al-mualim Geschrieben 30. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 as salamu aleykum geliebte geschwister. bin auf was interessantes gestoßen. die sunnitischen geschwister/gelehrte beziehen das verbot von muta auf folgenden hadith: sahih al buchari:Volume 5, Book 59, Number 527:Narrated 'Ali bin Abi Talib:On the day of Khaibar, Allah's Apostle forbade the Mut'a (i.e. temporary marriage) and the eating of donkey-meat. also verbot der prophet die zeitehe und das essen von esel fleisch. ich bin auf andere interessante details gestoßen. hier die allgemein verlinkung: http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/h...tml#005.059.526 man findet noch einige andere ahadiht mit verboten am tag von khaibar.. Volume 5, Book 59, Number 530:Narrated Jabir bin Abdullah:On the day of Khaibar, Allah's Apostle forbade the eating of donkey meat and allowed the eating of horse meat. Volume 5, Book 59, Number 529:Narrated Ibn Umar:Allah's Apostle forbade the eating of donkey-meat. und nun wird es sehr interessant Volume 5, Book 59, Number 526:Narrated Ibn Umar:On the day of Khaiber, Allah's Apostle forbade the eating of garlic and the meat of donkeys. gemäß dieser überlieferung verbot unser prophet das essen von knoblauch wenn man nun diese gesamten ahadith vergleich fällt einem etwas auf. alle verbieten klar das essen von eselfleisch,aber es tauchen in einigen versionen nich zusätzliche verbotr auf.. wie muta und das essen von knoblauch. für mich sehr fragwürdig das ganze... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
afshar Geschrieben 30. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Salam komisch das keiner Antwortet. Sind diese Links Sunnitische oder Antiislamistische Hadithe? Knoblauch Sucuk hmm leckker ESEL fleisch hmmmmmm:) ne spass^^ wa-salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast noura67 Geschrieben 30. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Antiislamistische Hadithe? Wie soll das denn gehen? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyed Kassem Geschrieben 30. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 "...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Quran 4:24) Im Tafsir sagen die Sunniten dazu: "Ali (r.a.) sagte: Die Mut'a ist eine Gnade von Allah an seine Diener. Wäre es nicht aufgrund des Verbotes durch Umar, würde niemand die Sünde der Unzucht begehen außer den Schlimmsten" Sunnitische Quelle: Tafsir al-Kabir von al-Tha'labi, unter dem Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Fachr al-Radhi, Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Ibn Dscharir al-Tabari, Tafsir al-Durr al-Manthur von al-Suyuti, Tafsir al-Qurtubi, Tafsir Ibn Hayyan, Tafsir Nisaburivon al-Nisaburi. Der große sunnitische Gelehrte Fachr al Radhi schrieb in seinen umfangreichen Auslegungen zum Heiligen Quran unter o.g. Vers: Umar sagte: Zwei Arten der Zeitehe waren (legal) zur Zeit des Propheten und Ich verbiete sie beide, und Ich bestrafe jene, die sie begehen. Dies sind : Zeitehe der Pilgerfahrt und die allgemeine Zeitehe". Tafsir al-Kabir, al-Fachr al-Radhi, - Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Band 1, Seite 52 "Jemand fragte Abdullah Ibn Umar über die Zeitehe der Pilgerfahrt und er antwortete: Sie ist erlaubt [halal]. Daraufhin fragte man ihn: 'Dein Vater verbot sie'. Er sagte: 'Glaubst du, dass mein Vater verbieten kann, was der Prophet erlaubte? Soll Ich dem folgen, was mein Vater sagte oder dem, was der Prophet anordnete?' Der Mann antwortete: 'Natürlich dem, was der Prophet anordnete.'" Sahih al-Tirmidhi, Band 1,Seite 157 - Tafsir al-Qurtubi, Band 2, Seite 365 Des weiteren berichtet Dschabir ibn Abdullah: ,,Wir schlossen Vereinbarungen über "Zeitehen" ab für eine Handvoll Datteln oder Getreide zu Zeiten des Propheten (s.) und zu Zeiten Abu Bakrs, bis Umar uns dies verbot wegen Amr Ibn Huraith" (Sahih Muslim Überlieferung 3249 im Abschnitt über die Zeitehe (Bab Nikah al-Mut'a)). Malik ibn Anas und Schafii überliefern wie viele andere folgende Überlieferung als glaubwürdig: Urwah ibn Zubair überliefert, dass Chulah bint Hakim zu Umar Ibn al-Chattab kam und sagte: ,,Rabiah ibn Umayyah praktizierte die Zeitehe mit einer Frau und die Frau wurde schwanger durch ihn. Umar wurde zornig und sagte: 'Hätte ich das Verbot zu der Zeitehe früher als jetzt verhängt, so würde ich ihn steinigen lassen." Al-Muwatta' von Malik Ibn Anas, unter der Überschrift Zeitehe - Kitab al-Am, von al-Shafi'i Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 30. