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Zinsenlos


Gast prince

Empfohlene Beiträge

Selam Aleikum,

 

ich beschäftige mich momentan mit der islamischen Geldtheorie in Verbindung mit Islamic Finance. Und zwar, hab ich eine Frage, bei der ich gerad keinen Lösungsansatz sehe, vielleicht könnt ihr mir einen möglichen Ansatz liefern. Und zwar geht es um das Zinsenverbot im Islam. Es wird gesagt, dass der hauptsächliche Grund dafür möglicherweise im Wesen des Geldes liegt. Aristoteles` Ausspruch über den Zins gibt die Meinung eigentlich treffend wider:

 

„So ist der Wucher (gemeint ist Zins) hassenswert, weil er aus dem Geld selbst den Erwerb zieht und nicht aus dem, wofür das Geld da ist. Denn das Geld ist um des Tausches willen erfunden worden, durch den Zins vermehrt es sich dagegen durch sich selbst.“ (Aristoteles)

 

Die möglichen Erscheinungen und Folgen des Zinses als solche, sind mir bewusst. Es geht mir allerdings um den Beweis dieser Festlegung basierend auf einen speziellen Fall:

Was ist mit dem Leasing (Ijarah)? Bei dem Verleih von Maschinen für eine, von beiden Vetragspartnern, festbestimmte Zeit wird ein Leasingentgelt gefordert. Kann man jetzt nicht hergehen und sagen, dass Geld nach dem gleichen Muster verliehen wird und dafür ein Entgelt, unabhängig von jeglichem Profit, also einem Zins gleichend, gefordert werden kann?

Klar der Unterschied besteht in der Abnutzung des Geräts, die es bei dem Geld nicht gibt. Aber dann dürfte man theoretisch doch nur die Abschreibungsgebühr im islamkonformen Leasing fordern. Jeder zusätzliche Betrag, der wirklich als ein Betrag zu verstehen ist und nicht als Gebühr, würde darüber hinaus gehen und verboten sein.

Geld könnte doch auch für eine bestimmte festgelegte Zeit gegen Beitrag verliehen werden. Es ist genau wie die Maschine etwas, was der Eigentümer eigentlich in der Zeit für seine Zwecke verwenden könnte. Der Besitzer nutzt allerdings nun dieses Gut für seine Zwecke und hat so gerechterweise einen Beitrag zu entrichten.

 

Warum ist das eine erlaubt das andere verboten? Danke

 

Prince

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Selam aleikum,

 

ja aber meine Frage zielte nicht auf exponentielle Verschuldungen ab, es geht nicht um die Folgen von Zinsen. Es geht um das o.g. konkrete Beispiel. Warum soll Leasing verboten sein? Ijara gehört in Islamic Banking ebenfalls wie Mudarabah, Musharakah und Sukuk etc zu den Islamic products. Was ist mit der Vermietung von Autos, "rent a car"? Auch verboten? Wenn nein, was es sicherlich nicht ist, dann erklärs bitte an dem Beispiel, geht auch!

 

 

Prince

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  • 2 Jahre später...

#super#

Warum sollte nun das eine erlaubt und das andere verboten sein? Konsequenterweise müsste man doch sagen, dass entweder beides erlaubt oder beides verboten sein müsste. Da es bezüglich eines Handels mit Waren und Gütern nicht verboten ist eine Gebühr oder einen Beitragsanspruch zu erheben, müsste doch das gleiche Prinzip auch bezüglich des Geldes gelten. Wo ist denn der Unterschied, ob man Geld oder eine Ware ausleiht?

Es gibt zwar keine Abnutzung des Gerätes beim Geld, dafür aber einen Wertverlust durch die Inflation. Somit ist es unislamisch denselben Betrag zurückzuzahlen. Aber selbst ohne Berücksichtigung der Inflation scheint es angebracht das allgemeine Prinzip zu beleuchten ohne eine Unterscheidung zu machen, ob beim Tauschgeschäft eine Ware gegen eine andere Ware, eine Ware gegen Geld oder Geld (einer Währung) gegen Geld (einer anderen Währung) umgetauscht werden. Im Vordergrund sollte die Leistung und die Mühe oder auch Arbeit stehen, die nicht umsonst sein dürfte.

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