Noor-Alzahra Geschrieben 18. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2010 Dieses Prinzip kann man hier nicht anwenden. Wenn da steht, dass da tierische Fette enthalten sind, dann ist es unrein, weil man von seinem vorherigen Zustand ausgeht. Und dieser Zustand ist, dass das Tier bei seinem Tod unrein wurde, sofern man nicht weiß, ob es halal geschlachtet wurde. EDIT: Ich denke, du meinst was anderes bzw. das gleiche wie ich wassalam salam alaykom was ich meinte ist das, was ich schrieb. solange er keine kenntnis darüber hat, dass sich in der flüssigseife unreinheiten befinden (z. B. weil es nicht drauf steht), dann gilt sie auch als rein. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 18. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2010 salam alaykom was ich meinte ist das, was ich schrieb. solange er keine kenntnis darüber hat, dass sich in der flüssigseife unreinheiten befinden (z. B. weil es nicht drauf steht), dann gilt sie auch als rein. fee aman Allah Ok ich nehme alles zurück hehe. Aber wenn man nicht weiß, ob Fleisch oder sonstiges tierisches, welches keine Umwandlung erfuhr, halal oder haram ist, dann muss man das Prinzip (der Weitergeltung) anwenden, was ich oben schrieb. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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