Ali89 Geschrieben 15. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. März 2008 Danke für die Antwort,Bruder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jasmin Geschrieben 27. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. März 2008 salam ich habe nochmal eine Frage. wie sieht es den aus, kann ich auch ein nachholgebet so wie das normale gebet beten oder muss es so gebetet werden wie es oben beschrieben wurde. achso habe noch eine Frage, kann ich wenn ich die sure al-khawtar nicht kann die ihr genannt habt auch eine andere kurze sure sagen oder muss es diese sein, da ich diese nicht auswendig kann, bin ehrlich. vielen dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 27. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. März 2008 Assalam Alaikoum, wie sieht es den aus, kann ich auch ein nachholgebet so wie das normale gebet beten Es ist sogar besser. achso habe noch eine Frage, kann ich wenn ich die sure al-khawtar nicht kann die ihr genannt habt auch eine andere kurze sure sagen oder muss es diese sein, da ich diese nicht auswendig kann, bin ehrlich. Du kannst natürlich eine andere wählen. Sure Al-Kawthar wurde da erwähnt, weil sie die kürzeste Sure des Korans ist. vielen dank. Gern Geschehen! Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 5. Januar 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Assalamu Alaikum, Achtung: Hab eben gemerkt, dass mir in meinem Beitrag oben ein grober Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. Ich hatte im Taschahud den wesentlich Teil "wahdahu la scharika lah" vergessen bzw. aus Unaufmerksamkeit weggelassen. Richtig ist: "Aschhadu Anna La Ilaha illal lah wahdahu la scharika lah wa Aschhadu anna muhammadan 3Abduhu wa rasuluh, Allahumma salli ala muhammadin wa ahli muhammad." Ich habe es nun oben korrigiert. Mit der Bitte um Verzeihung Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali_K Geschrieben 6. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Eine wichtige Sache!! habe von meinen Gelehrten hier in Berlin gelernt,dass es 3 Voraussetzungen gibt die auch einzeln auftreten können,ab wann die Pflicht einsetzt. Beim Mann: 1)ca. 14 anhalb Jahre alt sein 2)oder Entschuldigung dass ich dies sage ich versuche es anders auszudrücken das Erbgut beim Mann bereits da ist 3)keine leichte sondern eine etwas stärkere Behaarung vorne(ich möchte nicht detailliert antworten) Bei der Frau weiß ich alles nicht genau, eines weiß ich aber mit den Regelblutungen fängt die Pflicht an,oder mit einem bestimmten Alter!Diese Fatwa ist mir fremd da ich von einer Schule aus gelernt habe.An alle Brüder und Schwestern,jeder der die Möglichkeit einen gelehrten/ eine Gelehrte zu fragen soll es bitte tun . Und bitte Khamanei(hafisahu allah) spricht von Mondjahr und nicht unser Jahreskalender in Europa(Januar,Februar ....)Bitte nachfragen es ist mir sehr wichtig^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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