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Diese Ahadith kenne ich auch. Die hier nur zum Eselfleisch: Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns am Tage der Schlacht von Chaibar das Fleisch der (zahmen) Esel und erlaubte uns das Pferdefleisch." Siehe Hadith Nr.5521 [sahih Al-Bucharyy Nr. 5520] Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns das Fleisch der zahmen Esel, und das war am Tage der Schlacht von Chaibar ." Siehe Hadith Nr.5520 [sahih Al-Bucharyy Nr. 5521] Mut3ah `Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Ibn `Abbas, dass zur Zeit der Schlacht von Chaibar, der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Zeitehe (Mut`ah)* und das Fleisch der zahmen Esel zum Verzehr verbot." (Diesen Hadith wollen wir gern denjenigen vorhalten, bei denen die Mut`ah immer noch Gültigkeit hat, obwohl die überlieferung von `Alyy Ibn Abi Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, bei ihnen eine zuverlässige Quelle ist vgl. dazu Hadith Nr. 5523) [sahih Al-Bucharyy Nr. 5115] `Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns sowohl die Zeitehe (Mut`ah) im Jahr der Schlacht von Chaibar als auch das Fleisch der zahmen Esel." Siehe Hadith Nr. 5520 f., 5115 und die Anmerkung dazu [sahih Al-Bucharyy Nr. 5523] Achtet mal auf die Anmerkung in rot. Wie man schon am Rechtschreibfehler erkennt, ist das einfach so hinzugeschrieben worden und steht so nicht in Bucharyy, also die rote Anmerkung wurde von den Leuten da hinzugefügt. Ich finde es klingt komisch, wie da geschrieben wird, dass 3Alyy (aleyhi selam) eine zuverlässige Quelle ist, und deswegen sollte das ausreichen??? Es gibt Hadithfälschungen und Ergänzungen. Es kann sein, dass der Prophet (saas) am Tag von Chaibar möglicherweise das Eselfleisch verboten hat, und das mit der Mut3ah wurde hinzugefügt später. Denn es ist nicht in allen Überlieferungen das mit Mut3ah genannt worden. Und aus der Hadithsammlung woher ich das habe, sind nicht alle Ahadith drin, das heißt es wurde sortiert. Es gibt von Bucharyy oder Muslim nämlich noch mehr Überlieferungen zu diesem Tag, in dem auch viele Widersprüche vorhanden sind. Doch die wichtigste Frage die ich mir stelle: Wie kann unser Prophet (salla allahu aleyhi ve aali ve selam), der Resulullah, der Mann ohne Fehler, etwas verbieten, was ALLAH (subahana wa ta ala) uns im Qur'an erlaubt hat??? Wie kann man sagen, dass der Prophet (saas) dem Qur'an widerspricht?? ESTAFURLLAH!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 31. Januar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2008 deswegen hab ich das ja gepostet. sehr seltsam das ganze.. diese unterschiedlichen verbote usw.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 31. Januar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2008 Salam komisch das keiner Antwortet. Sind diese Links Sunnitische oder Antiislamistische Hadithe? Knoblauch Sucuk hmm leckker ESEL fleisch hmmmmmm:) ne spass^^ wa-salam salam. diese ahadith sind aus sahih al buchari.. einer sunni hadith sammlung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Badr Geschrieben 31. