Naynawa Geschrieben 4. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 Frage 2: Für mich ist die Formulierung "Alle Sorten Alkohol, ob er aus Holz oder anderen Quellen hergestellt wurde, sind rein, nicht unrein." im Widerspruch zu Aussagen stehend, dass Alkohol, haram bzw. najis ist. Oder stehe ich auf dem Schlauch? Habe ich da etwas missverstanden? Das wird in dem zweiten Absatz erklärt: Es wurde an einer anderen Stelle erwähnt, dass alle Arten von Alkohol, ob nun aus Holz oder anderen Quellen gewonnen, tāhir sind. Man unterscheidet zwischen Spirituosen (chamr), welche berauschende Getränke sind oder etwas, das in Rauschzustände versetzt (Haschisch) und Alkohol als ein Stoff der Alkanole. Spirituosen sind najis. Wenn man technisch hergestelltes Alkohol als Lösemittel in Parfüm verwendet ist es tahir. So ist es nach Ansicht Sayyid Sistanis. Imam Khamenei sagt: 6- Intoxicating drinks are, by caution, najis. Berauschende Getränke sind als Vorsichtsmaßnahme unrein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasan Geschrieben 22. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2008 Das wird in dem zweiten Absatz erklärt: Es wurde an einer anderen Stelle erwähnt, dass alle Arten von Alkohol, ob nun aus Holz oder anderen Quellen gewonnen, tāhir sind. Man unterscheidet zwischen Spirituosen (chamr), welche berauschende Getränke sind oder etwas, das in Rauschzustände versetzt (Haschisch) und Alkohol als ein Stoff der Alkanole. Spirituosen sind najis. Wenn man technisch hergestelltes Alkohol als Lösemittel in Parfüm verwendet ist es tahir. Imam Khamenei sagt: 6- Intoxicating drinks are, by caution, najis. Berauschende Getränke sind als Vorsichtsmaßnahme unrein. Und ebenfalls von Ay. Chamenei wird in einer Antwort von seinem Istifta-Büro gesagt, dass alles, was ursprünglich "intoxicating" und "fluid" ist bzw. alles, in dem Bestandteile des Alkohols enthalten sind, die ursprünglich "intoxocating" und "fluid", najis sind, also zu meiden ist. Demnach müsste ja sog. alkoholfreies Bier auch tabu sein (so wie ich es schon angenommen habe, as man mich mal fragte). Meine Anfrage an das Istifta-Büro war wie folgt: What are the rules about so-called alcohol free beer or other drinks that is called alcohol free - but still containing lower than 1% of alcohol. So called alcohol free beer is said to have about 0,5% of alcohol. And what about food, soup powder, sauce or sweet cakes and others which contain wine or extract or was contaminated with alcohol, i.e. which couldn't make drunken but which is giving aparticular taste. Is it still najis? Die Antwort (Nr. 43153e) war wie folgt: Salamun `alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu. The answer is as follows: Bismihi Ta`ala 1) If it is a beer or an intoxicant originally liquid fluid, it is haraam. 2) If its alcoholic component is intoxicant and liquid in origin, it is — by obligatory caution — najis and eating it is haraam. With prayers for your success, wassalam. Welche Art von Alkohol wird in Kuchen, Schokoriegeln, Pilzsuppen in Tüten (z.B. Knorr oder Maggi) usw. usf. verwendet ? Kennt sich da jemand aus? ... Wie sieht es aus mit sog. Alkohol-Extrakten (irgendwo las ich mal den Begriff Weinextrakt) - sind das ursprünglich "intoxicating" und "fluid" oder der nicht-"intoxicating" und nicht-flüssige (wie immer das auch aussehen mag) Formen des Alkohol? Sorry für die Fragerei, aber ich muss es möglichst genau wissen, insha Allah. Euer Bruder Hasan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 22. