannt.] Der Mann sagt unverzüglich darauf: „Qabilt-ut-tazwidj“ - „Ich nehme die Ehe an.“ Wenn das gesagt wurde ist der Vertrag gültig. Wassalam, Yasmina Woher hast du die Formel? Bei Imam Khomeini stand etwas sie anders: Die Frau sagt: zawwijtu nafsi fi´l muddati´l ma´lumati ´ala´l mahri´l- Ma´lum. der Mann antwortet: qabiltu. Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Salam alaikum Woher hast du die Formel? Bei Imam Khomeini stand etwas sie anders: Vom Muslim-Markt gab es einmal einen Vortrag über Mut'a und daher habe ich diese Formel zur Eheschließung. Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Beide Formen sagen auf Deutsch ähnliches aus. Semantisch sind beide identisch. Von daher denke ich, dass beide Formen ok sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yasmina86 Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Beide Formen sagen auf Deutsch ähnliches aus. Semantisch sind beide identisch. Von daher denke ich, dass beide Formen ok sind. As-salamu alaikum, Wo ist der Unterschied zwischen den Formen? Ich kann leider kein arabisch. Wassalam, Yasmina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 786-92-110 Salam das heißt also das man beide sagen kann oder wie ist das jetzt? Und muss man die Monate oder jahre in arabisch angeben? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Ich denke, dass es auch in deutscher Sprache geht, da es ja ein vor Allah gültiger Vertrag ist. Den Text und die daraus ergebenden Pflichten und Rechte muss man naturlich verstehen und begreifen. Aber bei dieser Version lieber einen Gelehrten fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 786-92-110 Salam danke für deine antwort! ich frage noch manche gelehrten darüber! schuk´ram ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Fatima Zahraa Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2005 Salam aleikum, ich wurde letztens gefragt ob mutaa kinder halal sind? Ich habe mit ja geantwortet, ist das korrekt? Ich danke im Voraus für die Antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mustafa Geschrieben 7. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 Asalamualaikum Ayat. Alle Kinder sind halal. Kinder sind WEDER Eigentum, NOCH tragen sie Schuld/Anteil daran, wie sie entstanden sind, ob durch muta, nikah oder zina, noch wem sie geboren werden. wasalam. Mustafa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 7. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 Asalamualaikum Ayat. Alle Kinder sind halal. Kinder sind WEDER Eigentum, NOCH tragen sie Schuld/Anteil daran, wie sie entstanden sind, ob durch muta, nikah oder zina, noch wem sie geboren werden. wasalam. Mustafa Schwester Ayat meint etwas anderes, und zwar, ob sie als ehelich geborene Kinder gelten, leider kenne ich nur den persischen Ausddruck dafür, "halal-zadeh". Jemand, der nicht halal-zadeh ist, darf z.B. kein Gebet leiten. ich hoffe, es ist nun klarer. Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 7. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 Wo ist der Unterschied zwischen den Formen?Ich kann leider kein arabisch. Entschuldigung, dass die Antwort so lange auf sich warten liess. Der Unterschied ist ähnlich folgender: "Ich heirate dich für XX (Zeitangabe) für die Brautgabe von ..." "Für die Brautgabe von XXX heirate ich dich für XXX (Zeitangabe)" Es ist lediglich die Anordnung der Worte, der Sinn ist jedoch derselbe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Germanshia-Bonn Geschrieben 7. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 786-92-110 salam Vielen dank jetzt weiß ich das beide richtig sind und es kann ja dann nichts mehr passieren oder? Schuk´ram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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