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2008 Steht da, dass es auschließlich für die Schlacht von Khabibar verboten ist oder steht da, das es für immer verboten ist.??? Salam 3aleikum ps. wer jetzt denkt das ich nicht lesen kann, ^^ der hat den Sinn nicht verstanden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 31. Januar 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2008 Steht da, dass es auschließlich für die Schlacht von Khabibar verboten ist oder steht da, das es für immer verboten ist.??? Salam 3aleikum ps. wer jetzt denkt das ich nicht lesen kann, ^^ der hat den Sinn nicht verstanden Das steht da nicht. Einmal steht da, es war AM Tag der Schlacht, dann steht da ZUR ZEIT der Schlacht, oder es gibt Versionen da steht IM JAHR der Schlacht... Es gibt noch mehr Versionen zu der Zeit alleine!! Wie sieht es eigentlich mit dem Verzehr von Eselfleisch aus, nach den verschiedenen Rechtsschulen und Gruppen? Ich erinnere noch einmal daran, dass der Prophet sagte, wenn wir eine Überlieferung hören, die von ihm handelt oder von ihm sei, dann müssen wir überprüfen ob es mit dem Qur'an übereinstimmt. Dieser Hadis tut das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 1. Februar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Steht da, dass es auschließlich für die Schlacht von Khabibar verboten ist oder steht da, das es für immer verboten ist.??? Salam 3aleikum ps. wer jetzt denkt das ich nicht lesen kann, ^^ der hat den Sinn nicht verstanden ich vermute mal es sind zeitlose verbote. da ja muta heute bei sunnis noch verboten ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Assalam Alaikoum, ich vermute mal es sind zeitlose verbote. da ja muta heute bei sunnis noch verboten ist. Naja Bruder aber Vermutungen helfen nicht viel, wenn es um die Gewissheit geht. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Sunnis den Hadith richtig verstehen. Imam Ali(a.s) sagte sinngemäß: Die Männer werden durch die Wahrhaftigkeit erkannt, aber nicht die Wahrhaftigkeit durch die Männer. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 ich vermute mal es sind zeitlose verbote. da ja muta heute bei sunnis noch verboten ist. Das steht da nicht genau drin. Es könnte ja sein, dass es nur für den Tag war, bzw für die Tage der Schlacht. Genau steht es da ja nicht. Nur weil es bei Sunnis verboten ist noch heute, heißt das ja nicht, dass es ein zeitloses Verbot war. Oder zum Beispiel, dass man bei Sunnis 2 Zeugen bei der Heirat braucht, das verstehe ich nicht woher sie das haben, denn ich habe KEINEN einzigen Hadith dazu gefunden - keinen. Zum ausdrücklichen Verbot der Mutah für immer, gibt es auch keine eindeutige und sich nicht widersprechende Ahadith. Dazu kommt, dass es dem Qur'an widerspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 1. Februar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Das steht da nicht genau drin. Es könnte ja sein, dass es nur für den Tag war, bzw für die Tage der Schlacht. Genau steht es da ja nicht. Nur weil es bei Sunnis verboten ist noch heute, heißt das ja nicht, dass es ein zeitloses Verbot war. Oder zum Beispiel, dass man bei Sunnis 2 Zeugen bei der Heirat braucht, das verstehe ich nicht woher sie das haben, denn ich habe KEINEN einzigen Hadith dazu gefunden - keinen. Zum ausdrücklichen Verbot der Mutah für immer, gibt es auch keine eindeutige und sich nicht widersprechende Ahadith. Dazu kommt, dass es dem Qur'an widerspricht. es gibt einen hadiht. keine ehe ohne wali und 2 aufrichtige zeugen.. aber kann dir keine quelle geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hanaa Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 salam ich frage mich wieso sowas wie mutaa halel sein kann wenn viele verheiratete männer es als vorwand benutzen um fremdzugehen kennt jemand vieleicht eine hadith in der steht dass es verboten ist ich möchte es gerne mal einigen in meinem bekanntenkreis zeigen wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 salam ich frage mich wieso sowas wie mutaa halel sein kann wenn viele verheiratete männer es als vorwand benutzen um fremdzugehen kennt jemand vieleicht eine hadith in der steht dass es verboten ist ich möchte es gerne mal einigen in meinem bekanntenkreis zeigen wa salam Es ist nicht verboten. Aber wenn man zum Beispiel eine Ehefrau hat, und macht dann hinter ihrem Rücken zum Beispiel Mutah, die Ehefrau bekommt das raus und ist zu tiefst verletzt natürlich. So etwas wird von gläubigen Muslimen nicht gemacht, denn man darf seinen Ehepartner nicht verletzen. Man kann solche Dinge im Ehevertrag regeln, wenn du heiratest schreibst du oder sprichst du im Vertrag aus, dass du