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2008 Welche Art von Alkohol wird in Kuchen, Schokoriegeln, Pilzsuppen in Tüten (z.B. Knorr oder Maggi) usw. usf. verwendet ? Kennt sich da jemand aus? ... Wie sieht es aus mit sog. Alkohol-Extrakten (irgendwo las ich mal den Begriff Weinextrakt) - sind das ursprünglich "intoxicating" und "fluid" oder der nicht-"intoxicating" und nicht-flüssige (wie immer das auch aussehen mag) Formen des Alkohol? Sorry für die Fragerei, aber ich muss es möglichst genau wissen, insha Allah. Das sind auch hilfreiche Fragen, die du stellst. Ich glaube, es ist sinnvoller wenn man direkt bei einem Unternehmen nachfragt, wie z.B. Maggi oder Storck. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 22. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2008 Salam Hustensaft darf eingenommen werden, solange man es für die Gesundheit braucht- nach Imam al Khaminai. D.h im falle einer Krankheit darf , z.b Hustensaft -oder andere Medikamente- eingenommen werden. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasan Geschrieben 26. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2008 Heute erhielt ich von Maggi und Knorr folgende Auskünfte: Maggi: Bei dem Großteil unserer Maggi-Produkte handelt es sich um Trockenprodukte. Diese enthalten daher keinen Alkohol, da dieser flüssig und leicht flüchtig ist. Aus geschmacklichen Gründen verwenden wir in einigen unserer Produkte natürliche Extrakte aus alkoholischen Getränken z.B. Weißweinextrakt oder Rotweinextrakt. Bei dem in unseren Maggi-Produkten eingesetzten "Weißweinextrakt" / "Rotweinextrakt" handelt es sich um natürliche Aromen, die aus Weißwein /Rotwein durch Extraktion gewonnen werden. Der Weißweinextrakt z.B. enthält die im Weißwein enthaltenen natürlichen Aromastoffe, die an sogenannte Trägerstoffe (z.B. Stärke) gebunden sind, so dass wir ein trockenes Pulver in unseren Trockenprodukten einsetzen können. Alkohol und andere flüssige Bestandteile vom Weißwein oder Rotwein sind nicht bzw. nur in Spuren enthalten. Bei Alkohol in Verbindung mit Lebensmitteln handelt es sich in der Regel immer um Ethanol (=Ethylalkohol), welches der Alkohol ist, der in alkoholischen Getränken nach Genuss größerer Mengen für die berauschende Wirkung verantwortlich ist. Andere Stoffe, die chemisch gesehen zur Gruppe der Alkohole gehören und in Lebensmitteln verwendet werden, haben eine andere spezifische Bezeichnung (und nicht "Alkohol). Dieses wäre z.B. Xylit (= mehrwertiger Alkohol, der als Zuckeraustauschstoff verwendet wird). Wenn wir natürliche Aromen wie Weißweinextrakt einsetzen, deklarieren wir diese auch als solche, so dass sich jeder Verbraucher anhand der Zutatenliste über enthaltene Zutaten informieren kann. Gerade für Alkohol-Kranke ist diese Information wichtig, da für sie bereits der Geschmack nach einem alkoholischen Getränk einen Rückfall bedeuten kann. Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Nestlé Deutschland AG Quality Management --------------------------------------------------------------------------------------- Knorr: Alkohol ist, wenn überhaupt, im Trockenprodukt nur in Spuren enthalten. Bei den Flüssigsaucen können beim Einsatz von Weißwein noch größere Mengen vorhanden sein. Alkohol an sich ist bei der Zubereitung (Erhitzung) flüchtig, d.h. er geht in die Luft über. Übrig bleibt die Aromakomponente. Weinextrakt kann als "Weinextrakt" oder alternativ als "natürliches Aroma" deklariert werden. Pro Deklaration als Weinextrakt: Weinextrakte sind, da sie hochwertige Rohstoffe sind, ein Zeichen für eine hohe Qualität eines Produktes. Die Weinnote ist eine Komponente, die das Rezept sensorisch abrundet. Im Zutatenverzeichnis tauchen "Aromen" weiter hinten auf. Dem Kunden wird ein ehrlicher Hinweis auf das Vorhandensein der Geschmackskomponente "Wein" gegeben: Muslime, Leute mit Kindern, Alkoholiker. Obwohl kein Alkohol enthalten sein muss, wird seitens z.B. Suchtkliniken von der Verwendung für Alkoholiker abgeraten, weil schon der Geruch / Geschmack genügen könnte, einen Rückfall auszulösen. Bei Kindern sollten die Eltern entscheiden, ob sie ihren Kindern, das "Alkoholaroma ersparen" möchten. Als Dateianhang erhalten Sie eine