amura Geschrieben 16. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 salam 3aleikum Ich habe eine frage.Eine schulfreundin von mir hat mich zum essen eingeladen,als ich sie frage was sie den kochen will meinte sie zu mir spaghetti mit roter soße.Da sie weiß dass ich muslimin bin fragte sie mich ob sie denn einen "schuss" sherry in die soße machen kann ...da der sowieso wieder verkocht und nur für den geschmack sei.Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das essen darf deswegen wollte ich hier mal nachfragen ..inshallah wisst ihr mehr darüber. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Alia Geschrieben 16. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Salamaleikum Amura, es ist /wird mit Alkohol zubereitet,also ist es nicht halal. Noch eine Hadith Seite aus dem Forum zum Thema Alkohol http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=5387 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 16. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Erstmal, wenn sie sagt dass es sowieso verkocht und man dann nichts mehr davon merkt, wieso tut sie es dann ausgerechnet daran? Wenn sie weiß dass du Muslima bist, sag doch einfach sie soll das lassen, ist doch nicht schlimm. Ich habe eine Fatwa, die dir vielleicht hilft (von Ayatullah Sayyid Sistani) "Es wurde an einer anderen Stelle erwähnt, dass alle Arten von Alkohol, ob nun aus Holz oder anderen Quellen gewonnen, tahir sind. Man unterscheidet zwischen Spirituosen (chamr), welche berauschende Getränke sind oder etwas, das in Rauschzustände versetzt (Haschisch) und Alkohol als ein Stoff der Alkanole. Daher ist das Essen, zu dessen Zubereitung Alkohol verwendet wurde tahir. Die Flüssigkeiten, in denen Alkohol gelöst wurde, sind ebenso tahir. (Siehe den Frage-Antwort-Abschnitt weiter unten.)" Dann noch einen Hadith, der dir vielleicht hilft bei deiner weiteren Handlungsweise... Unser edler Prophet Muhammad (s.a.a.s.) sagte: "Jemand der Berauschendes trinkt nachdem Allah es durch meine Offenbarung für haram erklärt hat, ist es nicht würdig (Eure Tochter) zu heiraten, wenn er um sie anhält, oder eine Fürsprache zu erhalten, wenn er um ein gutes Wort bittet, oder ihn als glaubwürdig zu erachten, wenn er spricht, oder mit irgendetwas betraut zu werden." 49 Al-Kulaini, Muhammad bin Ya´qub, Furu`ul-Kafi, vol.6, p.396 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Alia Geschrieben 16. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2008 Ausserdem,verkocht Alkohol nicht so schnell,eine Rote Spaghettisauce müsste dann ewig kochen. Noch ein Link hierzu: http://www.zeit.de/2005/50/Stimmts_50 Alia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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