informiert bzw um Erlaubnis gefragt werden möchtest, wenn dein Ehemann eine weitere Frau als (Zeit)Ehefrau nehmen möchte. So etwas muss man alles vorher klären. Außerdem: Man kann so etwas auch mit der Dauerehe machen, also wie du es sagst mit dem Fremdgehen oder sonstiges. Ein Mann kann genauso in der Dauerehe einen Vertrag abschließen und sich dann scheiden lassen oder eine weitere Frau heiraten etc. wenn das nicht vorher geregelt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 es gibt einen hadiht. keine ehe ohne wali und 2 aufrichtige zeugen.. aber kann dir keine quelle geben Wer hat in dem Hadith geäußert, dass man 2 Zeugen braucht? Ist es ein Sunni Hadith? Bitte suche ihn mal, würde mich interessieren. Weil bisher konnte mir keiner eine Antwort geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 1. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 ich frage mich wieso sowas wie mutaa halel sein kann wenn viele verheiratete männer es als vorwand benutzen um fremdzugehen kennt jemand vieleicht eine hadith in der steht dass es verboten ist ich möchte es gerne mal einigen in meinem bekanntenkreis zeigen Dasselbe kann er auch mit einer Dauerehe machen. Soll die Heirat nun verboten werden? Allah hat Mehrehen erlaubt, genauso wie die Mut'a. Sie haben viel Nutzen, aber man kann auch etwas, was halal ist falsch anwenden. Zu dem Thema Zeitehe gibt es sehr viele Threads. Verwende bitte die Suchfunktion. Hier im Thread geht es um sunnitische Hadithe über das Verbot bei Khaibar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 2. Februar 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Wer hat in dem Hadith geäußert, dass man 2 Zeugen braucht? Ist es ein Sunni Hadith? Bitte suche ihn mal, würde mich interessieren. Weil bisher konnte mir keiner eine Antwort geben. er wurde im handbuch islam von ahmad reidegeld zitiert. aber sunni ijma ist das man 2 zeugen und nen wali braucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ibrahim Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Ich persönlich halte eh nichts von Muta denn was ist der unterschied zwischen Muta und Zina? Bei beidem geht man nur seinen niederen Trieben nach. Was die Gelehrten sagen zweifle ich zwar nicht an, aber für mich ist ne Zeitehe absoulut gar nichts. Vor allem ich sehe da echt keinen Unterschied, denn die ganzen Brüder die beischlaf mit Frauen ohne Zeitehe haben machen doch nix anderes als die dies haben oder etwa doch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Ich persönlich halte eh nichts von Muta denn was ist der unterschied zwischen Muta und Zina? Bei beidem geht man nur seinen niederen Trieben nach. Was die Gelehrten sagen zweifle ich zwar nicht an, aber für mich ist ne Zeitehe absoulut gar nichts. Vor allem ich sehe da echt keinen Unterschied, denn die ganzen Brüder die beischlaf mit Frauen ohne Zeitehe haben machen doch nix anderes als die dies haben oder etwa doch? Natürlich gibt es da einen Unterschied! Das eine ist haram und eine Sünde, und das andere ist halal und von Gott erlaubt! Zina ist etwas schreckliches, aber Muta kann in bestimmten Situationen helfen dass man seine Religion bzw seinen Glauben nicht verliert! Ich kann den Gedanken verstehen dass es für einen verheirateten Mann verwerflich ist (davor kann man sich aber mittels Ehevertrag absichern). Aber für Junge Männer die z.B. allein in einem Land/Stadt leben und noch nicht die richtige Frau für die ewigkeit gefunden haben; finde ich ist es ein guter Ausweg um keine Sünde zu begehen. Wieso ist eine Zeitehe in den Augen der Menschen so schrecklich, aber das "westliche" zusammenziehen, um zu schauen ob man zueinander passt, oder um zu gucken ob sich was ernsteres ergibt, etwas ganz normales??? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Ich persönlich halte eh nichts von Muta denn was ist der unterschied zwischen Muta und Zina? Bei beidem geht man nur seinen niederen Trieben nach. Was die Gelehrten sagen zweifle ich zwar nicht an, aber für mich ist ne Zeitehe absoulut gar nichts. Vor allem ich sehe da echt keinen Unterschied, denn die ganzen Brüder die beischlaf mit Frauen ohne Zeitehe haben machen doch nix anderes als die dies haben oder etwa doch? Naja ich finde diese Antwort nicht so gut. Das könnte man auch mit einer Dauerehe machen, das heißt zu Heiraten um Beischlaf zu haben als Hauptgrund. Und ich finde du kannst nicht sagen, sie machen nichts anderes als die, die es ohne jegliche Ehe tun. Bei der Mutah kannst du zum Beispiel vereinbaren, dass man keinen intimen Körperkontakt hat, das ist besonders gut, wenn man alleine was unternehmen will, bevor man "wirklich" heiratet. So lernt man sich schon näher kennen, heiratet später trotzdem. MEINER MEINUNG nach finde ich es auch besser, wenn man als Jungfrau - egal ob Mann oder Frau - vor der Dauerehe keine Mutah macht in der man Beischlaf hat. Und die Betonung liegt auf, egal ob Mann oder Frau. Ich würde Mutah auch nur machen, wenn ich mir sicher bin dass ich mit der Person auhc heiraten will für immer, und ich würde das nicht machen, damit ich so wie die meisten Westlichen einen "Freund" haben kann usw. Das heißt ich würde es nur dann machen, damit man sich besser kennenlernen kann und auch was unternehmen kann, bevor man dann die Dauereheschließung vollzieht. Aber schau mal wenn du zB eine Christin heiraten willst, dann geht das eben nur mit Mutah und mit der Dauerehe ist dies nicht möglich. So seid ihr dann wenigstens vor ALLAH (swt) verheiratet und könnt helal solche Dinge vollziehen, das ist doch viel besser und vorallem erlaubt, im Gegensatz dazu wenn du garnichts machst (also keine Eheschließung). Wie gesagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber ich finde es auch nicht gut, wenn man sich vor der "richtigen" Ehe schon "verbraucht", denn die sollte wirklich etwas besonderes bleiben. Es sagt ja auch keiner etwas gegen jung heiraten, im Gegenteil. Und ich denke wenn man seine Triebe 16 Jahre oder so kontrollieren konnte, dann kann man auch noch 2 Jahre oder so warten bis man dann wirklich heiratet. Nur wegen den Trieben könnte ICH auch niemals Mutah machen, es sei denn es ist der Mann den ich heiraten will (aber dann auch kein Beischlaf!!) Ich finde das sehr wichtig, denn viele Eltern und auch Ehesuchende selbst legen Wert darauf, mit einer Person zu heiraten, die Jungfrau ist. Aber jedem das seine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Assalam Alaikoum, Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Muta und Zina liegt auf der Hand. Muta geschieht im Namen Allahs(s.t) und mit seinem Erlaubnis. Zina ist jedoch eine große Überschreitung seiner Grenzen. Um das zu einzusehen genügt es folgende Frage zu beantworten: Was ist der Unterschied zwischen Halal-Fleisch und Haram-Fleisch?! Oberflächlich, äußerlich gesehen und wenn es nicht genauer betrachtet wird: Nichts! Es kann sogar sein, dass Haram-Fleisch besser aussieht! Aber das eine ist Halal, weil es gemäß den islamischen Regeln erhalten wurde und das andere ist Haram, weil die islamischen Regeln nicht beachtet wurden. Das ist auch der Unterschied zwischen Zina und Ehe im Allgemeinen. Bei Zina werden die islamischen Regeln nicht beachtet, bei allen Sorten der islamischen Ehen aber schon. Es geht also darum ob Allah es erlaubt oder nicht. ob Allah es segnet oder nicht. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ruru Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 was bedeutet eigentlich muta? wenn ich mal so fragen darf hehe dann kann ich mal vielleicht mitreden wenn ihr so nett wärt und mir das mal erklärt allah beschütze euch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Assalam Alaikoum, Mut'a oder Muta ist die Zeitehe oder die befristete Ehe. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayyid 'Aliy Geschrieben 2. Februar 2008 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Sayyed Shaheed wurde mal gefragt ob er es gut finden würde wen jemand mit seiner Schwetser Mut'a macht. Er antwortete: Es ist besser wen du mit meiner Schwester Mut'a machst, als wen ich mit deiner Schwester Zinna mache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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