Liste unserer Produkte, der Sie entnehmen können, welche Produkte laut Rezeptur keine alkoholhaltigen Rohstoffe enthalten. Bitte beachten Sie, dass sich die Rezepturen der Produkte ändern können. Sie sollten daher in regelmäßigen Zeitabständen aktuelle Angaben über die Produkte erfragen. Wir hoffen, Ihnen mit den beigefügten Informationen weitergeholfen zu haben und würden uns freuen, wenn Sie sich bei weiteren Produktanfragen erneut vertrauensvoll an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr KNORR-Team - Verbraucherservice - ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit die beiden Auskünfte. Was meint Ihr dazu? Hasan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Bei dem in unseren Maggi-Produkten eingesetzten "Weißweinextrakt" / "Rotweinextrakt" handelt es sich um natürliche Aromen, die aus Weißwein /Rotwein durch Extraktion gewonnen werden. Die Frage ist, ob diese Aromen najis/unrein bleiben. Ich schicke eine Anfrage an das Büro von Imam Khamenei, es sei denn jemand kennt schon die Antwort? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasan Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Die Frage ist, ob diese Aromen najis/unrein bleiben. Ich schicke eine Anfrage an das Büro von Imam Khamenei, es sei denn jemand kennt schon die Antwort? Ergänzt muss zur anfrage aber unbdingt die Passage "Der Weißweinextrakt z.B. enthält die im Weißwein enthaltenen natürlichen Aromastoffe, die an sogenannte Trägerstoffe (z.B. Stärke) gebunden sind, so dass wir ein trockenes Pulver in unseren Trockenprodukten einsetzen können." ... denn in der Fatwa ging es um "intoxicating" UND "fluid" usw. Und nach der besagten Erklärung sieht es so aus, als wenn zum Zeitpunkt der Hinzugabe zum Produkt der Extrakt im pulverisierten Zustand ist, also trocken. ... Hasan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Im Ali Geschrieben 1. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2008 Salam, frage einmal deinen Arzt, ob du folgende Mittel verwenden kannst: Chlorhexamed direkt oder Chlorhexamed 1 % Gel. Beide Mittel desinfizieren den Mundraum, enthalten aber keinen Alkohol. Ich habe den Tipp von einer muslimischen Verkäuferin in einer Apotheke. Ich werde mich auch noch mal auf die Suche nach Rechtsurteilen machen! Wassalam, Rajaa Also ich kenne dieses Munddesinfektionsmittel auch und es ist bestimmt gut.Warum kannst du nicht Tbl. nehmen die den Herpes in kurzer Zeit eindämen .Und zum spülen nimmst Du einfach Salzwasser.Natriumchloridlsg. 0.9%,Isotonische Kochsalzlsg. Fördert auch den Trocknungsprozess der Herpesbläschen.Und wenn Du etwas zum Örtlichen Betäuben brauchst ,hol ´dir doch Dentinox( Analgetikum und Anstesie der betroffenen Stellen) Wird bei Kleinkindern verwendet ,wenn sie Zähne bekommen. Gegen evtl.Schmerzen!!!! Vllt.konnte ich ein bißchen helfen .Inshaallah ,bad sa7 diri Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. März 2008 Ergänzt muss zur anfrage aber unbdingt die Passage "Der Weißweinextrakt z.B. enthält die im Weißwein enthaltenen natürlichen Aromastoffe, die an sogenannte Trägerstoffe (z.B. Stärke) gebunden sind, so dass wir ein trockenes Pulver in unseren Trockenprodukten einsetzen können." ... denn in der Fatwa ging es um "intoxicating" UND "fluid" usw. Und nach der besagten Erklärung sieht es so aus, als wenn zum Zeitpunkt der Hinzugabe zum Produkt der Extrakt im pulverisierten Zustand ist, also trocken. ... Die Fatwa ist gerade angekommen: 43790e Frage: Is extract of wine najis, if it contains only the flavouring substances and is solid because it is bonded starch? Antwort: The drinks which are intoxicant and liquid in origin are, by obligatory caution, najis. Ich lese daraus, dass die Unreinheit bleibt. Die Antwort ist leider etwas ungenau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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